Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

Diskutiere Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung? im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo allerseits, wenn in kleinen Klitschen mindestens ein passionierter Esspressomaschinist sitzt, kann's ja leicht passieren, dass der dann...

  1. #1 horst freiraum, 06.03.2014
    horst freiraum

    horst freiraum Mitglied

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    Hallo allerseits,

    wenn in kleinen Klitschen mindestens ein passionierter Esspressomaschinist sitzt, kann's ja leicht passieren, dass der dann über die Zeit für immer besseres Equipment sorgt. So auch in unserem Fall: Irgendwann wurde die Gaggia CC zu klein, und nu steht im Büro meine Cimbali Junior samt Casadio Instantaneo. Weil's buchhalterisch etwas schwierig ist, Ersatz- und Verschleißteile für diese meine Maschine über die Firma zu buchen, wollen wir jetzt den eleganteren Weg über eine Art Leasing- oder Mietvertrag gehen. Hat jemand sowas schonmal gemacht (also so, dass es auch bei den Finanzämtern durchging), und evtl. eine Vorlage für mich?

    Die Frage ist dann immer noch, wie hoch man das monatlich ansetzt... Der Wert der Maschinen dürfte alles in allem bei 1550 liegen (alles grob geschätzt: 600 die Junior, 350 Mühle, 50 Ionentauscher, 50 weiteres Equipment, 500 Unterbau).
     
  2. #2 mcblubb, 06.03.2014
    mcblubb

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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Hm... ich denke da kommen ein paar interessante Dinge auf den Tisch.

    1.) Wie sieht der Chef/Inhaber etc. das ganze und will er überhaupt eine "Mietlösung"
    2.) Welche Ansprüche erwachsen daraus
    3.) Wenn, dann muss das Ganze mit Rechnungen "abgesichert" werden


    Aus meiner Sicht müsste der Vermieter erstmal ein Unternehmen gründen, die Espressomaschine ins Unternehmensvermögen aufnehmen und dann zur Gewinnerzielung diese Maschine weitervermieten.
    Letztlich wird eine gebracuhte Maschine zur Verfügung gestellt. Würde man so ein Gerät kaufen und entsprechend abschreiben 2Jahre/5 Jahre?
    Wäre ein Monatspreis für mich (!) von irgendwas zwischen 30 und 50 € akzeptabel. Wobei unter der Voraussetzung, dass mir das Ding nie gehört eher max. 30€.

    Gruß

    Gerd
     
  3. #3 horst freiraum, 06.03.2014
    horst freiraum

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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    1) klar ist er einverstanden, ohne ihn ginge es schließlich nicht
    2) Ansprüche von wessen Seite jetzt? Von Seiten der Firma, dass das Zeug da steht und funktioniert. Allerdings sind wir wie gesagt ein kleiner Laden, wo niemand irgendjemandem einen Strick dreht, wenn etwas nicht funktioniert wie gewünscht oder irgendwo vertraglich festgehalten (und hier sehe ich die Gefahr eines klassischen KN-Abdrifters in Sachen Lebensbelehrung bzw. Frageverdrehung, also bitte nicht! Es ist so, es wird von der Seite keine Probleme geben, verlasst euch drauf.) Dazu noch der Anspruch, dass Wartungskosten abgedeckt sind (jedenfalls bis zu einem gewissen Grad - was passiert also, wenn z.B. die Heizung oder was anderes großes/teures kaputt geht? Spannende Frage). Ansprüche von meiner Seite: Monatlich kommt ein gewisser Betrag auf mein Konto.
    3) Es soll ja ein Vertrag sein, keine einmalige Rechnung, deshalb ja die Frage, ob jemand sowas als Vorlage hat.

    Ansonsten muss ich (als Vermieter) ja nicht erst eine Firma gründen - müsste es in der Steuererklärung eben als Einkünfte angeben, wenn's jährlich 410 € aus nicht nichtselbsttändiger Arbeit übersteigt.

    Vielleicht hatte ich das nicht klar genug ausgedrückt: Hauptziel ist nicht, die Firma oder mich übers Ohr zu hauen - wir machen das transparent miteinander aus. Aber die Maschinen sollen in meinem Besitz bleiben, ansonsten wär's natürlich viel einfacher, mir mal eben 1300 auf die Kralle zu geben. Aber dann wird's gleich wieder unflexibel, wenn ich was tausche usw.usf. Aber ich hatte auch wie Gerd an sowas wie 50€ im Monat gedacht - letztlich muss es, wie gesagt, nicht für die Firma akzeptabel sein, sondern fürs Finanzamt, das ist der springende Punkt.
     
  4. #4 sandmann, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Hmmm, der springende Punkt ist wohl eher, dass du als Privatperson keine Rechnung stellen kannst die der Firma was nützen. Auch kannst du so keine nötigen Reparatur kosten in Rechnung stellen, wenn dein maximal Betrag bereits ausgeschöpft ist...
     
  5. #5 silverhour, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Ich schließe mich den Vorschreibern an: Eine Rechnung schreiben und die Einkünfte als "unselbstständige Tätigkeit" in der Steuererklärung angeben wird kaum funktionieren - für unselbstständige Tätigkeiten schreibt man keine Rechnung, für eine Rechnungsstellung muß mindestens eine Gewerbeanmeldung mir entsprechendem Rattenschwanz her, da Vermietung von Maschinen keine freie Tätigkeit ist.

