Schlechte Erfahrungen beim (Online-)Kauf

Diskutiere Schlechte Erfahrungen beim (Online-)Kauf im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Hallo, mir ist folgendes passiert (wird jetzt bischen länger). Habe nach den vielen positiven Meinungen, die ich hier über den Shop gelesen...

  1. #1 Micha76, 24.02.2006
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    Hallo,
    mir ist folgendes passiert (wird jetzt bischen länger).
    Habe nach den vielen positiven Meinungen, die ich hier über den Shop gelesen hatte, eine Demoka bei espresso- store.de gekauft - das sollte sich aber im Nachhinein als Fehler herausstellen.

    1. Akt
    Die Mühle kam - und ich war nicht wirklich zufrieden. Sie war wohl nicht richtig justiert oder nicht richtig zusammengebaut. Beim Anschlag an der Begrenzungsschraube wurde der Kaffee immer noch viel zu grob gemahlen - erst nach Herausdrehen der Begrenzungsschraube lies sich der Mahlgrad befriedigend einstellen, allerdings fingen dann die Mahlscheiben schon an hörbar zu schleifen. [EDIT: Aufgrund von ein paar Missverständnisse nochmal ganz klar - mir wurde vom Händler dazu geraten und versichert, dass dies die Garantie nicht beeinflusst] Darüber hinaus war ein starkes Schleifen auch je nach Stellung der Stellschraube zu vernehmen und zwar relativ unabhängig vom eingestellten Mahlgrad und auch bevor die Begrenzungsschraube überhaupt angefasst wurde.
    Das hielt ich persönlich nicht für Akzeptabel, obwohl die Demoka sicher nicht die Top Mühle ist, aber sie sollte schon ordentlich funktionieren, immerhin kostet sie ja 159.- Euro, also nach "alter Rechnung" fast 320 DM. Also natürlich beschwert - allerdings ohne Erfolg, wurde mit das ist kein Problem, die Demoka ist eben keine Topmühle abgebügelt.
    Soweit so gut, ich wollte das aber auch aufgrund zu erwartender möglicher Langzeitschäden nicht akzeptieren und schickte die Mühle daraufhin innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist zurück.

    2. Akt
    Da auf der Webseite stand, man sollte auch Bescheid sagen, hab ich noch ne Email geschickt, dass ich die Mühle zurückgeschickt habe. Am nächsten Morgen kam ne Mail mit einer Zeile "Bitte beachten Sie unsere AGB". ohne sonstige Erklärungen was damit wohl gemeint sein könnte.
    Da war ich schon irritiert - ahnte aber nicht was noch kommen sollte.
    Bevor ich noch darauf antworten konnte, kam 2 stunden später eine Mail in der behauptet wurde, ich hätte die Mühle nicht innerhalb der 14-tage zurückgeschickt. (was nachweislich nicht stimmte). Man bot mir aber an, die Mühle zu 50% als Gebrauchtware zurückzukaufen.
    Da glaubte ich natürlich noch an einen einfachen Irrtum ...

    3. Akt
    Ich rief gegen Abend an, um auf den (in meiner Sicht) Irrtum hinzuweisen. Der Herr am Telefon wollte aber auf den vermeintlichen Irrtum gar nicht weiter eingehen - im Gegenteil, es entspann sich eine äußerst unerfreuliche Diskussion.. ich fühlte mich als Kunde absolut nicht ernst genommen, auf meine eigentliche Intention, den Irrtum aufzuklären wurde überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen erlebte ich eine Behandlung wie ich sie in den über 30 Jahres meines Leben noch nie erlebt hatte, und schon gar nicht als Kunde. Ich fühlte mich derart aggresiv, überheblich und spöttisch angegangen - das ich gar nicht mehr wusste, was ich sagen soll. Ein paar Zitate nur (meine Kommentare in Klammern - das ist natürlich nicht das, was ich erwiedert habe)
    "Ich hab keine Zeit für so nen Sch.... An so ner Mühle verdien ich vielleicht 20-30 Euro, da lohnt sich sowas nicht" (mag schon sein, aber was ist das für ne Art, das dem Kunden vorzuhalten?)
    "Dann gehen sie doch vor Gericht. Ich brauch ja nix von Ihnen"
    (Schon klar.. mein Geld hatte er da ja schon)
    "Wenn Sie das Gerät benutzt haben, dann ist es eine Gebrauchtware. Dann brauch ich das gar nicht zurücknehmen"
    (Interessante Rechtsauffassung, mir allerdings neu)
    etc. etc.
    Beendet wurde das Gespräch mit einem "Ich hab jetzt keine Lust mehr" und einem einfachen Auflegen seinerseits.
    Während dem Gespräch waren zufällig 2 Arbeitskollegen von mir zuegegen.. die schauten mich entgeistert an und fragten mich, was das denn für ein Laden gewesen sei.

