Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

Diskutiere Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ? im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Ich habe vor gut 10 Wochen einen schönen Glashopper für die Mazzer Mini bei einem auch hier bekannten Händler bestellt und per paybal sofort...

  1. #1 garamiel, 07.12.2012
    garamiel

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    Ich habe vor gut 10 Wochen einen schönen Glashopper für die Mazzer Mini bei einem auch hier bekannten
    Händler bestellt und per paybal sofort bezahlt. Bei Bestellung gab es keinen Hinweis auf eine Nichtverfügbarkeit.

    Auf Nachfrage bekam ich dann nach drei Wochen die Info, der Hopper wäre in der Nachproduktion und würde
    aber jetzt bald geliefert.

    Weitere Nachfragen ab der 6 Woche wurde dann nicht mehr beantwortet. 8 Wochen nach Bestellung habe ich dann verärgert
    storniert und um Rückzahlung gebeten. Auch darauf Reaktion : 0 . Leider kann man bei paypal eine Rückforderung nur bis
    45 Tage nach Zahlung stellen.

    Bin jetzt ein wenig ratlos, wie ich weiter vorgehen soll.
     
  2. #2 betateilchen, 07.12.2012
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Den Händler nochmal schriftlich in Verzug setzen und eine letzte Frist zur Lieferung oder Rückerstattung benennen.
     
  3. #3 Turmixfan, 10.12.2012
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    Turmixfan Mitglied

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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Wenn die Summe im Verhältnis zum Ärger steht dann Termin für die Lieferung setzen und gleichzeitig Termin zur Rücksendung des Zasters wenn Lieferung nicht möglich und wenn das nicht läuft die Gesetzesschergen einschalten.

    Aloha aus Berlin
     
  4. #4 garamiel, 10.12.2012
    garamiel

    garamiel Mitglied

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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?


    ????????
     
  5. #5 LapinKulta, 10.12.2012
    LapinKulta

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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Hallo,
    nicht das hier Misstrauen aufkommt, also ich bin es nicht bei dem dieser Hopper bestellt wurde!!!

    Fühle mich zwar auch nicht direkt angesprochen, da ich kein Händler bin, aber ich wollte das einfach
    mal anmerken.

    Grüsse, Lars!
     
  6. #6 garamiel, 11.12.2012
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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Dein post ist mir vollkommen unverständlich, keine Ahnung was das mit dem toten Briefkasten soll. Ich schätze dich sehr, aber hier bist du auf dem
    falschem Pferd. Ich wollte pasmarose nicht direkt nennen, wusste nicht, daß es dazu auch schon einen extra Fred gibt.
    Lapinkulta macht sehr schöne Hopper und es gibt nichts an seiner Zuverlässigkeit auszusetzen.
    UM es ganz deutlich zu sagen , ich halte pasmarose für extrem unseriös, um das Wort kriminell nicht zu verwenden.
    Ich bin selbst Händler mit Onlineshop, und was Herr Rufenach hier macht, spottet jeder Beschreibung
     
  7. #7 LapinKulta, 11.12.2012
    LapinKulta

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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Moin,
    nee, bin nicht bei der "Stasi", ;-)!
    Nur verkaufe ich als Privatperson aktuell auch selbst gebastelte Glashopper für
    z.B. Mazzer-mini. Da könnten dann eventuell Verwechslungen auftreten.
    So ist es vielleicht verständlicher.
    Das wollte ich einfach mal klarstellen.
    Cheers, Lars!
     
  8. #8 langbein, 11.12.2012
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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    Hi Lars,

    schätze zwar, dass die Chancen recht schlecht sind, da wirklich was rauszuschlagen, wenn es ggfs. mit dem Laden zuende gehen sollte (meine ich aus den bisherigen Beiträgen dazu herauslesen zu können...diese Verschleppung ist ja recht typisch), aber ich würde auf jeden fall noch mal nachhaken und dafür das Medium wechseln: Hin zum Brief, am besten Einschreiben, das hat (auch psychologisch) eine anderen Wirkung als ne Email.

    Dazu würde ich einfach mal das, was bisher passiert ist (Termine von Bestellung, Zahlung, Daten von telefonischem und Email-Kontakten, dabei getroffene Vereinbarungen...), schriftlich, neutral und unanfechtbar (nur Fakten, keine Wertung) zusammenfassen und dann erklären, dass Du mit sofortiger Wirkung vom Kauf zurücktritts und Dir der Anbieter den Kaufpreis (ggfs. zzgl. Zinsen, je nachdem, wie lang das schon offen ist) zurückerstatten möge. Dazu setzt Du eine Frist (z.B. 7 Tage) und drohst mit einem Mahnbescheid. Wenn das keinen Erfolg hat, lass dem Herrn einen Mahnbescheid zukommen, das macht oft geschmeidig. Den Mahnbescheid kann man m.W. auch privat, also ohne Anwalt, beantragen, z.B. auch online https://www.online-mahnantrag.de
     
  9. #9 XeniaEspresso, 11.12.2012
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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    So ist es. Man muss ihn nur unterschrieben beim Gericht abgeben. Und nicht die Berechnung der Zinsen vergessen (macht das System auf Wunsch automatisch). 8 % Über Basiszins ist durchaus ok.
     
  10. Phlo

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    AW: Was macht man, wenn der Händler bezahlte Ware nicht liefert ?

    aber nur, wenn kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt war. Ansonsten beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
     
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