AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Hallo,
Mieterschutzbund und Verbraucherzentrale sind in solchen Fragen m.E. die richtigen Ansprechpartner.
Unter gewissen Umständen kann es bei baulichen Mängeln bzw. Nutzungsmängeln Sinn machen, deren Beseitigung zu forden und damit zu drohen, teile der Miete (auf einem Sperrkonto) zurück zu halten.
grundsätzlich müssen NK als Vorschschuss in angemessener Höhe erhoben werden.
Eine Abrechnung hat nach Abschluss des Kalenderjahres zu erfolgen.
Wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden die Nk anteilig an der gesamtwohnfläche des Hauses auf die Parteien umgelegt.
Entscheidend kommt es also hier wohl bei euch auf das an was dazu eurer Mietvertrag sagt.
was die Richtigkeit der NK angeht: Welche Kosten als als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen regelt die Betriebskostenverordnung.
Die diese BK müssen dann als Nebenkosten im Mietvertrag ausgewiesen sein...
Grundsätzlich würde ich denken, wenn nichts mehr geht, würde ich mir einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen und für euren Einzelfall klären ob und in welcher Höhe es Sinn macht Mietzins und Nebenkosten ein zu behalten...
Ob man aber in einer solchen Umgebung und Atmosphäre wirklich noch unter einem Dach leben kann, vermag ich nicht zu sagen.
Ich persönlich würde einen Umzug immer vorziehen. Die Zeit und Nerven, die man sich vor Gericht streitet oder in Nachbarschaftskriegen "zerfleischt" kann man auch angenehemer verbrigen...
Viel Erfolg euch....
LG
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