    Ich kann das ganze jetzt hier nicht so gut wiedergeben, aber ich war nach dem Gespräch echt schockiert und betroffen.. habe das ganze zugegeben bis heute nicht ganz verwunden - und das ist kein Witz.

    4. Akt
    2 Wochen später kam dann eine Gutschrift über 77 Euro, d.h. ca. 50% des Neupreises der Mühle.
    Um das mal klarzustellen: Ich habe durchaus auch Verständnis für die Seite der Händler und ich hätte auch nix gegen einen angemessenen (!!) Abzug, wenn man ein Gerät, das schon in Betrieb war zurückschickt. (obwohl ich selbst das in diesem Fall für nicht sonderlich kulant halte, hätte es aber akzeptiert), wenn das ganze professionell und mit Respekt vor dem Kunden gemacht wird.
    Aber
    1. 50% halte ich schon für extrem überzogen.. habe auch noch nie von so extremen Abzügen gehört.. schon gar nicht bei so einer Mühle, die praktisch neuwertig ist und erst ein paar Tage in Betrieb war. Deren Wiederverkaufswert liegt nahe am Neupreis. Ich kann es natürlich nicht beweisen, aber ich vermute, dass er die Mühle weit über dem, was er mir zurückgezahlt hat, weiterverkaufen kann.. schliesslich verkauft er ja sogar Mühlen mit kleinen Mängeln auf seiner Zweitseite Espresso-Outlet für 154 Euro.
    Ich hätte die Mühle ja sogar selbst bei Ebay weiterverkauft, allerdings hätte ich sie nicht mit gutem Gewissen verkaufen können mit den Mängeln die sie von Anfang an hatte - das war der einzige Grund wieso ich sie zurückgeschickt habe.
    und
    2. Selbst wenn der Kunde etwas macht, was einem nicht in den Kram passt, muss man ihn doch trotzdem noch professionell, anständig und mit Respekt behandeln und nicht so. Ich kam mir vor wie der letzte Idiot.
    Ich ärgere mich gar nicht so sehr über die verlorenen 80 Euro, obwohl das auch ärgerlich ist, sondern viel mehr darüber, dass ich mich als Kunde so behandeln lassen muss.

    So, warum schreibe ich das ganze?
    1. Weil ich wirklich bestürzt bin, dass mir ausgerechnet bei einem Händler, der hier so gelobt wird, so etwas passiert. Ich hatte mir tatsächlich überlegt dahinzufahren und mir eine neue teure Mühle und 1000 Euro Siebträger vorführenzulassen, auszuprobieren und zu kaufen. Jetzt bin ich aber Gottfroh, dass ich das nicht gemacht habe.
    Selbst wenn er rein rechtlich gesehen, im Recht wäre, schafft man sich mit solchen Aktionen keine zufriedenen Kunden.
    Ich beispielsweise werde da nie mehr was kaufen und wenn einer meiner Bekannten mich fragen sollte, berichte ich natürlich auch über meine Erfahrungen.. insofern glaub ich, dass er, wenn er sowas öfter macht, mehr verliert, als die paar Euro die er dadurch jetzt gewonnen hat.
    2. Es ist ja eine Sache - flapsig ausgedrückt - dem Kunden vor dem Kauf nen Espresso zu kochen, eine andere ist aber auch NACH dem Kauf, wenn man das Geld schon in der Kasse hat, einen ordentlichen Kundenservice zu bieten. Vor allem daran sollte sich ein guter Händler messen lassen.
    Selten ist mir das so klar geworden, wie in diesem Fall.
    3. Weiss ich jetzt natürlich nicht was tun. Wahrscheinlich am besten einfach gut sein lassen - weil das ganze regt mich wirklich mehr auf, als es gut ist.
     
