Ok - wir müssen uns jetzt nicht über die Unterscheidung Adresse <=> Anschrift streiten...
Für Postsendungen gilt folgendes:Unter einem Postempfänger wird auch die Person verstanden, die eine Postsendung tatsächlich in Empfang nimmt. Diese Person kann, muss aber nicht die adressierte Person (Adressat) sein. Sie kann vom Empfänger beauftragt sein, diese in Empfang zu nehmen. Nimmt eine Person eine Sendung ohne Auftrag in Empfang, handelt er entweder im mutmaßlichen Willen des Empfängers (z. B. Nachbar) oder derjenige handelt rechtswidrig.
Also nur wenn der Nachbar die Sendung annimmt, obwohl Du ihm das verboten hast, hast du eine rechtliche Handhabe (gegen den Nachbarn!).
Sonderfälle wie Einschreiben, Zustellungsurkunden, Eigenhändige Sendungen etc. sind davon natürlich ausgenommen - die werden sowieso anders behandelt. Zum Beispiel wird der Inhalt eines Einschreibens auch dann als Dir bekannt zugeordnet, wenn Du die Annahme des Einschreibens verweigerst oder das Einschreiben nach Benachrichtigung nicht rechtzeitig bei der Post abholst.
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