    Dein Arbeitgeber will einen vernünftigen, von der Buchhaltung verwertbaren (und möglichst noch revisionssicheren) Beleg für die Zahlungen an Dich. Mir fallen grundsätzlich Wege ein
    A: Du stellst eine ordentliche Rechnung, dazu benötigst Du aber eine Gewerbeanmeldung, Meldung beim Finanzamt usw. usf. - viel Arbeit für wenig Geld.
    B: Du versuchst die Espressomaschine als Aufwände für die Firma über Eigenbeleg und Reisekosten abzurechnen. Hier würde ich in der Buchhaltung und/oder beim Steuerberater fragen, welche Möglichkeiten es gibt und was zu beachten ist. Evtl. finden sich Wege, die Espressomaschine als zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial o.ä. zu deklarieren, ähnlich wie bei Nutzung eines Home-Office oder Privat-PKW für die Firma.

    "... buchhalterisch etwas schwierig ist, Ersatz- und Verschleißteile für diese meine Maschine über die Firma zu buchen ..." mmh. Ich würde dergleichen Kleinkram über die Reisekosten als "sonstiges" oder "Kleinmaterial" abrechnen...
     
  6. #6 Communicator, 06.03.2014
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    Auch von mir diese Erfahrung - habe mehrere Jahre als (Klein-)Dienstleister für ein Unternehmen gearbeitet. Dazu musste ich ein Gewerbe anmelden und hatte das Finanzamt ständig im Nacken.
    Man kann bis zu einer gewissen Grenze als Kleinunternehmer agieren. Durch mein Metier galt ich aber per se als Freiberufler, was hier kaum gegeben sein dürfte. Als Kleingewerbetreibender durfte ich Rechnungen ohne Ausweis der MwSt ausstellen.

    Auf Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen, gehört ein Vermerk, damit sie formal korrekt ausgestellt sind. Ein simpler Satz wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG“ genügt für diesen Zweck.
     
  7. #7 silverhour, 06.03.2014
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    Der Vermerk alleine reicht nicht, die Umsatzsteuerbefreiung gem. §19 muß auch beantragt und bewilligt sein!
     
  8. #8 horst freiraum, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    @ Silverhour und Communicator: Da gibt's doch diese Grenze, was war das gleich, 17.000 Umsatz im Jahr oder so, da müsste ich ja drunter bleiben, hehe...!

    Der Steuerberater sagt Folgendes:

    "Geregelt ist, dass die Übernahme von Werbungskosten durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist (Es gibt Ausnahmen). Ihre Aufwendungen für die Kaffeemaschine können Sie allerdings nicht als Werbungskosten geltend machen, so dass diese Vorschrift möglicherweise nicht einschlägig ist.

    In der Überlassung der Kaffeemaschine könnte ein gesonderter Vertrag gesehen werden, der nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist. Als Rechtsfolge läge dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Etwaige Einkünfte aus der Überlassung der Kaffeemaschine wären im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren und bis zu einem Betrag von 410€ (für alle Einkünfte aus nicht nichtselbständiger Tätigkeit) steuerfrei.

    Ich halte diesen Sachverhalt für zumindest nicht zweifelsfrei eindeutig."

    Ich wollte hier keine Steuerdiskussion lostreten, aber eine simple Frage doch noch, vielleicht denke ich da aber auch zu schlicht: Es kann doch nicht sein, dass ich, wenn ich irgendwas monatlich vermiete, gleich ein Unternehmen anmelden muss? Wenn ich nem Freund ein Fahrrad für nen Zehner im Monat vermieten würde (was ich für Geld niemals tun würde, aber egal, mal rein hypothetisch gedacht!), kann das doch nicht solche Voraussetzungen nach sich ziehen?! Dank euch!
     
  9. #9 silverhour, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Grenze für was?

    So oder so, ich würde der Empfehlung eines Steuerberaters ehr folgen als uns hier ;-)
     
  10. #10 mcblubb, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Vergiss bitte nicht das Thema Arbeitssicherheit.

    Ein kleiner Fehler in der Elektrik und ein Kollege kriegt nen Stromschlag. Schon hast Du die BG am Bein und die wird die unangenehme Frage stellen, was denn da passiert ist. Und schon bist Du in der Haftung.

    Pragmatisch wäre, der Fa. das Geraffel zu verkaufen. Sie lässt vom ELektriker einen Gerätecheck machen und alle sind auf der sicheren Seite.

    Du denkst an 50€ im Monat Miete. Da wäre nach 2,5 Jahren das Equipment abbezahlt. So lange wirst Du doch da noch arbeiten wollen...

    Gruß

    Gerd
     
  11. #11 Communicator, 06.03.2014
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    AW: Espresso-Equipment vermieten: Hat jemand Erfahrung?

    Einkommensgrenze, innerhalb derer man noch Kleinunternehmer nach §19 UStG gilt: "Als Kleinunternehmer werden Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bezeichnet, deren Umsätze im Vorjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. Diese Unternehmer unterliegen zwar nicht den einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes (§ 4 UStG), sind aber dennoch umsatzsteuerbefreit (§ 19 UStG)." Quelle: Kleinunternehmer - Unterschied bei der Umsatzsteuer - im Steuer Ratgeber erklärt

    Hat man dann noch nur einen Auftraggeber, gilt man ratz-fatz als scheinselbständig, außerdem wird bei zu geringen Einkünften das Finanzamt im Zweifel obendrein auf Liebhaberei abheben.

    @horst freiraum: Gewerbe anmelden, wieso? Weil sein chef eine Rechnung möchte, und die darf / kann ein Privatmensch nicht ausstellen, es sei denn, er hätte ein Gewerbe. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
     
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