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  1. #1
    tweet ist offline Benutzer
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    Standard Garantieverlust bei ECM Mechnika III?

    Hallo,

    Ich habe momentan folgendes Problem:
    Bei meiner neuen - in etwa einen Monat alten - ECM Mechanika III wird der Brühgruppendruck nach internem Manometer mit 12Bar und ein paar Zerquetschten angezeigt, der Boilerdruck mit 1,3Bar.
    Die Maschine an sich läuft ohne Probleme.

    Mit dieser Sachlage habe ich schon vor einigen Wochen einen Thread hier geöffnet.
    Nun interessiert mich allerdings folgendes:
    Verliere ich die Garantie, wenn ich das Gehäuse öffne und am Expansionventil den Brühgruppendruck herunterregle?

    Die Idee dies zu tun hatte ich schoneinmal, allerdings war ich mir nie sonderlich sicher wie dies umzusetzen sei, bis mich Thomas (Forumsnick: voggi) vor einigen Tagen anschrieb und mir genau erklärte, wie dies zu bewerkstelligen sei. Nachdem meine Eltern keinen Garantieverlust an der neuen Maschine riskieren wollen darf ich nun allerdings solange das Gehäuse nicht öffnen bis die Frage nach der Garantie geklärt ist.

    Danke schoneinmal

    Ferdi

  2. #2
    Bubikopf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Garantieverlust bei ECM Mechnika III?

    Hallo Ferdi!
    Ich möchte mal mit Analogien aus dem Autobereich antworten:
    1.Kesseldruck. Die Verstellung des Pressostaten stellt die einzige Möglichkeit dar, die Brühtemperatur an deine gewählte Kaffeesorte und deinen Geschmack anzupassen. Wenn Du bei einem Auto die Innenraumheizung nach Wunsch verstellst, wird das zu keinem Garantieverlust führen.
    2. Brühdruckbegrenzung per Expansionsventil. Das Ex-Ventil ist vom Hersteller dafür nicht vorgesehen, wenn Du die Steuerzeiten deiner Ventile verstellst und dir der Zylinderkopf um die Ohren fliegt, dürfte das kein Garantiefall sein. Je nach Auslegung sollen schon Wärmetauscher bei reduziertem Auslösedruck von Ex-Ventilen trocken gelaufen sein.
    Gruss Roger

  3. #3
    tweet ist offline Benutzer
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    Standard Re: Garantieverlust bei ECM Mechnika III?

    Zitat Zitat von Bubikopf
    Hallo Ferdi!
    Ich möchte mal mit Analogien aus dem Autobereich antworten:
    1.Kesseldruck. Die Verstellung des Pressostaten stellt die einzige Möglichkeit dar, die Brühtemperatur an deine gewählte Kaffeesorte und deinen Geschmack anzupassen. Wenn Du bei einem Auto die Innenraumheizung nach Wunsch verstellst, wird das zu keinem Garantieverlust führen.
    2. Brühdruckbegrenzung per Expansionsventil. Das Ex-Ventil ist vom Hersteller dafür nicht vorgesehen, wenn Du die Steuerzeiten deiner Ventile verstellst und dir der Zylinderkopf um die Ohren fliegt, dürfte das kein Garantiefall sein. Je nach Auslegung sollen schon Wärmetauscher bei reduziertem Auslösedruck von Ex-Ventilen trocken gelaufen sein.
    Gruss Roger
    Also sind Fehler die im Zusammenhang mit dem Umbau stehen (also die ganze Maschine) nach dem Umbau von der Garantie ausgenommen?

  4. #4
    koffeinschock ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    um die analogien aus dem kfz-bereich weiterzuführen: in der bedienungsanleitung deines autos steht exact (mehr oder weniger) drin, wie du die heizung einstellen kannst. als folge dessen kannst du annehmen, daß dies zu den gewöhnlichen bedienschritten zählt, wenn du dein auto verwendest.
    wenn in der anleitung deiner ecm nichts drin steht, was dir direkt ermöglicht, den brühdruck zu verstellen, so solltest du es lassen, da damit wohl die garantieansprüche verfallen. bei einigen maschinen hab ich auch gesehen, daß das exp.-ventil einen punkt mit siegellack erhalten hat, mit dem man nachvollziehen kann, ob die einstellungen geändert worden sind.

    eine weitere frage, die ich dir stellen möchte ist folgende: wieso willst du das überhaupt verstellen? schmeckt der kaffee nicht? ich erinnere dich gern an die 5M, das imho wichtigste: mano, also die hand, welche das alles bedient. reize erstmal aus, wie du mit der mühleneinstellung und dem handling hinkommst. der kaffee wird schon sehr gut schmecken, ohne daß du was verstellst
    Optimismus ist nur ein Mangel an Information.
    Conti 'Monaco PM', Anfim Super Caimano On Demand Titanium

    neues zuhause gesucht (als kombi!): vfa-expres Office Plus; ECM Casa Manuale;

  5. #5
    Bubikopf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Garantieverlust bei ECM Mechnika III?

