Betreibe am Arbeitsplatz meine alte Espressomaschine.
Selbst mit Fertigdosenkaffee könnte man mir einen nicht unerheblichen Arbeitszeitdiebstahl unterstellen, passend zur gegenwärtigen Gemütslage, altgediente Mitarbeiter Wurstbrote, Privatbriefe in der Hauspost und Reißzweckenunterschlagung wegen zu eliminieren.
Jetzt aber möchte ich mit einer - Handmühle, akustischer Diskretion wegen - technologisch und geschmacklich aufrüsten, kurzum: Guten Espresso brühen wie daheim.
Das dauert.
Man arbeitet ja schließlich qualitätsorientiert.
Trotzdem.
Ich frage mich also allen Ernstes:
- Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
- Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
- Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)
Mal davon abgesehen, dass Kaffeekonsum die Produktivität steigert und
zumeist, wenn nicht toleriert, sogar protegiert wird, sprich gesponsort,
so ist ein Kaffeekonsumkündigungskonzept doch ideal, um sich eines Großteils der Belegschaft stante pede zu entledigen.
Also: Welchem Espressomachrisko bin ich ausgesetzt?
Grüße!
J.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

Lesezeichen