  2. #2 Monsooned_Bean, 24.02.2006
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    Ich kenne den Laden leider (oder wohl eher glücklicherweise) bisher nicht. Aber so wie Du es oben geschildert hast, scheint mir, hat der Händler Dir ein Gerät mit einem Defekt verkauft.

    Vorrausgesetzt die Maschine erhielt den Defekt nicht erst durch das "umstellen" daheim. (Du schreibst ja auch von einem generellen Schleifen unabh. von der Mahlgradeinst.) Das kann ich leider nicht beurteilen. Angenommen dem sei allerdings nicht so...

    Ohne Angabe von Gründen ein Gerät zurückzunehmen mag eine Sache der Kulanz sein - aber ein defektes Gerät ? Muss das nicht zurückgenommen / ausgetauscht oder repariert werden? Wobei mir zum Thema Reparatur auf der genannten Homepage des Händlers follgendes auffiel:

    " Wir haben diese Mühlen immer am Lager!!! Wir sind auch Demoka Stützpunkthändler mit Reparatur- und Servicewerkstatt. "

    Nunja ....

    Die Wertminderung wird in den AGB mit "mindestens 30 %" angegeben. Besonders zurückgehalten hat sich der Händler also auch nicht.

    Und Wertminderung für ein defekt verkauftes / geliefertes Gerät ? Wie soll sich solch ein defekt sonst feststellen lassen - kann der Händler nicht selbst die Garantie des Herstellers wahrnehmen ?

    Und eine Kunden derart zu behandeln ist wirklich traurig und zeugt, wenn alles so stimmt wie geschildert, einfach nur von der Unfähgikeit diesen Beruf auszuführen.

    Ich glaube ich würde mich an Deiner Stelle schon ein wenig mehr ärgern und den Hinweis auf Gericht / bzw. eher erstmal Anwalt einfach mal annehmen. So manch einen Menschen soll es schon zu Eingeständnissen und korrektem Verhalten motiviert haben :)

    Man könnte sich auch fragen ob die "Maschinen mit kleinen Mängeln" der Outletseite auch evtl so ein wenig "kursieren" - "...man kanns ja mal versuchen.." :evil:

    Aber allein das Verhalten des Verkäufers reicht zumindest für mich um das ganze als ! dreiste Abzocke ! einzuordnen.

    Gruß

    MB
     
  3. #3 Micha76, 24.02.2006
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    Naja, zum einen bin ich nicht wirklich an Streit interessiert.. ich hätte die ganze Angelegenheit lieber einvernehmlich beigelegt. Wie schon gesagt, ich wäre sogar bereit gewesen, einen gewissen Abschlag zu akzeptieren. Allerdings war der Händler offensichtlich an einer einvernehmlichen Einigung auch zur Zufriedenheit des Kunden nicht interessiert. Wieso auch? Ich müsste ja erstmal vor Gericht ziehen, und wer macht das schon für 80 Euro?

    Zum anderen ist das nicht so einfach mit dem Defekt.. deshalb hab ich es auch etwas vorsichtig formuliert. Meine Meinung ist, dass sowas nicht sein darf an einer neuen Mühle, es kann doch nicht sein, das ich eine Begrenzung gerausdrehen muss, damit sie richtig funktioniert.. geschweige denn das Schleifen. Allerdings ist der Händler ja anscheinend der Meinung, dass das keinen Defekt darstellt. Nunja, selbst wenn er dieser Ansicht ist, hätte ich mir zumindest ein gewisses Entgegenkommen erwartet.. allerdings war ja eher das Gegenteil der Fall.
     
