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  1. #11
    Stefan ist offline Moderator
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Zitat Zitat von heyhan Beitrag anzeigen
    Eben habe ich mir die Regeln in der Rubrik "Ankauf, Verkauf, Tausch" nochmal angesehen. Da ist kein explizites Verbot von Auktionen drin.
    Das sehe ich etwas anders - ich zitiere:
    Verweise auf Ebay-Angebote sind keine direkten Verkaufsangebote und dürfen hier nicht gepostet werden. Wer bei Ebay kaufen möchte, schaut üblicherweise direkt dort in der entsprechenden Kategorie nach. Abgesehen davon verstossen Parallelangebote gegen die Ebay-Grundsätze.
    Damit sollten eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sein bezüglich Ebay, aber leider scheint es immer wieder jemanden zu geben, der es entweder übersieht oder anders/frei interpretiert. Warum dasselbe dann nicht auch für 'eigene' Auktionen gelten soll, bedarf dann eigentlich nur etwas Logik. Wir sind weder ein Auktionshaus noch haben wir die Möglichkeit, so etwas notwendigerweise zu beaufsichtigen.

    Gruss
    Stefan

  2. #12
    Espressoaddict ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Hallo Stefan,

    kann man nicht einfach direkt reinschreiben, dass nur Festpreisangebote zulässig und Versteigerungen nicht zulässig sind, um alle "Klarheiten zu beseitigen"?
    Verweise auf Ebay-Angebote sind keine direkten Verkaufsangebote und dürfen hier nicht gepostet werden. Wer bei Ebay kaufen möchte, schaut üblicherweise direkt dort in der entsprechenden Kategorie nach. Abgesehen davon verstossen Parallelangebote gegen die Ebay-Grundsätze.
    Denn eigentlich steht hier nur, dass Verweise auf bereits bestehende E. Angebote nicht erfolgen dürfen und diese auch nicht als Verkaufsangebote gelten. Zudem erfolgt lediglich ein Hinweis auf E. und dass E. Angebot + Verweis gegen die E. Richtlinien verstoßen.

    Daher ist ein Ausschluss von Versteigerungen im Board IMveryHO nicht gegeben.


    Insbesondere kann es zu Missverständnissen führen, wenn man auch noch liest, dass nicht zwingend eine Preisvorstellung genannt werden muss. (Alternativ wäre ja Preis + VB möglich). Denn gerade dann habe ich ja fast schon eine Art Auktion.
    Bitte beschreibt den zu verkaufenden Artikel so genau wie möglich, um unnötige Nachfragen zu vermeiden. Eine Preisvorstellung sollte, muß aber nicht angegeben werden. Bei Nichtangabe ist es sinnvoll, im Thread "Preis auf Anfrage" oder ähnliches zu vermerken.
    Edit (nicht eindeutige Formulierung):
    Daher ist ein Ausschluss von Versteigerungen im Board IMveryHO nicht
    unbedingt für Außenstehende ersichtlich.
    Geändert von Espressoaddict (10.11.2007 um 12:28 Uhr)
    Viele Grüße,

    Markus


    Kaffeewiki der junge Kaffee-Netzer zuerst lesen wird. Ausbildung er beenden muss! Alle anderen Antworten im Kaffee-Netz er finden kann.

    duettolsm85epracticalminieiminilm1er


  3. #13
    heyhan ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Hallo nochmal

    Vorab: In der Sache sind wir ja anscheinend alle gleicher Meinung. Deshalb sollte das Thema nicht soo stark überbewertet werden.

    Zitat Zitat von Stefan Beitrag anzeigen

    keine direkten Verkaufsangebote
    Evtl. geht es ja um diese Formulierung? Mir wird daraus nicht ersichtlich, was indirekte Verkaufsangebote sind. Bin aber auch eher auf dem Niveau eine Kleinkindes, was Wirtschafts-Vokabular anbelangt Anscheinend meint Ihr damit dann ausschließlich Auktionen - oder nochwas anderes? Ich würde halt schreiben:
    "Auktionen im Forum, sowie Verweise auf Auktionen bei ebay o.ä., sind nicht erlaubt und werden kommentarlos entfernt!"

    Da sind dann wirklich alle Unklarheiten ins Nirvana geschickt worden. Kürzer ist es auch.

