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  1. #1
    Newby ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Mal ne Garantiefrage!

    So folgendes hat sich ereignet;

    Meine Oma hat sich vor ca. 7 Monaten einen ca. 500€ teuren Vollautomaten bei dem "Geiz ist geil" Laden gekauft. Weiterhin hat sie sich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre andrehen lassen.

    Als der Automat dann nach ca. 6,5 Monaten kaputt ging (kein Kalk) und sie zum Laden ging hat man ihr gesagt, dass sie bereits 2500 Kaffee getrunken hätte und der Schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Sie musste sich die Maschine selbst von einer örtlichen Werkstatt für ca. 50 € reparieren lassen.

    Meine Frage nun; findet Ihr das auch nicht ganz in Ordnung, oder zumindest äußerst unkulant von dem Laden??

    Auf der einen Seite ist es klar, das ein "billig" Vollautomat nicht für so einen Verbrauch ausgelegt ist. Und wahrscheinlich ist da wirklich ein "Verschleißteil" kaputt gegangen.

    Auf der anderen Seite finde ich, dass ein Vollautomat locker 2500 Kaffee können muss bevor er repariert werden muss. Wenn nicht, soll man so einen Mist nicht verkaufen. Die größte Abzocke ist dann noch die 5 Jahres Garantie.

    Naja bin gepannt auf andere Meinungen,

    vg Heinz

  2. #2
    Augschburger ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Abgesehen davon, dass 13 Kaffee am Tach schon ne Menge Holz ist, muss sowas wie z.B. 2.500 Bezüge in den Vertragsbedingungen schriftlich ausgeschlossen worden sein.

  3. #3
    monty ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    12 Espressi pro Tag ist viel für eine Omi, ich glaube, die Garantie wackelt bei um 30 Tassen pro Tag, dann kann gewerbliche Nutzung unterstellt werden (hörensagen plus ex-Besitz einer Saeco Royal Professional, die täglich über 30 Espressi machen durfte.
    Ich würde mir das auf keinen FAll gefallen lassen!

  4. #4
    Newby ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Naja, meine Omi und Opi haben das Glück, dass da täglich ziemlich viel Familie und Freunde vorbeischauen. Bei denen auf dem Dorf ist das alles fußläufig. Deswegen kommt das mit den Kaffee schon hin. Die Maschine ist in der Regel auch von Morgens bis Abends eingeschaltet.

    Ich hab das erst erfahren, als sie schon die Reparatur bezahlt hatte, habe aber das Gefühl, dass wenn ich in dem Laden gewesen wäre, die mir die Maschine umsonst repariert hätten. Ich hätte mich wahrscheinlich einfach vehementer durchgesetzt.

    Aber kann es nicht rechtlich sein, dass es wirklich ein Verschleißteil, wie z.B. beim Laptop der Akku, kaputt gegangen sein kann?

  5. #5
    domimü ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Zitat Zitat von Newby Beitrag anzeigen
    [...] hat man ihr gesagt, dass sie bereits 2500 Kaffee getrunken hätte und der Schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Sie musste sich die Maschine selbst von einer örtlichen Werkstatt für ca. 50 € reparieren lassen.
    Naja im konkreten Fall ist es ja eh zu spät für Tipps, mir ist jetzt aber nicht klar, ob der Schaden wegen der 2500 Bezüge nicht abgedeckt wurde (das hieße ja bei der 5-Jahres-Garantie nicht einmal 1,4 Tassen pro Tag!) oder weil es sich um ein Verschleißteil handelte (in diesem Fall ist es ja irgendwie ok).
    Warten auf Tampernachwuchs

  6. #6
    Bubikopf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Auf jeden Fall ist die 5 Jahre Garantieverlängerung klare Abzocke, wenn dabei nicht gleichzeitig die Bezugszahl erweitert wird. Bei 13 Kaffee am Tag kann es sich um übermäßigen Verschleiss durch übermäßige Nutzung handeln, die ist durch die Garantie nicht gedeckt, lediglich Defekte, die bei Erwerb der Maschine vorhanden sind und innerhalb der Garantiezeit auftreten ( bei 6 Monaten liegt da die Beweislastumkehr ). Das Geld für die Garantieverlängerung würde nich mir wiedergeben lassen. Das ist etwa so wie eine Lebensversicherung mit Kapitalausschüttung die nach 30Jahren fällig wird, die wird für deine Oma auch nicht so passend sein, wird aber älteren Herrschaften gerne als Kapitalanlage verkauft.
    Gruss Roger

  7. #7
    espressionistin ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Also um zu wissen, ob das vertraglich in Ordnung ist, müsste man die MM-Garantiebedingungen bzw. die Bedingungen der Garantieverlängerung kennen. Wenn da so ein Passus drin steht, ist es wohl inhaltlich nicht zu beanstanden.

    Rein moralisch finde ich es etwas fragwürdig, sich nach so kurzer Zeit bei einer offensichtlich definitiv nicht gewerblich genutzen Maschine so rauszureden (denn um diese von der Garantie auszuchließen, dürfte es wenn dann ja so einen Passus geben) aber Moral oder vielleicht einfach nur Kulanz haben so Ketten nicht groß gemacht. Das ist wohl eher Sache des kleinen Händlers um die Ecke.