    Hallo Ferdi!
    Die Verstellschrauben der Pressostate sind oft vom Hersteller mit Siegellack markiert. Es könnte also ein Händler auf die Idee kommen, das bei Siegelbruch eine unzulässige Manipulation vorgenommen worden ist und die Garantie verweigern. Bei der sachgerechten Verstellung des Pressos wird dies aber kein Händler machen ( außer Espresso Store vielleicht ). Das Verstellen des Expansionsventils stellt jedoch einen nicht sachgerechten Eingriff dar, da der Hersteller bewusst 12Bar eingestellt oder ein eigentlich nicht einstellbares Ex-Ventil mit 12Bar verbaut hat. Nur wenn in der Gerätebeschreibung ( Spezifikation des Herstellers ) die Einstellbarkeit des Brühdrucks erwähnt ist ( Gastromaschinen über Bypass z.B.), darf sie auch ohne Garantieverlust benutzt werden. In wieweit deine Eingriffe überhaupt nachweisbar sind, hängt von deinem Geschick ab ( alte Einstellungen merken ).
    Gruss Roger

  6. #6
    ASS
    ASS ist offline Erfahrener Benutzer
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    Eindeutige Antwort: ja, du verlierst den Garantieanspruch !!! Es stellt ein Eingriff in das Gerät dar. Der Vergleich mit der Autoheizung hinkt insoweit, da ich -um die Heizung zu regeln- nix mit einem Schraubenzieher erst öffnen muss.
    Schau Dir einmal die Garantiebedingungen an. Dort wirst Du sicherlich hierzu eine eindeutige Formulierung finden. Also nochmals: es ist ein Eingriff in das Gerät, welches ohne "Spezialwerkzeug" = Schraubenzieher nicht möglich ist.
    Dies ist die ganz eindeutige Rechtslage; da gibt es nichts dran zu rütteln. Auch wenn jetzt Beiträge kommen... müsste....sollte...könnte.... spielt keine Rolle. Dann laß Dir von denen bitte schriftlich bestätigen, dass Dein Eingriff zu keinem Verlusst der Garantie führt und sie für die evtl Kosten aufkommen würden und Du wirst sehen, dass alle plötzlich verstummen.
    Fakt ist auch, dass ein guter Techniker schon an den Schrauben erkennen wird, dass da "gefummelt" wurde.
    Mein Vorschlag: sprich mit Deinem Händler bezüglich des Drucks und er wird Dir sicherlich die Maschine umstellen. Der Händler ist autorisiert und dann ist alles doch kein Problem mehr. Wenn es der autorisierte Händler macht, passiert da nichts.
    Es könnte auch sein, dass da Dein Händle beide Augen zudrückt, wenn denn mal was defekt ist und du hast da vorher "geschraubt". Aber dies ist wieder so eine Möglichkeitsform und trifft auch nicht Deine Frage.

    ASS
    Vibiemme Domobar Dualboiler mit PID + Demoka M-207+ Auffang-und Abschlagkasten M-213

  7. #7
    Largomops ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ich glaube nicht, dass die Meßinstrumente hundertprozentig korrekt gehen. Wenn das Ergebnis des Kaffeeproduktes In Ordnung ist, würde ich nichts ändern.
    Im Zweifelsfall frag doch mal Deinen Händler, bezüglich der korrekten Druckwerte und der Verstellmöglichkeiten.

    Gruß aus der Pfalz
    Largomops

    P.S. Das Problem habe ich mit meiner Bezzi nicht. Die hat nämlich keine Druckanzeige.

  8. #8
    tweet ist offline Benutzer
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    Der Espresso schmeckt schon sehr gut, allerdings bin ich doch danach bestrebt das möglichste aus der Maschine herauszuholen.

    Ich werde einmal beim Händler anfragen, wenn er dies zu einem vernünftigen Preis macht gut, sonst lass ichs lieber mal.

  9. #9
    Bubikopf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Garantieverlust bei ECM Mechnika III?

    @Ass!
    Ganz so eindeutig ist es definitiv nicht. Ich darf eine von mir erworbene Espressomaschine öffnen und mir ohne Garantieverlust das Gerät von innen anschauen. Wenn z.b. ein rückstellbares Sicherheitsthermostat oder eine Überlastsicherung auslöst ( z.B Bezzi-Pumpe ), darf ich das Gerät öffnen und den Rückstellknopf drücken ohne die Garantie zu verlieren, auch wenn ich zum Öffnen einen Schraubendreher benutze. Aber über Garantie und Gewährleistung ist hier auch schon mehrfach kontrovers diskutiert worden, tw. ohne eindeutiges Ergebnis. Nach 1/2 Jahr bin ich als Kunde verpflichtet den Nachweis zu führen, das der Fehler schon bei Erwerb bestanden hat oder ein Material oder Konstruktionsfehler vorliegt, dann ist ohne Kulanz von Hersteller oder Händler die Gewährleistung sowieso nichts mehr wert.
    Gruss Roger

  10. #10
    Largomops ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hab´ meine auch geöffnet, da die Pumpe aus der Halterung gesprungen war (BZ99). Bei versiegelten Teilen wäre ich vorsichtiger.

    Mops

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