Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    v-toya ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2007
    Beiträge
    17

    Standard "Gastrozulassung"

    Hallo,

    ich bin seit einiger Zeit in Besitz einer La Cimbali Junior.

    Meine Schwägerin und mein Schwager, beide von der Marke: großmäuligeallesbesserwisser, haben sofort getönt: hat die ne Gastrozulassung??

    Ich habe natürlich: "selbstverständlich" geantwortet, ohne zu wissen ob es das überhaupt gibt..

    Meine Frage an Euch:

    Gibt es generell eine "Gastrozulassung" ?

    Abgesehen davon, das mich nicht wirklich interessiert, ob meine Cimbali sowas hat.
    Ich fände sie auch ohne toll!

    Danke und Grüße, Martin

  2. #2
    KaffiSchopp ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.11.2008
    Ort
    Hessische Bergstrasse
    Beiträge
    896

    Standard AW: "Gastrozulassung"

    Ob es "offiziell" eine Gastrozulassung gibt, kann ich Dir nicht sagen, aber sicher schliessen einige Hersteller je nach Maschinenmodell eine gastronomische Nutzung in den jeweiligen Garantiebestimmungen aus. Für Dich wäre also sicher ein Blick in die Garantie Deiner Cimbali hilfreich.

    Im Gegenzug weiss ich, dass selbst die "kleinen" Schaerer Vollautomaten-Modelle, wie z.B. die Siena, eine Gastrozulassung haben.

    Johannes
    Meine Maschinen: CBC Royal Giove PID, Spinel Pinocchio, Olympia Express Cremina
    Meine Mühlen: Macap M4D, Mahlkönig Vario 2, ECM Casa, Mahlkönig Guatemala, Stawert VTA 6, Hario Skerton
    Mein Handfilter: Aeropress und Hario V60,
    Mein Kaffee: MokaEfti Sublime aus dem Tessin (CH)
    Meine Pferdepflegerin: S.

  3. #3
    betateilchen ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.06.2008
    Ort
    JO31fd
    Beiträge
    5.058

    Standard AW: "Gastrozulassung"

    Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die Dir die Verwendung irgendeiner Kaffeemaschine in einem gastronomischen Betrieb explizit erlaubt oder verbietet. Einzige Voraussetzung ist, daß die Maschine die ansonsten gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllt (z.B. VDE Vorschriften) Aber eine Maschine, die das nicht tut, würde ich auch im privaten Bereich nicht einsetzen.

    Das Theme Gastrozulassung kommt in den allermeisten Fällen von seiten der Maschinenhersteller. Es geht zum einen darum, Garantie/Gewährleistungsansprüche zwischen Haushalts- und gewerblichem Gebrauch abzugrenzen, und zum anderen darum, eine in der Produktbeschreibung angegebene Produktionsleistung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegevorschriften auch dauerhaft sicherzustellen.

    Da stehen dann z.B. solche Dinge:

    <HERSTELLER> bestätigt, dass sich die Kaffeemaschine <TYP> für den Einsatz in der Kleingastronomie eignet und dass unter folgenden Voraussetzungen täglich 60 Kaffee Portionen über eine Periode von 36 Monaten nach erster Inbetriebnahme ausgeschenkt werden können.
    Und dann folgen ca. 3 Seiten DIN A4 mit Wartungsvorschriften des Herstellers (Wasserhärte, Druck, berechtigte Servicetechniker usw.) und auch dem obligatorischen Hinweis, daß das Bedienpersonal richtig geschult sein muß.
    Manchmal gehen mir meine Meinungen auf die Nerven. Aber ich habe keine anderen. (Werner Schneyder)

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