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  1. #1
    Bergbauer ist offline Benutzer
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    Standard Probleme mit Händler aus Regensburg

    Hallo!

    Ein Kollege von mir hat Probleme mit nem Händler aus Regensburg, der Zusagen nicht einhält und ansonsten anscheinend versucht, den geschuldeten Betrag nie zahlen zu müssen.

    So wie ich das jetzt gelesen habe:

    Mahnbescheid beim örtlichen Gericht einreichen ( auch online )
    Unterlagen wie Kaufvertrag usw. liegen vor.

    Dann ergeht ein Mahnbescheid an den Händler mit ner Frist.

    Händler kann dann Widerspruch einlegen, dann gehts vor Gericht.
    Muss ich dann einen RA einschalten der meinen Kollegen vertritt oder geht das auch in Abwesenheit?

    Grüsse

    Bergbauer

  2. #2
    braunbaer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    So weit ich weiß, braucht man vor dem Amtsgericht keinen RA.

    Jedoch würde ich dir trotzdem dazu raten. Wenn du im Recht bist, zahlt das die Gegenseite. Wenn du keinen Anwalt hast, besteht die Gefahr, dass du aus Unwissenheit Fehler machst, die dir die Sache vermaseln.

    Mahnbescheid ist aber schon mal richtig. Der dient dazu, den Kontrahenten unmissverständlich aufzufordern, jetzt endlich zu zahlen.

    Wenn die Forderung aber strittig ist und absehbar ist, dass der Kontrahent Widerspruch einlegen wird, dann kann man sich diesen Weg sparen. Man sollte dann gleich Klage einreichen (ich gehe davon aus, dass ihr den Händler schriftlich auf eure Forderung hingewiesen habt?!). Das spart Zeit und Kosten. Ob man für den direkten Klageweg einen Anwalt braucht, weiß ich jetzt grad nicht.

    Nehmt einen Anwalt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Ist halt alles ein Eiertanz mit vielen Fallstriken.

    LG
    Braunbaer
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  3. #3
    langbein ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von braunbaer Beitrag anzeigen
    Jedoch würde ich dir trotzdem dazu raten. Wenn du im Recht bist, zahlt das die Gegenseite. Wenn du keinen Anwalt hast, besteht die Gefahr, dass du aus Unwissenheit Fehler machst, die dir die Sache vermaseln.

    Mahnbescheid ist aber schon mal richtig. Der dient dazu, den Kontrahenten unmissverständlich aufzufordern, jetzt endlich zu zahlen.

    Wenn die Forderung aber strittig ist und absehbar ist, dass der Kontrahent Widerspruch einlegen wird, dann kann man sich diesen Weg sparen. Man sollte dann gleich Klage einreichen (ich gehe davon aus, dass ihr den Händler schriftlich auf eure Forderung hingewiesen habt?!). Das spart Zeit und Kosten. Ob man für den direkten Klageweg einen Anwalt braucht, weiß ich jetzt grad nicht.
    Der Gegner zahlt den Anwalt aber nur, wenn er noch zahlungsfähig ist...
    Carimali Uno E und Quamar M80E

  4. #4
    braunbaer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von langbein Beitrag anzeigen
    Der Gegner zahlt den Anwalt aber nur, wenn er noch zahlungsfähig ist...
    Wenn er nicht mehr zahlungsfähig ist, dann lohnt sich die ganze Sache nicht, da man dann auch seine ursprüngliche Forderung nicht mehr erhält. Dann kann man sich auch das Geld für den Mahnbescheid sparen und den Totalverlust niedriger halten.
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  5. #5
    pefro ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von braunbaer Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß, braucht man vor dem Amtsgericht keinen RA.
    Nein, bei einem normalen Gerichtstermin nach dem amtsgerichtlichen Mahnverfahren nicht.

    Jedoch würde ich dir trotzdem dazu raten. Wenn du im Recht bist, zahlt das die Gegenseite.
    Das ist eine Frage die ich mir schon länger stelle. Wenn wir davon ausgehen, das eine Privatperson einen außenstehenden Betrag hat und der Händler nicht zahlungswillig wie im vorliegenden Fall ist. Ab wann ist diese Privatperson berechtigt der Gegenseite Anwaltskosten zu berechenen?