  4. #4 old harry, 24.02.2006
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    @micha76,
    üble geschichte - mein beileid. ich nehme mal an, du hast keine rechtsschutzversicherung? wie schaut's mit den deutschen konsumentenschutzorganisationen aus? die sind in der regel richtig scharf auf solche geschichten. mal abgesehen davon, dass deine demoka eine offensichtliche fehlfunktion aufweist und damit unter garantie ersetzt/repariert werden müsste, habe ich die bisherigen diskussionen hier so verstanden, dass euer "fernabsatzgesetz" dem kunden die rücksendung der ware sogar ohne angabe von gründen ermöglicht. können die AGB's des verkäufers diesen rechtsgrundsatz aushebeln? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
    hast du mal versucht, mit dem geschäftsführer/inhaber direkt in kontakt zu treten?
    an deiner stelle würde ich die sache keinesfalls auf sich beruhen lassen - nicht wegen der 80 euro, sondern aus prinzip...
     
  5. #5 koffeinschock, 24.02.2006
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    prinzipiell is das ok, aber vor gericht wird das nich landen, wegen dem geringen streitwert - da wird eine rsv auch nicht für geradestehen...
    also wenn, würde ich einen anwalt konsultieren
    die frage, die mich jetzt interessiert und ich hier nicht richtig rauslesen konnte: hast du die 14-tage-frist überschritten?
     
  6. #6 langbein, 24.02.2006
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    Hallo zusammen, in gewisser Weise hat der Verkäufer ja recht...Bei benutzten Gegenständen kann sich der Käufer nicht auf das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz berufen, kann er zwar schon, jedoch muss der Verkäufer nur bei unbenutzter Ware auch den gesamten Preis zurückerstatten.

    Dies ist auch im Sinne der Regelung: Der Käufer kann risikolos bestellen, kann sich die Ware ansehen und -bei Nichtgefallen- zurücksenden. Der Verkäufer trägt somit lediglich das Risiko des Versands. Wenn die Ware benutzt ist kann der Verkäufer die Ware nicht mehr zum selben Preis weiterverkaufen. Im Ernst: sehr viel mehr als 50% würde ich für eine benutzte Demoka auch nicht mehr bezahlen.

    Das Problem, das Micha schildert, ist doch ein ganz anderes: Die Mühle hatte (zumindest seiner Meinung nach) einen Mangel! Bei Mängeln an der Ware hat der Kunde, wenn dies in den AGB verankert ist (und das ist es meistens, ansonsten kann man den Kauf wandeln), anfangs nur das Recht zur Nachbesserung; wenn der Mangel weiterhin vorliegt, kann gewandelt werden. Ergo hätte Micha die Mühle mit dem Hinweis auf den Mangel zurückschicken und um Reparatur bzw. Austausch bitten sollen.

    Das Verhalten des Verkäufers am Telefon ist sicher inakzeptabel und unprofessionell.

    Ich bin aber auch der Meinung, dass Michas Forderung nicht gerechtfertigt und das Verhalten des Verkäuferst (zumindest juristisch) in Ordnung ist. Der Verbraucherschutz soll Verbraucher schützen, ohne Verkäufer in den Ruin zu treiben. Wenn der Preisdruck immer höher wird, kann man m.E. nicht auch noch umfassende Kulanzleistungen vom Verkäufer verlangen. Der Umtausch von gebrauchten, nicht mehr neuwertigen Waren kann nur durch entsprechende Aufschläge beim Verkauf neuer Waren gegenfinanziert werden. Bei wirklichen Defekten kann der Händler die Ware ja auch an den Hersteller zurückgeben, bei einem Umtausch wegen "drohender Mängel" bleibt er drauf sitzen.

    Wohl aber Freundlichkeit und Sachlichkeit!
     
  7. #7 old harry, 24.02.2006
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    genau meine rede:

    denn hier geht's ja wohl nicht um eine rücksendung wegen "nicht-gefallen", sondern um einen offenkundigen mangel. diesen mangel hat micha reklamiert. wenn eine solche reklamation mit der erklärung "das ist kein Problem, die Demoka ist eben keine Topmühle" abgeschmettert wird, dann würde es mich wundern, wenn des verkäufers argumentation für "juristisch in ordnung" befunden werden würde...
     
