Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Gregorthom ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Urheberrechte bei der Fotografie

    Hat nicht direkt etwas mit Kaffee zu tun, aber da hier einige Hobbyfotografen sind, verspreche ich mit dennoch Erfolg. Meine Frage ist folgende:
    Urheber eines Fotos ist der Fotograf. Was ist aber, wenn er z.B. einem Kunden die Originale, also die Negative oder RAW-Dateien verkauft. Darf der Kunde dann frei über diese Fotos verfügen, oder muss er dennoch den Fotografen um Erlaubnis fragen?

    Gruß
    Gregor
    Achtung: Ersatzteil- und Zubehörhändler!

    Maschinenhistorie:
    Tchibo Caffissomo 04.2006-06.2006 >>> Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> 10.2007-01.2009: Gaggia Evolution + Demoka M-203 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) >>> La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T Casadio Instantaneous

  2. #2
    moviemaniac ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Urheberrechte bei der Fotografie

    Der Kunde darf die Fotos nur soweit verwenden, wie es ihm vom Fotografen gestattet wurde (Lizenz). Das Urheberrecht verbleibt bis zu seinem Tod beim Urheber, dem Fotografen. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob Negative, Rohdateien oder auch nur Abzüge verkauft wurden. In welcher Form das Material verkauft wurde, ist irrelevant.

    Urheberrecht – Wikipedia
    Grüße aus OberÖsterreich, Klaus

    Maschinen: Ibrik, FP, Handfilter, Krups Novo 2100 (derzeit stillgelegt), Miss Silvia
    Mühlen: Zassenhaus Santiago, Iberital Challenge
    Derzeit in den Mühlen: Walter - Monsooned Malabar

  3. #3
    muckefuck ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Urheberrechte bei der Fotografie

    Damit hatte ich mal am Rande zu tun, kann hier also keine Gewähr für die Richtigkeit oder allgemeine Gültigkeit meiner Bemerkungen geben.

    In welcher Form der Fotograf das Bild- oder Datenmaterial zur Verfügung stellt, spielt keine Rolle. Es geht ja um das Urheberrecht, also dem Recht des Fotografens an seinem (künstlerischen, schöpferischen) Werk. Das Urheberrecht an sich ist nicht übertragbar, aber der Fotograf kann dir bestimmte Nutzungsrechte per Vertrag einräumen.

    Professionelle Fotografen haben i.d.R. verschiedene Preise für die einmalige Nutzung eines Fotos/einer Fotoserie für einen bestimmten Zweck (z.B. in einem Werbeflyer) und für das uneingeschränktes Nutzungsrecht. Der Preisunterschied ist erheblich (ich meine mich in einem konkreten Fall an 50% zu erinnern).

    Wie Du die Fotos verwenden darfst, hängt also davon ab, welche vertragliche Grundlage Du mit dem Fotografen beim Kauf der Nutzungsrechte vereinbart hast (evtl. hilft da auch ein Blick in die AGB desselben). Habt ihr nichts vereinbart, musst Du in jedem Fall sein Einverständnis einholen, bevor Du sein Bildmaterial veröffentlichst. Das gilt unabhängig davon, ob die Bilder von einem professionellen oder Hobbyfotografen stammen.

    Schöne Grüße,
    Andreas

  4. #4
    awi
    awi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ostfriesland
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    552

    Standard AW: Urheberrechte bei der Fotografie

    Moin,

    wenn Du nicht ausdrücklich und schriftlich Deine Rechte am Foto mitverkauft hast, bleiben die Rechte bei Dir. Hier gibt es weitere Informationen zum Urheberrecht.
    Foto-Recht Spezial - neunteiliges Tutorial: Fotografie : CSS Webdesign Weblog Tipps

    UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Grüße

    Axel
    Es gibt ein Leben nach dem Kaffeebezug...

  5. #5
    Gregorthom ist offline Erfahrener Benutzer
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    Saarland
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    1.470

    Standard AW: Urheberrechte bei der Fotografie

    Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!

    Gruß
    Gregor
    Achtung: Ersatzteil- und Zubehörhändler!

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    Tchibo Caffissomo 04.2006-06.2006 >>> Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> 10.2007-01.2009: Gaggia Evolution + Demoka M-203 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) >>> La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T Casadio Instantaneous

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