    Gruß
    Peter

  6. #6
    Bergbauer ist offline Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Danke schon mal für die Feedbacks!

    Grüsse

    Bergbauer

  7. #7
    langbein ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von pefro Beitrag anzeigen
    Das ist eine Frage die ich mir schon länger stelle. Wenn wir davon ausgehen, das eine Privatperson einen außenstehenden Betrag hat und der Händler nicht zahlungswillig wie im vorliegenden Fall ist. Ab wann ist diese Privatperson berechtigt der Gegenseite Anwaltskosten zu berechenen?
    Ich würde sagen, sobald der Schuldner in Verzug ist, also i.d.R. ab (oder nach?) der ersten Mahnung. Das wäre ja auch der Zeitpunkt, ab dem man die Kosten des Verzugs geltend machen würde.
    Carimali Uno E und Quamar M80E

  8. #8
    Barista ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von Bergbauer Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ein Kollege von mir hat Probleme mit nem Händler aus Regensburg, der Zusagen nicht einhält und ansonsten anscheinend versucht, den geschuldeten Betrag nie zahlen zu müssen.

    So wie ich das jetzt gelesen habe:

    Mahnbescheid beim örtlichen Gericht einreichen ( auch online )
    Unterlagen wie Kaufvertrag usw. liegen vor.

    Dann ergeht ein Mahnbescheid an den Händler mit ner Frist.

    Händler kann dann Widerspruch einlegen, dann gehts vor Gericht.
    Muss ich dann einen RA einschalten der meinen Kollegen vertritt oder geht das auch in Abwesenheit?

    Grüsse

    Bergbauer
    1. Vor dem Amtsgericht musst Du dich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.
    2. Wenn der Gegner Widerspruch einlegt, geht das ganze wie eine normale Klage vor das Amtsgericht und der Richter wird dann wohl einen Termin ansetzen, an dem auch jemand vor Gericht auftreten muss (man selbst oder ein beauftragter RA)

  9. #9
    braunbaer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von pefro Beitrag anzeigen
    Wenn wir davon ausgehen, das eine Privatperson einen außenstehenden Betrag hat und der Händler nicht zahlungswillig wie im vorliegenden Fall ist. Ab wann ist diese Privatperson berechtigt der Gegenseite Anwaltskosten zu berechenen?

    Gruß
    Peter
    Hm, ich bin kein Jurist, sondern Mafiosi. Soweit ich weiß, gildet folgendes:

    Wenn die Gegenseite in Verzug ist, ab dann trägt sie auch die Kosten für den eigenen Anwalt, sofern man selber der Sieger ist. D. h.: man muss den Händler erstmal in Verzug setzen: Einschreiben, Eigenhändig, Rückschein, 14 Tage Frist. Das nennt sich dann wohl Verzögerungsschäden ( § 286 BGB). Vor dem Verzug steht man für die Kosten selber ein.

    Steht hier:
    BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

    Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Vielleicht solche Fragen mal hier einstellen:
    Rechtsberatung vom Rechtsanwalt online frag-einen-anwalt.de

    LG
    Braunbaer
    B.F.C Junior Plus Levetta (Brühdruck: 9,5 Bar) + Demoka 203

  10. #10
    Barista ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Händler aus Regensburg

    Zitat Zitat von langbein Beitrag anzeigen
    Ich würde sagen, sobald der Schuldner in Verzug ist, also i.d.R. ab (oder nach?) der ersten Mahnung. Das wäre ja auch der Zeitpunkt, ab dem man die Kosten des Verzugs geltend machen würde.
    Normalerweise beginnt der Verzug nach Fristablauf in der Mahnung. Die Frist aber immer genau setzen (d.h. ein genaues Datum und nicht: "binnen kurzer Zeit" oder "innerhalb der nächsten Woche"). Die Frist muss auch angemessen sein, d.h. nicht zu kurz.
    Die Fristsetzung halt auf jeden Fall nachweisbar zusenden (am besten Einwurf-Einschreiben, da kann sich der Schuldner des Zuganges nicht erwehren).

    René

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