  8. #8 langbein, 24.02.2006
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    Das ist allerdings ein Problem! Wenn die Funktion dadurch nicht wirklich eingeschränkt ist und einfach alle Demokas diese Unzulänglichkeit aufweisen, wird man evtl. herausfinden, dass es sich um einen nicht wesentlichen Mangel und damit nicht um einen Rückgabegrund (It´s not a bug, it´s a feature!).

    Aber das ist kein Problem des Online-Kaufs.
     
  9. #9 old harry, 24.02.2006
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    so ist es doch aber nicht wirklich, oder? ich und viele andere hier haben oder hatten eine demoka im einsatz. und üblicherweise ist da nix mit schleifenden scheiben und gänzlich heraus zu drehenden begrenzungsschrauben. als in kauf zu nehmende unzulänglichkeit würde ich das problem der haarrisse im bohnenbehälter bezeichnen, nicht aber mahlscheiben die schleifgeräusche verursachen - eisenmangel sollte anders kompensiert werden als über den abrieb der mahlscheiben...

    edit: nein, mit der art des kaufs hat das nichts zu tun. besch***ener kundendienst ist immer ärgerlich - ob nun im reallife oder online erworben.
     
  10. #10 Barista, 24.02.2006
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    Es ist völlig klar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises besteht,wenn ein Mangel vorliegt. Dies würde (im Falle eines Gerichtsverfahrens) letztlich ein Gutachter zu entscheiden haben. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, wird ein Gerichtsverfahren dann aber definitiv zu risikoreich, da solche Gutachten meist mehrere hundert Euro kosten.

    Ich würde daher eher mal die Frage angehen, ob ein solcher pauschaler Abzug in Höhe von 50 % gerechtfertigt ist. Ich denke nicht, da müsste ich aber mal etwas recherchieren. Eine solche Regelung dürfte in AGB nicht möglich sein.
    Üblicherweise werden meist so 20% abgezogen.
     
  11. #11 langbein, 24.02.2006
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    Wir sind einer Meinung! Natürlich muss man DIESE Mängel nicht tolerieren.
     
  12. #12 Axel2803, 24.02.2006
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    Ein Rückgabegrund ist für mich, wenn die Mühle nicht das tut was sie soll. Mahlt sie nicht fein genug, ist Sie hin bzw. erfüllt nicht den Grund der Anschaffung. Ich würde das nicht so hinnehmen. Interessant wäre doch nun, wenn jemand von espresso-store mal aus Sicht des Lieferanten berichten würde.
    Gruß und schönes WE,
    Axel
     
  13. Curly

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    Hallo,

    das ist natürlich sehr ärgerlich was Du erlebt hast. Ich habe auch eine Demoka vom Espresso-store. Die erste Mühle die ich dort abgeholt habe, funktionierte überhaupt nicht, gab keinen Ton von sich.
    Also habe ich sie hingefahren und umgetauscht, dabei gabs gar keine Probleme, ich bekam sofort eine Neue und die funktioniert einwandfrei, schleift nicht und bis zur Begrenzungsschraube habe ich noch ein paar Zentimeter. Wollte nur mal schreiben, das es in meinem Falle keine Probleme gab mit dem Umtausch.

    Viele Grüsse
    Sabine
     
  14. #14 Micha76, 24.02.2006
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    Noch kurz als Nachtrag:
    Natürlich hatte ich die 14-tages Frist nicht überschritten, sondern innerhalb der Frist zurückgeschickt.

    Das wenn ein Gerät gebraucht ist, der Verkäufer den Wertverlust verlangen kann, steht auch im Gesetz, allerdings sind 50% absolut unüblich und in meiner Ansicht auch komplett überzogen. Wenn die Mühle technisch einwandfrei gewesen wäre, könnte man sie so wie sie war, also praktisch unbenutzt, selbst privat nahe am Neupreis verkaufen. Als Händler sowieso.

    Zum dem Fehler den die Mühle hatte - in meinen Augen ist das eine Abweichung vom "Soll-Zustand" den man nicht hinnehmen muss. Das kann der Verkäufer schon anders sehen, nur hätte ich wenigstens etwas entgegenkommen erwartet. Ich hätte eventuell auch eine reparierte Mühle akzeptiert, die ich dann selber verkauf hätte. Allerdings kam der Verkäufer seiner eigenen Aussage, er würde sich nochmal melden, wenn die Mühle angekommen und geprüft sei, nicht nach.. sondern es wurde einfach ne Gutschrift über 50% geschickt.
     
