-
Faffefilter-Ritual: Zum Schmunzeln
Kürzlich erhielt ich von office@e-center.eu eine Mail die u.a. folgenden Beitrag enthielt, den ich unserer Hard-Core-Community nicht vorenthalten kann:
1.Die Würde der Kaffe-Filtertüte Die Comedy-Darstellerin Mirja Boes hält in einem Werbespot einen gebrauchten, tropfenden Kaffeefilter zwischen den Fingern. Sie verzieht angeekelt ihr Gesicht und lässt den Filter in den Mülleimer plumpsen. Umständlich sucht sie nach einer frischen Filtertüte. Dann ist auch noch das Kaffeepulver aus. Am Bildrand läuft ein "Lohnkostenzähler" mit. Die Botschaft des Werbespots ist klar: Mit Kaffeevollautomaten wären Sekretärinnen weniger genervt, der Chef könnte seine Arbeitskräfte schonen und würde so auch noch Geld sparen. Gerade mal 18 Sekunden dauert der Werbespot des Automaten-Herstellers "Kaffee Partner" - aber fast 80 Seiten füllt das Schreiben, mit dem der Filterproduzent Melitta gegen den Film angeht. Denn das Unternehmen sieht die Filtertüte durch den Spot "verunglimpft": Der Film reduziere die Zubereitung von Filterkaffee auf einen "ekelerregenden", "dreckigen", "langwierigen", "mühsamen" und "teuren" Vorgang, heißt es in dem Antrag. Gleich neun verschiedene Anwälte vertreten Melitta bei dem Verfahren. Sie sorgen sich um das Image des Filterkaffees - doch es geht auch um die Frage, was denn nun lustig ist. Klar ist nur: Die Juristen verstehen bei dem Film keinen Spaß. "Abgesehen davon, dass der Spot nicht wirklich komisch ist", schreiben sie, "zieht er in pauschal-herabsetzender Weise Kaffeepapierfiltereinsätze und die betreffenden Maschinen 'durch den Kakao'." Melitta fordert den Automaten-Produzenten auf, den Film umgehend von der Website zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung droht der Konzern mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Melitta erwirkte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Spot. Die Debatte um die Grenzen von Humor ist nicht ganz neu: Die Zeitungen "taz" und "Bild" lieferten sich in den vergangenen Jahren einen ähnlichen Streit. Ein "taz"-Kinospot stellte einen "Bild"-Leser als einfach gestrickten Menschen in Jogginghose und Unterhemd dar. Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte den Film als unzulässig herabsetzende Werbung, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf: Das Boulevardblatt werde nicht herabgewürdigt und der Spot werde von der Meinungsfreiheit gedeckt. 26.01.2010 www.spiegel.de Links zum Artikel YouTube - Lohnkostenzähler fürs Kaffeekochen mit Mirja Boes ...im weitesten Sinn ist ein Trichter mit Papier und Kaffee ja hoffentlich eine "Kaffeemaschine", sonst wäre dieser Post hier allerdings falsch!
Geändert von ViennaMike (23.02.2010 um 21:22 Uhr)
Grund: MIST: Überschrift mit Schreibfehler: Faffee=Kaffee (leider nicht mehr korrigierbar!)
mfg-Michael-Tüftler
+ rocket-mazzer-mini-electronic-a + izzo-alex-duetto-II-pid = in-prima-linea: tanti-caffè-ristretti-perfetto-con-LM-uno (=ital.
)
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen