Hab mal interessenshalber eine Frage an die Experten (und die die es gerne sein wollen)...
Wenn ich Kaffee von Österreich nach Deutschland auf Rechnung verkaufe, wie sieht das mit der deutschen Kaffeesteuer für Röstkaffee aus? Hat die der Verkäufer dann zu entrichten? An wen in Deutschland und wann? Muss der Verkäufer dann auch irgendwo in Deutschland gemeldet sein?
Könnt ihr mir sagen, wie das ganze dann abläuft (eventuell anhand eines Beispiels)?
Besten Dank schon mal im Voraus


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