Hallo,
mal eine Frage: wenn eine Ware, also hier Maschine, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird, hat dann der neue Eigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Händler?
Ich frage deshalb, weil meine intuitive Antwort "nein" wäre, aber man öfter in Verkaufs-Angeboten extra den Hinweis auf das Ende der Gewährleistungsfrist sieht.
Hat jemand erhellendes dazu? Wie handhaben die Händler speziell in unserem etwas "speziellen" Marksegment der hochwertigen+preisigen Maschinen das?
Danke!
(Ich meine hier absolut die gesetzliche Gewährleistungspflicht, nicht etwaige freiwillige Garantieleistungen des Anbieters - bei denen dürfte die Antwort klar "nein" sein).


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