  15. #15 Micha76, 24.02.2006
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    Naja, klar.. wenn die Mühle keinen Mucks von sich gibt, bleiben auch wenig Alternativen zum Umtausch.. bei mir wars ja ein subtileres Problem.

    Kann natürlich auch sein, dass alles ganz anders abgelaufen wäre, wenn ich die Mühle ins Ladengeschäft gebracht hätte und mit ihm von Angesicht zu Angesicht geredet hätte. Vielleicht hat ihn auch nur geärgert, dass ich die Mühle zurückgeschickt habe.. ich weiss es nicht, bleibt ja alles Spekulation. Tatsache ist ja nur, dass man als Verkäufer auch wenn man sich mal ärgert, doch trotzdem den Kunden weiterhin professionell und fair behandeln sollte.

     
  16. #16 Earl Grey, 24.02.2006
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    Das ist ja eine unglaubliche Geschichte - ich hätte den Vorgang noch einmal schriftlich festgehalten und zumindest auf Lieferung einer einwandfreien Mühle bestanden. Hier hat sich ja leider mal ein englisches Sprichwort bestätigt: "buy cheap - pay twice".
    Das unternehmerische Risiko einer schlechten Fertigungsqualität bei Demoka auf die Kunden abzuwälzen halte ich für nicht akzeptabel.
    Jeder hat mal einen schlechten Tag, doch die Art und Weise, wie der Verkäufer von espresso-store.de mit diesem Fall umgegangen ist, liesse bei korrekter Sachlage doch vermuten:

    - dass sie nicht in der Lage sind, einen Reklamationsfall im Sinne des Kunden professionell anzuwickeln,
    - dass sie ihre Kunden nicht ernst nehmen und unfreundlich behandeln
    - dass sie kaum den Mindestanforderungen an einen guten Service entsprechen
    - dass sie ein sehr äh.. eigenwilliges Qualitätsverständnis haben
    - und dass sie ausserdem sehr, sehr kurzsichtig sind.

    Mühlen oder sonstiges einfach durchhandeln kann jeder. Ob ein Händler gut und kompetent ist, zeigt sich u.a. erst in solchen Fällen, wo mal etwas schiefgeht.
    Eine gut und kulant behandelte Reklamation ist sehr gut für die Kundenbindung (andersrum funktionierts natürlich auch) und ausserdem eine hervorragende Werbung!

    Und die soll hier auch in einem positiven Gegenbeispiel ihren Platz haben: kaffee-total.de / Frau Hotz schickt nicht nur leckeren Kaffee, sie hat mir seinerzeit ohne Murren und versandkostenfrei innerhalb von 6 Monaten sogar zwei Demokas ausgetauscht (1x Fertigungsmangel (geringer als bei Micha)/ 1x defekte Mühle). Auch in weiteren Belangen: hervorragender Service und sehr freundlich.
    Ich bin übrigens mit Frau Hotz weder verwandt noch bin ich am Umsatz beteiligt. Ich finde nur, Unterschiede in der Servicequalität kann man als Kunde am besten dadurch honorieren, dass man "mit den Füssen" bzw. hier "mit der Maus" abstimmt. Und hier ist man in seiner Verantwortung als mündiger Kunde eben doch noch gefragt.
     
  17. #17 old harry, 24.02.2006
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    @micha,

    vorschlag: schick dem geschäftsführer von espresso-store doch einen ausdruck von oder einen link zu diesem thread. vielleicht übermannt ihn ja doch noch die vernunft, wenn er seinen guten ruf ramponiert sieht?! schliesslich dürfte dieses forum eine nicht unbedeutende informationsquelle für den interessierten laien sein.
    und möglicherweise spendiert der chef seinem rüpelhaften angestellten ja 'nen crashkurs in den fächern adäquater kundendienst, marketing & kundenbindung und - ganz grundsätzlich - in höflichkeit & freundlichkeit...
     
  18. #18 Nightstalker, 24.02.2006
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    Gewährleistung heißt das Zauberwort, jedenfalls hier in AT.

