AW: Überspannschaden
Dass die Versicherung des Stromanbieters nicht bezahlt, kann Dir egal sein. Relevant ist erstmal, ob Du Ansprüche gegen den Stromanbieter hast, das sollte in den Vertragsbedingungen zwischen Dir und dem Stromanbieter geregelt sein. Ob und wenn ja wie der Stromanbieter den Schaden von seiner Versicherung gezahlt bekommt, ist deren Problem.
Relevant ist also, was in den Vertragsbedingungen (DEINEM Vertrag mit dem Stromanbieter) drinsteht. Steht da drin, dass Schäden durch Überspannung ausgeschlossen sind, kannst wenig machen. Hat der Stromanbieter aber einen Schaden verursacht und sich nicht dagegen abgesichert, dann ist das wie wenn man ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden verursacht, ma muss eben selbst gerade stehen dafür.
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Die Aufheizdauer als Kaufkriterium einer Siebträgermaschine ist genauso sinnvoll wie die Schuhgröße des Maklers als Entscheidungskriterium beim Hauskauf.
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