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  1. #1
    ElPresso ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Hallo,

    mal eine Frage: wenn eine Ware, also hier Maschine, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird, hat dann der neue Eigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Händler?

    Ich frage deshalb, weil meine intuitive Antwort "nein" wäre, aber man öfter in Verkaufs-Angeboten extra den Hinweis auf das Ende der Gewährleistungsfrist sieht.

    Hat jemand erhellendes dazu? Wie handhaben die Händler speziell in unserem etwas "speziellen" Marksegment der hochwertigen+preisigen Maschinen das?

    Danke!

    (Ich meine hier absolut die gesetzliche Gewährleistungspflicht, nicht etwaige freiwillige Garantieleistungen des Anbieters - bei denen dürfte die Antwort klar "nein" sein).
    Braun Filtermaschine, BZ10 gedämmt, Compak K-3, Original Mokkakesselchen, Omas Handmühle, Bodum French Press, AeroPress
    Boardtrichter, LM-1er, BZ-2er
    Grill-Röster

  2. #2
    microboy ist offline Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Wie das rechtlich ist weiß ich nicht allerdings wer kontrolliert denn die Personalien bei einem Garantiefall solange die Rechnung vorliegt? Dein Fall trifft ja im Prinzip auf jedes Weihnachtsgeschenk und Geburtstagsgeschenkt zu.
    Home: Nuova Simonelli Mia & Eureka MCI
    Office: La Cimbali M21 DT/1 Junior & Mazzer Mini Manuale

  3. #3
    Fritzz ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Zitat Zitat von ElPresso Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mal eine Frage: wenn eine Ware, also hier Maschine, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird, hat dann der neue Eigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Händler?...
    Hi

    ist hier Gewährleistung - wer hat Anspruch? Kaufrecht frag-einen-anwalt.de sehr verständlich erläutert.

    "Fritzz"
    Denken hilft

  4. #4
    diggeler ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Danke Fritzz
    für den überaus nützlichen Link. Das ist eine sehr interessante Information. Nicht zuletzt weil ja auch hier im Forum häufig Sachen mit "Restgarantie" angeboten werden.

    Ausserdem macht es sicherlich einen Unterschied ob man bei irgendeiner Riesenkette quasi anonym was bestellt (kein pers. Kontakt, tausende Kunden) oder in einem kleinen Espressomaschinenladen.
    Bei letzterem gehe ich nämlich schon davon aus, dass die Verkäufer sich u.U. erinnern, wem sie in den letzten Monaten was verkauft (und beraten) haben...

    Gruss
    Carimali Uno
    Fiorenzato F5G automatic
    Gaggia Classic Coffee
    Isomac Cono Inox (mit stufenlos-Umbau)

  5. #5
    Tica ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Interessant, das wusste ich nicht. Und viele andere in dem Forum sicher auch nicht. Denn in der Konsequenz heisst das ja, dass man bei den meisten Privatverkäufen von Espressomaschinen keinen Gewährleistungsanspruch mehr geltend machen kann, da i.d.R. wohl Rechnungen ausgestellt wurden, auf denen der ursprüngliche Käufer vermerkt ist.
    (heisst ja auch meist "Originalrechnung liegt bei" und nicht "Kassenbeleg").

    Gruß
    Tica

  6. #6
    ElPresso ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Zitat Zitat von microboy Beitrag anzeigen
    Wie das rechtlich ist weiß ich nicht allerdings wer kontrolliert denn die Personalien bei einem Garantiefall solange die Rechnung vorliegt? Dein Fall trifft ja im Prinzip auf jedes Weihnachtsgeschenk und Geburtstagsgeschenkt zu.
    Naja, bei solchen Geschenken sehe ich es nicht so kritisch. Schenker und Beschenkter kennen sich ja i.d.R., sind sich wohlgesonnen, und es ist kein Geld zwischen den beiden geflossen; im Zweifel klagt halt der Schenker bei seinem Verkäufer die Gewährleistung ein.

    Zitat Zitat von Fritzz Beitrag anzeigen
    Danke. Dem entnehme ich: *wenn* der Wiederverkäufer den Anspruch *schriftlich* an den Zweitkäufer abtritt (ohne Beteiligung des Erstverkäufers), dann hat der Zweitkäufer jetzt den Anspruch gegen den Erstverkäufer. Das ist ja grundsätzlich vielversprechend, man muß dann eben als Zweitkäufer darauf achten, eine solche Abtretung schriftlich zu erhalten.
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  7. #7
    Der-Graf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich glaube, die Abtretung muss nicht mal schriftlich erfolgen - mündlich reicht da vollkommen aus. Wobei ein schriftliches Dokument natürlich für die Beweisbarkeit von Vorteil wäre - keine Frage...
    La Pavoni Europiccola
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  8. #8
    Arni ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Wenn man es genau nimmt, dann hängt die Gewährleistung mit dem ursprünglichen Kaufvertrag zusammen. Der Zeitkäufer hat ja mit dem ursprünglichen Verkäufer keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
    Wenn es überhaupt geht, muss eine ausdrückliche Übertragung der Gewährleistung erfolgen.

  9. #9
    Mark_Twain ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Der (leider nicht lustige) Witz ist doch der: Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn dieser die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

  10. #10
    ElPresso ist offline Erfahrener Benutzer
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    612

    Standard AW: Gewährleistung nach Privatverkauf?

    Zitat Zitat von Mark_Twain Beitrag anzeigen
    Der (leider nicht lustige) Witz ist doch der: Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn dieser die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
    Hier ging es speziell um den Fall, dass eine Ware privat weiterverkauft wird.

    Der zweite Käufer hat mit Sicherheit keinen Anspruch gegen den zweiten Verkäufer (keine Gewährleistung bei Privatverkäufen). Die Frage war, ob der zweite Käufer einen Anspruch gegen den ersten Verkäufer hat (wurde ja, wenigstens tendenziell, auch beantwortet).
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