AW: Probleme mit Händler aus Regensburg
So weit ich weiß, braucht man vor dem Amtsgericht keinen RA.
Jedoch würde ich dir trotzdem dazu raten. Wenn du im Recht bist, zahlt das die Gegenseite. Wenn du keinen Anwalt hast, besteht die Gefahr, dass du aus Unwissenheit Fehler machst, die dir die Sache vermaseln.
Mahnbescheid ist aber schon mal richtig. Der dient dazu, den Kontrahenten unmissverständlich aufzufordern, jetzt endlich zu zahlen.
Wenn die Forderung aber strittig ist und absehbar ist, dass der Kontrahent Widerspruch einlegen wird, dann kann man sich diesen Weg sparen. Man sollte dann gleich Klage einreichen (ich gehe davon aus, dass ihr den Händler schriftlich auf eure Forderung hingewiesen habt?!). Das spart Zeit und Kosten. Ob man für den direkten Klageweg einen Anwalt braucht, weiß ich jetzt grad nicht.
Nehmt einen Anwalt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Ist halt alles ein Eiertanz mit vielen Fallstriken.
LG
Braunbaer
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