Zitat:
Zitat von jutta
Nach unserer Erfahrung ist die Luftmengensteuerung ein wichtiges Merkmal und die ersten Röster hatten dies nicht.
|
Das sehe ich ja auch so. Mir war nur unklar weshalb die exakte Realisierung der Luftmengensteuerung bereits im Anspruch 1 und nicht spaeter genannt wird, weil ich so als Laie den Eindruck hatte, dass der Patentanspruch eingeschränkt würde (was man i.d.R. eben nur tut wenn es nicht vermeidbar ist; ansonsten dachte ich man bleibt so allgemein wie möglich) und z.B. ein per Phasenanschnitt gesteuerter Seitenkanalverdichter oder ein frequenzgesteuerter Radiallüfter nicht erfasst wäre.