und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand...
und so sieht es auch bei mir aus.
Kurz:
- ebaykauf gebrauchter 2kreiser (jaja); angebklich alles in bestem zustand
- mail vor versand an verkäufer ordentlich zu verpacken!!
- kam mit 3 einkaufstüten im karton lose hundsmiserabel verpackt an
- BRUCH am Rahmen der Maschine (karton äusserlich unversehrt)
- Versuch den verkäufer zu Minderung oder Rücknahme zu überreden
- negativ --> Gericht
(nebenbei würde ich aus der Maschine keinen Kaffe trinken; alles versifft und voller Grünspan; Lecks; das klassische Restaurationsobjekt halt; nur etwas teuer dafür)
Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen
endlose Ausführungen...
Das Gericht schlägt den Parteien angesichts des bei vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage für den Kläger höher zu bewertenden Prozessrisikos und im Fall einer Beweisaufnahme zu erwartenden hohen Kosten, die in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen, den Abschluss folgenden Vergleichs vor:
"in der Summe nochmal +50 EUR mehr für mich zu zahlen"
Das Gericht nennt in seinen Hinweisen mehrfach das es einen Sachverständigen hinzuziehen müßte...
Wie schätz Ihr das ein? Genug Information? Gerne auch per PN oder Telefonat!!
Gruss
Brass


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