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  1. #1
    Loki ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verkauft

    Hallo,

    ich habe gerade beim Stöbern mal wieder die Mär von der Restgarantie/-gewährleistung gelesen.

    Häufig liest man bei Verkäufen von Privat etwas wie "mit Restgarantie" bzw. "noch xxx Monate Gewährleistung". Was dabei oft vergessen wird ist, dass weder die Garantie noch die Gewährleistung einfach auf den Käufer übergehen.

    Klar, viele Hersteller (Garantie) und Händler (Gewährleistung, seltener Garantie) händeln das sehr kulant, aber verlassen kann man sich darauf eben nicht. In vielen Herstellergarantien steht sogar ausdrücklich drin, dass nur der Erstkäufer Anspruch auf die Garantie hat.

    Also: Keine Gewährleistung vom Verkaufer, sondern nur "Restgarantie/-gewährleistung" = angeschmiert, wenn es dumm läuft

    Dafür bieten hier viele Privat-Verkäufer eine "eigene" Gewährleistung an (oder sie vergessen einfach die Gewährleistung auszuschließen). Aber bei der Gewährleistung beim Kauf von Privat liegt von Anfang an die Beweislast beim Käufer, beim Kauf vom Händler kommt es erst nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr.

    Also: Gewährleistung vom Privat-Verkaufer = nicht ganz angeschmiert, aber Beweislast von Anfang an beim Käufer.

    Daran sollte man beim Kauf von Privat immer denken!

    P.S.: Gewährleistung = gesetzlicher Anspruch gegen den Händler im Falle einer mangelhaften Ware
    Garantie = freiwillig angebotene Leistung des Herstellers/Händlers, Umfang wird von Hersteller/Händler festgelegt.
    Geändert von Loki (09.10.2009 um 12:10 Uhr) Grund: Zusatzinfo zu Garantie/Gewährleistung
    Gruß Loki
    ----------
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  2. #2
    Gregorthom ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Vielleicht sollte man in dem Zuge auch noch darauf verweisen, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und keine gesetzliche Pflicht, wie die Gewährleistung. Die Mehrheit geht meist davon aus, dass die Garantie gesetzlich festgelegt ist.

    Gruß
    Gregor
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  3. #3
    Dale B. Cooper ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Moin,

    Zitat Zitat von Loki Beitrag anzeigen
    Was dabei oft vergessen wird ist, dass weder die Garantie noch die Gewährleistung einfach auf den Käufer übergehen.
    Gibt es zu der These eine Quelle? Mal davon abgesehen, dass bei vielen Geräten der Kaufbeleg nicht personalisiert ist...

    Grüße,
    Dale.

  4. #4
    _Steve_ ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk


  5. #5
    quattroporte ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Zitat Zitat von Dale B. Cooper Beitrag anzeigen
    Moin,



    Gibt es zu der These eine Quelle? Mal davon abgesehen, dass bei vielen Geräten der Kaufbeleg nicht personalisiert ist...

    Grüße,
    Dale.
    Ja, gibt es, nämlich das BGB. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nur inter partes, d.h. zwischen den am Kaufvertrag beteiligten Parteien. Mangels vertraglicher Beziehungen zwischen ursprünglichem Verkäufer und Schlusskäufer können folglich auch keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen.

    Dies gilt wie gesagt nur für die Gewährleistung.
    Die freiwillige Garantie kann der Hersteller relativ frei ausgestalten und selbst bestimmen ob diese auf nachfolgende Käufer übergeht oder nicht.
    Bezzera BZ99 (mit Manometer und Brühdruckoptimierung) + Demoka 203

  6. #6
    Holger Schmitz ist offline Moderator
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Habe es mal verschoben, in den An/Verkaufsbereich gehören keine Diskussionsbeiträge.

    Gruß
    Holger

  7. #7
    Arni ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Das Ganze ist unproblematisch, so lange es sich um einen nicht personalisierten Kassenbon/Quittung handelt, was in den allermeisten Fällen so ist.

  8. #8
    Loki ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    allermeisten? Man bekommt doch fast überall ne vernünftige Rechnung und nicht nen einfachen Kassenbon (oder kaufe ich in den falschen Geschäften?)
    Gruß Loki
    ----------
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  9. #9
    quattroporte ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Und wenn man es mal gaaanz spitzfindig und übergenau nimmt könnte man sogar einen Betrug daraus konstruieren wenn man sich bewusst wahrheitswidrig als Erstkäufer ausgibt obwohl man weiß dass man eigentlich keinen Anspruch hat! Dies dürfte aber zugegeben eher eine theoretische Spielerei bleiben.

    Besser ist es daher sich die Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers abtreten zu lassen. Oftmals wird dies jedoch durch die AGB's seitens der Händler ausgeschlossen.
    Bezzera BZ99 (mit Manometer und Brühdruckoptimierung) + Demoka 203

  10. #10
    matze_gö ist offline Benutzer
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    Standard AW: Die Mär von der "Restgarantie" | Garantie/Gewährleistungsrechte werden nicht verk

    Zitat Zitat von Loki Beitrag anzeigen
    allermeisten? Man bekommt doch fast überall ne vernünftige Rechnung und nicht nen einfachen Kassenbon (oder kaufe ich in den falschen Geschäften?)
    Die Rechnung stellt nur dann ein Problem dar, wenn dein Name ausdrücklich darauf erwähnt ist. Sonst ist sie ja gerade nicht personalisiert.
    Isomac Tea, Ascaso i-1, Gene

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