Kleiner Ausflug ins Gesellschaftsrecht: Eine Ltd. ist quasi eine "englische GmbH". Tritt in D mittlerweile recht häufig in Erscheinung, weil mal eine Ltd. für kleines Geld gründen kann. Eine deutsche GmbH erfordert eine Mindesteinlage (haftendes Kapital) in Höhe von TEUR 25.
Meine beruflichen Erfahrungen als Banker mit dieser Rechtsform sind durchweg negativ. Im Regelfall verbergen sich hinter dieser Rechtsform Personen, die in Deutschland keine GmbH mehr gründen dürfen.
Wobei ich das finanzielle Risiko bei der Bestellung von 2 Pfund Kaffee noch für überschaubar halte. Aber von größeren Geschäften mit einer Ltd. rate ich grundsätzlich ab.
Edited By meepmeep on 1136678116
Schlaf ist ein armseliger Ersatz für Kaffee...
Lesezeichen