    2 Jahre Gewährleistung auf ALLES. Innerhalb der 1. 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflicht - d.h. er muss nachweisen dass der Fehler/Defekt (was auch immer) eindeutig durch den Käufer NACH DEM KAUF Verursacht wurde. Kann er das nicht nachweisen hat er dir das Gerät ohne Wenn und aber zu ersetzen (bzw. reparieren oder Geld zurück).

    http://www.euroconsumatori.org/16842v16927d17150.html

    Ich würd das, auch wenns nur um 159 € geht (sind ja, wie du sagst auch über 300 DM oder über 2.000 ATS) dem Konsumentenschutzverband vortragen, die können dir zumindest eine Empfehlung zur weitern Vorgehensweise geben. Wichtig ist es alle Mängel zu dokumentieren und natürlich Unterlagen aufzubewahren.

    Im schlimmsten Fall kannst du das auch einklagen, sollte zwar nicht nötig sein da der Händler weiß dass du im Recht bist aber bitte manche wollen es genau wissen.

    Wir haben gerade eine Ähnliche Sache am Laufen. Meine Freundin hat einen Koffer gekauft und schon nach dem 1. Flug sind Teile "abgefallen". Der Laden weigerte sich dafür auf zu kommen und meinte "Auf Koffer gibt es keine Gewährleistung und keine Garantie". Nun der Konsumentenschutz sieht das anders: "Wenn ein Gegenstand seinen eigentlichen Zweck nicht oder nur unzureichend erfüllt (also z.B. auch ein Koffer der keine Flugreise übersteht) so ist dies ein Fall für die Gewährleistung. Da es innerhalb der 6 monatigen Frist passiert ist muss der Verkäufer ein Verschulden des Käufers nachweisen"

    Nun kann man sagen naja schuld ist das Flughafenpersonal die haben den Koffer unsanft behandelt, tatsache ist aber dass der Koffer in seiner Eigenschaft als solcher genau dafür konzipiert wurde - er soll das Gepäck aufbewahren und auf Reisen vor Schäden schützen. In diesem Fall tut er das nicht und das ist unabhängig davon wie der Schaden nun genau zustande gekommen ist.

    Wollt das nur als Beispiel anführen denn viele Konsumenten wissen leider garnicht welche Rechte Sie eigentlich haben. Ich seh es ja selbst immer wieder wenn ich mich zuhause ärgere weil ich wieder mal für Schrott bezahlt habe :D
     
  19. #19 Micha76, 24.02.2006
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    Es war der Chef selbst... und wenn ich an sein Verhalten am Telefon denke, kam es mir nicht vor, als würde es ihn kratzen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass man das ganze doch einvernehmlich lösen sollte und dass ein zufriedener Kunde doch auch wichtig für den Ruf ist - hat ihn nicht weiter gekratzt.

    Mir ist das ganze inzwischen auch zu blöd.. wenn er meint, dass er Kunden so behandeln kann, soll er es tun.. auf lange Sicht tut er sich damit bestimmt selbst keinen Gefallen.

     
  20. #20 mcblubb, 24.02.2006
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    Ich empfehle Dir folgendes:

    1.) Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast - Anwalt einschalten
    2.) Einen Blick ins BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html . Dort die Paragrafen so ab §433 anschauen. Die handeln Dein Thema ab.
    3.) Mal bei wikipedia nach "Gewährleistung" suchen http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung


    Aus meiner Sicht hast Du eine mangelhafte Ware erhalten (Mühle mahlt nicht so fein wie nötig). Du solltest bei Deinem Verkäufer auf Vertragserfüllung bestehen (intakte Mühle liefern). Der Verkäufer kann Deine Mühle reparieren (Nachbesserung) oder Dir eine funktionsfähige Mühle zur Verfügng stellen. Er kann Dir auch Dein Geld zurückgeben.

    Dumm ist, dass Du an dem Gerät rumgeschraubt hast... Wenn der Verkäufer das herausfindet (z.B. durch lesen dieses Threads) ist es möglich, dass die gesetzliche Gewährleistung entfällt.

    Gruß

    Gerd
     
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