Eindeutige Antwort: ja, du verlierst den Garantieanspruch !!! Es stellt ein Eingriff in das Gerät dar. Der Vergleich mit der Autoheizung hinkt insoweit, da ich -um die Heizung zu regeln- nix mit einem Schraubenzieher erst öffnen muss.
Schau Dir einmal die Garantiebedingungen an. Dort wirst Du sicherlich hierzu eine eindeutige Formulierung finden. Also nochmals: es ist ein Eingriff in das Gerät, welches ohne "Spezialwerkzeug" = Schraubenzieher nicht möglich ist.
Dies ist die ganz eindeutige Rechtslage; da gibt es nichts dran zu rütteln. Auch wenn jetzt Beiträge kommen... müsste....sollte...könnte.... spielt keine Rolle. Dann laß Dir von denen bitte schriftlich bestätigen, dass Dein Eingriff zu keinem Verlusst der Garantie führt und sie für die evtl Kosten aufkommen würden und Du wirst sehen, dass alle plötzlich verstummen.
Fakt ist auch, dass ein guter Techniker schon an den Schrauben erkennen wird, dass da "gefummelt" wurde.
Mein Vorschlag: sprich mit Deinem Händler bezüglich des Drucks und er wird Dir sicherlich die Maschine umstellen. Der Händler ist autorisiert und dann ist alles doch kein Problem mehr. Wenn es der autorisierte Händler macht, passiert da nichts.
Es könnte auch sein, dass da Dein Händle beide Augen zudrückt, wenn denn mal was defekt ist und du hast da vorher "geschraubt". Aber dies ist wieder so eine Möglichkeitsform und trifft auch nicht Deine Frage.
ASS
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