    Ist nur meine Meinung, ein Vorschlag, wenns nicht so gemacht wird - auch gut!

    Grüße,
    Hannes

  4. #14
    plempel ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Ehrenkodex hin, gesunder Menschenverstand her - wo's kein Verbot gibt, werden sich immer bauernschlaue oder dumme (oder beides, da bin ich mir nocht nicht ganz sicher) Spassvögel ihre Spielwiese basteln. Nicht nur hier im Forum, leider auch in der wirklichen Welt.

    Nix für ungut
    Plempel
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  5. #15
    Espressoaddict ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Zitat Zitat von plempel Beitrag anzeigen
    Ehrenkodex hin, gesunder Menschenverstand her - wo's kein Verbot gibt, werden sich immer bauernschlaue oder dumme (oder beides, da bin ich mir nocht nicht ganz sicher) Spassvögel ihre Spielwiese basteln. Nicht nur hier im Forum, leider auch in der wirklichen Welt.

    Nix für ungut
    Plempel

    Ich gehe jetzt mal schwer davon aus, dass das ein Allgemeinplatz sein sollte und sich nicht auf bereits verfasste Beiträge in diesem Thread bezieht.
    Viele Grüße,

    Markus


    Kaffeewiki der junge Kaffee-Netzer zuerst lesen wird. Ausbildung er beenden muss! Alle anderen Antworten im Kaffee-Netz er finden kann.

    duettolsm85epracticalminieiminilm1er


  6. #16
    meister eder ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    was denkst du denn?! wird sich wohl auf den "stein des anstoßes" beziehen .
    gruß, max
    KaffeeWiki.de: Einsteigerartikel Abkürzungen
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    z.Zt. i.d.M.: quijote oh, harvey! espresso, quijote zamora filter

  7. #17
    plempel ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Genau.

    Gruss
    Plempel
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  8. #18
    Stefan ist offline Moderator
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Wenn die Forumskategorie klar und deutlich mit Ankauf, Verkauf, Tausch bezeichnet ist, gibt es eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum. Müssen wir jetzt wirklich alles haarklein auseinanderbürokratisieren? Eine Auktion/Versteigerung ist kein Verkaufsangebot, ein konkret verfasstes Verkaufsangebot ohne genaue Preisangabe ala VB hat wiederum rein gar nichts mit einer Versteigerung zu tun. Es könnte alles so einfach sein, wäre manchem hier nicht offensichtlich etwas langweilig...

    Gruss
    Stefan


  9. #19
    Kaffee-Paul ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Auktionen nicht ausdrücklich verboten?

    Hallo,

    also ich möchte meine 2 Cent nun auch noch hier reinschmeißen
    Aaaalso, erstmal laß ich mal den Juristen raus : Eine Auktion (Versteigerung) ist das alles nicht- weder hier noch bei eBay. Geregelt ist sie im 156 BGB mit der Konsequenz, daß es eines Zuschlags und damit eines Auktionators bedarf (34 GewO). Bei eBay handelt es sich (siehe dortige AGBs) um einen "Verkauf gegen Höchstgebot"; die herrschende Rechtsmeinung ist, daß dies auch als "Auktion / Versteigerung" bezeichnet werden darf, was für die meisten halt synonym ist.
    Ich fand diese "Versteigerung" eigentlich gar nicht so schlimm. Mal was anderes, was in der Tat durch die hier aufgestellten Normen nicht ausgeschlossen ist. Die wahre Problematik sehe ich aber darin, daß das Auktionsende nicht genau definiert ist- das ist der Unterschied zu eBay. Dadurch ist nicht definiert, wann ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Konsequenz: Versteigerungsregeln definieren (z.B. "falls vom Verkäufer nicht anders festgelegt endet jede Versteigerung spätestens 1 Monat nach Einstellen des Angebots" o.ä. Ein weiteres Manko (bei eigentlich allen Angebots-Nachfrage-Sachen hier) ist, daß es keine Authentifizierung gibt, so daß Ansprüche bei Uneinigkeit nicht oder nur sehr schwierig geltend zu machen sind. Oder jede Versteigerung hier wirklich ausschließen. Daß Verweise auf eBay-Angebote unerlaubt sind, ist in den meisten Foren so und sicherlich eine gute Regelung.


    Gruß

    Paul
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    1. Hilfe: Das Kaffeewiki

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