Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    KlausMic ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Wie ist eigentlich das MHD definiert?

    Hallo,

    nachdem hier so viel über Röstfrische, MHD u.s.w. diskutiert wird, habe ich mal eine ganz dumme Frage: Wie ist das MHD bei Kaffee eigentlich definiert? Ja, schon klar, der Aufdruck eines MHD ist gesetzlich festgeschrieben. Aber der eine Röster gibt 6 Monate, der nächste 12, andere dann 18 oder 24 Monate. Aber an welchen Kriterien machen die Röster das fest? Wird dann laut deren Ansicht die Crema schlechter? Oder ist dann das Aroma hin? Sind die Bohnen dann matschig oder kommen gar aus der Tüte gekrabbelt? Oder wird einfach irgendetwas aufgedruck um dem Gesetz genüge zu tun?

    Kann mich jemand aufklären?

    Viele Grüße

    Klaus
    Bezzera BZ09 & Gastroback Mühle advanced pro, Gaggia Evolution & Graef CM80, FE-AR La Peppina, diverse Handmühlen, µC-Elektrogrill-Röster

  2. #2
    Elbe ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie ist eigentlich das MHD definiert?

    Schau mal hier Schreyögg deutschland - Gut abgehangen ab Posting Nr. 16

    Martin
    +++ Bezzera BZ99 +++ Innova Mühle +++

  3. #3
    galgo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie ist eigentlich das MHD definiert?

    definiert ist das per se garnicht soviel ich weiss...

    beim MHD geht es eigerntlich primär um eine haftung des handels und des herstellers, soll heissen dass das produkt innerhalb des MHDs "ungefährlich" ist wegen haftungsanspruch....

    deshalb sind viele "frischprodukte" auch nach ablauf des MHDs durchaus geniessbar, von räucherlachs und hackfleisch mal abgesehen

    selstsamerweise sind selbst auf produkten die eigentlich bei richtiger lagerung "unkaputtbar" sind wie speisesalz,essig und honig relativ kurze haltbarkeitszeiten angegeben
    caution : posts may contain parts of humour in spite of missing smileys

    gaggia CC,
    FE-AR LA PEPPINA handhebeldiva,weil eine zicke nicht reicht nun auch noch ne pavoni mignon - gaggia MDF stepless, i-roast2 resistormodded - mahlkönig brasilia



  4. #4
    SteveMiller ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Wie ist eigentlich das MHD definiert?

    Es ist prinzipiell zu unterscheiden, ob es sich um ein "Mindestens haltbar bis" oder ein "zu verbrauchen bis" bei den Angaben handelt. Waren mit einem "zu verbrauchen bis" dürfen nach dem auf der Verpackung angegebenen Datum nicht mehr verkauft und in Umlauf gebracht werden (bsp. Hackfleisch). Denn nach diesem Datum ist der Inhalt nicht mehr genießbar.

    Bei MHD Angaben handelt es sich um eine Pflichtangabe nach dem LMKV - der Lebensmittelkennzeichen Verordnung. Durch Self-Life-Tests ermittelt der Hersteller, wie lange das Produkt den spezifischen Eigenschaften entspricht, welche er seinem Produkt zuschreibt. Das MHD gibt nicht an, was nach der Überschreitung des Datums mit dem Lebensmittel geschieht. Es darf sogar noch weiter verkauft werden... sofern der Verkäufer das Produkt als einwandfrei beurteilt hat.

    Das heißt, die unterschiedlichen Daten rühren woll eher daher, dass es keine Formel gibt, nachdem das MHD ermittelt wird, so dass bei der gleichen Eingabe des Lebensmittels auch die gleiche MHD herauskommt. Sondern, wie lange der Hersteller seinem Produkt bei geschlossener Verpackung die ihm zugesprochene Güte zusagt. Hier gibt es die DIN 10968 zur Ermittlung und Überprüfbarkeit von MHD.

    Mehr Infos: Mindesthaltbarkeitsdatum ? Wikipedia

  5. #5
    KlausMic ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie ist eigentlich das MHD definiert?

    Zitat Zitat von SteveMiller Beitrag anzeigen
    Das heißt, die unterschiedlichen Daten rühren woll eher daher, dass es keine Formel gibt, nachdem das MHD ermittelt wird, so dass bei der gleichen Eingabe des Lebensmittels auch die gleiche MHD herauskommt. Sondern, wie lange der Hersteller seinem Produkt bei geschlossener Verpackung die ihm zugesprochene Güte zusagt. Hier gibt es die DIN 10968 zur Ermittlung und Überprüfbarkeit von MHD.
    Genau darauf wollte ich ursprünglich eigentlich hinaus. Es muss also egal sein, ob ich eine Packung Bohnen mit einem MHD von 18 Monaten nach einem oder nach 17 Monaten öffne. Die Bohnen müssen in jedem Fall die ihnen zugesprochene Güte aufweisen. Nun herrscht hier ja wohl Konsenz, dass eine Packung nach mehreren Wochen Lagerung sehr an Qualität abnimmt, die meisten verwenden diese dann nicht mehr. Wie ist dann aber diese Güte definiert, die der Röster seinem Produkt zuspricht? Wenn ich nach der Qualität nach 18 Monaten gehe, dann kann diese doch nur "braunes Wasser" lauten, oder?
    Wäre es da nicht ehrlicher, wenn ein MHD von nur 3 Monaten angegeben wird, zusätzlich dann ein "zu Verbrauchen bis" von +18 Monaten?
    Oder haben wir alle nur Paranoia und würden bei einer Blindverkostung nicht rausschmecken, wie alt die Bohnen nun sind?

    Viele Grüße

    Klaus
    Bezzera BZ09 & Gastroback Mühle advanced pro, Gaggia Evolution & Graef CM80, FE-AR La Peppina, diverse Handmühlen, µC-Elektrogrill-Röster

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