Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    secheffe ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    Ich überlege mir einen 5 kg Röster zuzulegen und wollte die Gewerbetreibenenden bzw. auch die Wissenden fragen welche Anforderungen an den Betrieb (LMSVG) gestellt werden.

    Kommt es auch zu einer Abnahme, wenn ich nur ein Kleinunternehmen anmelde? Wie sieht die Prüfung aus?

    Könnt ihr mir eure Erfahrungen bzw. auch Quellen im Internet nennen?

    Besten Dank
    Dalla Corte Mini & Eureka MCI


  2. #2
    Picada Cafe ist offline Benutzer
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    Standard AW: Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    Prinzipiell musst du als Verarbeiter und Inverkehrbringer von Lebensmittel als Kleinunternehmer die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit erfüllen wie ein "Großer". Die genauen Anforderungen sind im Gesetz nicht explizit beschrieben, sondern werden von den Lebensmittelbehörden "interpretiert".

    Am einfachsten ist es, du informierst dich über die Details bei der Behörde, die dich später auch kontrolliert.

    Bei uns in Bayern kontrolliert die Lebensmittelüberwachung (Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörde). Sollte bei Euch in Österreich ähnlich aufgebaut sein, da als Grundlage die EU Verordnung 882/2004 gilt.

  3. #3
    Bonafede Privatrösterei ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    Hallo,
    und beim Zuständigen Hauptzollamt nachfragen, die kommen sich auch alles genau anschauen. Dann musst du ein Röstbuch führen und nach jeder Röstung eintragen.Und am Ende des Monats (10.folgmonats) eine Anmeldung einreichen.Die Steuer von 2,19/kg muss bis zum 20.überwiesen werden.
    Schornsteinfeger benachrichtigen. Und wenn es in einem Wohngebiet ist auch besser mal im Rathaus nachfragen. Das wars dann aber.
    viele grüße
    rosario

  4. #4
    secheffe ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    ist das mit dem Zoll auch in Österreich der Fall? Ich meine dass dieser informiert werden muss?

    In Österreich gibts nämlich keine Kaffeesteuer...

    Wird man bei der Eröffnung gleich von der Lebensmittelbehörde kontrolliert oder kann es auch der Falls sein, dass die sich 10 Jahre auch nicht melden? Ich meine so ähnlich wie die Steuerprüfung?

    Besten Dank soweit
    Dalla Corte Mini & Eureka MCI


  5. #5
    Picada Cafe ist offline Benutzer
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    Standard AW: Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    Hauptzollamt und Kaffeesteuer sind für Dich in Österreich natürlich kein Thema. Es sei denn, du willst nach Deutschland verkaufen...

    Bei uns in Deutschland ist das so: Mit der Gewerbeanmeldung werden auch Finanzamt und andere Behörden über die Tätigkeit informiert. In Falle von Kaffeeverarbeitung damit auch die Lebensmittelbehörde. Ab diesem Zeitpunkt musst Du mit Besuch rechnen. Ich gehe davon aus, dass dies in Österreich ähnlich ist.

    Besser ist es immer, die von Anfang an mit ein zu beziehen. Dann wird nicht im Nachhinein etwas in Frage gestellt und du kannst von Beginn an alles so ausrichten, dass es passt. Andernfalls machst Du unter Umständen manches zweimal.

    Gruß

    Klaus

  6. #6
    secheffe ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anforderung bzw. Prüfung Röstbetrieb

    perfekt, vielen dank für euren input!
    Dalla Corte Mini & Eureka MCI


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