    Nichtsdestotrotz find ich, dass du eine ziemlich lässige Oma hast, meine Oma hätte nicht mal gewusst, dass man Kaffee auch anders als mit Filter bereiten kann. Und dieses entspannte Dorfleben mit offener Tür und Kaffee für alle gefällt mir einfach nur gut.
    Grüße,
    Sabine


  8. #8
    silverhour ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Zitat Zitat von espressionistin Beitrag anzeigen
    Also um zu wissen, ob das vertraglich in Ordnung ist, müsste man die MM-Garantiebedingungen bzw. die Bedingungen der Garantieverlängerung kennen.
    Genau das ist der entscheidende Punkt.
    Ohne genaue Vertragsdetails ist alles weitere reine Spekulation.

    Interessant wäre grundsätzlich, was die Reperaturbude als Defekt festgestellt hat....

  9. #9
    rAAAlf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Servus,

    was ich gerade nicht verstehe: Der VA wurde vor 7 Monaten gekauft und ist 6,5 Monate nach dem Kauf defekt gewesen? Wenn dem so ist, dann greift doch noch die Sachmängelhaftung, wenn auch mit Beweislastumkehr?

    In dem Fall spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, was in den Vertragsbedigungen der ReparaturkostenVERSICHERUNG ("Garantieverlängerung") steht, da diese doch erst NACH dem Ende der Sachmängelhaftung, also 24 Monate nach dem Kauf, beginnt. Es heißt ja "GarantieVERLÄNGERUNG".

    [Edit] Ich habe grad in den MM-"Garantiebedingungen" nachgelesen:

    "4. Beginn/Ende der Media Markt PlusGarantie
    a) Die Garantiezeit beginnt mit Übergabe des Gerätes und setzt die Bezahlung des Garantiepreises voraus."

    Ein schöner Schwachsinn, dem Kunden eine Reparaturkostenversicherung anzudrehen, deren Laufzeit mit dem Kauf beginnt, wo der Händler doch mindestens 6 Monate nach dem Kauf voll für die Beseitungung aufgetretener Defekte in der Verantwortung steht - Sachmängelhaftung nach BGB! Viele Händler verzichten auf die Beweislastungumkehr nach 6 Monaten. Keine Ahnung, wie es der MM handhabt. Ich hätte auf den Tisch gehauen und klargemacht, daß mich die Garantiebedingungen nicht die Bohne interessiert, da ich mich auf die Sachmängelhaftung berufe oder auf eventuelle Garantiezusagen des Herstellers und der VA kostelos zu reparieren ist.

    [\Edit]

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich der MM so einfach mit dem Hinweis auf die 2.500 Bezüge aus der Verantwortung stehlen kann, den das BGB kennt keine derartigen Ausschlüsse. Ich habe den Eindruck, daß der Verkäufer, die Verkäuferin beim MM in Deiner Oma ein Opfer gefunden haben, daß sich leicht abwimmeln ließ.

    Das alles unter der Voraussetzung, daß der Defekt 6,5 Monate nach dem Kauf auftratt!

    Zitat Zitat von Newby Beitrag anzeigen
    So folgendes hat sich ereignet;

    Meine Oma hat sich vor ca. 7 Monaten einen ca. 500€ teuren Vollautomaten bei dem "Geiz ist geil" Laden gekauft. Weiterhin hat sie sich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre andrehen lassen.

    Als der Automat dann nach ca. 6,5 Monaten kaputt ging (kein Kalk) und sie zum Laden ging hat man ihr gesagt, dass sie bereits 2500 Kaffee getrunken hätte und der Schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird.
    vg Heinz
    Grüsse

    Ralf

    Rancilio Miss Silvia, Model 2009 (V3) | PID: easy-kit, ristretto!-Software | Eureka Mignon Istantaneo MCI/MT (schwarz) | Solis Ausklopfschale | Fausto Giasing | ROWI Typ 024 Belichtungsschaltuhr

    Zweitmaschine:

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  10. #10
    domimü ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Mal ne Garantiefrage!

    Zitat Zitat von rAAAlf Beitrag anzeigen
    [...]
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich der MM so einfach mit dem Hinweis auf die 2.500 Bezüge aus der Verantwortung stehlen kann, den das BGB kennt keine derartigen Ausschlüsse. [...] Das alles unter der Voraussetzung, daß der Defekt 6,5 Monate nach dem Kauf auftratt!
    Hallo rAAAlf,
    ohne die Kette in den Schutz nehmen zu wollen, halte ich es für möglich, dass der Händler sich wegen der 2500 Bezüge nicht kulanter zeigt und der Defekt ein Verschleißteil war, die Frage nach der Kausalität (2500 Bezüge und deshalb keine Reparatur auf Garantie oder Gewährleistung) so wie du sie voraussetzt, halte ich aus der bisherigen Beschreibung von Newby nicht für gegeben, siehe meinen obigen Beitrag.
    Es könnte z.B. auch sein, dass sich der Verkäufer auf eine Nutzung der Maschine entgegen der Bedienungsanleitung berief. Dann ist der Zeitpunkt des Defekts völlig unbeachtlich. Allerdings sollte dann der Schaden schon direkt auf eine Fehlbedienung zurückzuführen sein. Bisher hat Newby dazu aber nichts geschrieben.
    Warten auf Tampernachwuchs

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