Geändert von StefanW (21.01.2012 um 18:56 Uhr)
Grüße
Stefan
Genau da liegt der Unterschied: Als Privatmann kann ich die Gewährleistung ausschließen. Als Kaufmann geht das nicht, wenn man nicht gerade an einen Gewerblichen Kunden verkauft. Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung i.Ü. vom Verkäufer zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest verkürzt werden.
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