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  1. #1
    Jasper ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Betreibe am Arbeitsplatz meine alte Espressomaschine.
    Selbst mit Fertigdosenkaffee könnte man mir einen nicht unerheblichen Arbeitszeitdiebstahl unterstellen, passend zur gegenwärtigen Gemütslage, altgediente Mitarbeiter Wurstbrote, Privatbriefe in der Hauspost und Reißzweckenunterschlagung wegen zu eliminieren.

    Jetzt aber möchte ich mit einer - Handmühle, akustischer Diskretion wegen - technologisch und geschmacklich aufrüsten, kurzum: Guten Espresso brühen wie daheim.

    Das dauert.
    Man arbeitet ja schließlich qualitätsorientiert.
    Trotzdem.

    Ich frage mich also allen Ernstes:

    • Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
    • Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
    • Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)

    Mal davon abgesehen, dass Kaffeekonsum die Produktivität steigert und
    zumeist, wenn nicht toleriert, sogar protegiert wird, sprich gesponsort,
    so ist ein Kaffeekonsumkündigungskonzept doch ideal, um sich eines Großteils der Belegschaft stante pede zu entledigen.

    Also: Welchem Espressomachrisko bin ich ausgesetzt?

    Grüße!
    J.

  2. #2
    Holger Schmitz ist offline Moderator
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Oh mann, Anfangs waren Deine Beiträge ja noch einigermassen witzig, aber jetzt ...

    Mach es im Zweifelsfall wie die Raucher, wenn bei Dir in der Firma Rauchpausen per Zeiterfassung gestempelt werden mache es bei Deinem Kaffee genauso.

    Oder frag den Betriebsrat...

    Oder lass Dich als Praktikantin in Deiner Firma einstellen, dann gehört Kaffeekochen zu Deinem Hauptaufgabengebiet.

    Gruß
    Holger

  3. #3
    Jasper ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Zitat: ...Solange der Kaffeekonsum
    das in der Arbeitswelt allgemein
    übliche Mass nicht
    überschreitet, lässt sich das
    Verbot von Kaffee am Arbeitsplatz
    kaum mit den besonderen
    Erfordernissen des
    Dienstverhältnisses rechtfertigen...

    Quelle: http://www.zentral.ch/cms/upload/pdf/ZVSG_1_05.pdf

    Gilt für die Schweiz und das allgemein übliche Maß,
    trifft also für mich nicht zu.

    Eine echte Grauzone, die Brüssel auf den Plan ruft, für europaweite Verhältnisse zu sorgen und für Rechtssicherheit.
    Möchte jemand darüber promovieren?
    Ein Ministerialdirigent springt dabei sicher heraus.

    Thema: Vorschlag zur Verordnung zur ein- und zweikreisig induzierten Genußgerätverbrühung von wasserlöslichen Getränkepulvern am Arbeitsplatz von abhängig Beschäftigten unter gender mainstreaming-Gesichtspunkten.

    Gut Nacht!
    J.

  4. #4
    coffeehead ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Ich frage mich also allen Ernstes:

    • Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
    • Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
    • Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)
    Ich bin kein Jurist. Machen kann er das wohl alles.
    Ob ein Vergleich bei einer Kündigungsschutzklage in so einem Fall Aussicht auf Erfolg hat kannst du anhand der letzten Verfahren sehen. (Die Kassiererin mit dem Pfandbon und zuletzt war es einer der Umzugskartons gestohlen hat.
    Ich denk du trinkst nur noch Instantkaffee

  5. #5
    Bonsai-Brummi ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Zitat Zitat von Jasper Beitrag anzeigen
    Also: Welchem Espressomachrisko bin ich ausgesetzt?
    Das wird wohl stark von der Art Deiner Arbeit abhängen, und zudem von Deinem Verhältnis zum Brötchengeber bzw. den maßgeblichen Vorgesetzten

    Ist letzteres in Ordnung, sollte es IMHO kein Problem sein, den bzw. die zu überzeugen - nicht zuletzt durch erst glaubhaft zuzusichernde und anschließend an den Tag zu legende mindestens (!) konstante Leistung

    Angreifbar machst Du Dich IMHO nämlich in der Tat - durch die Barista-Pausen ebenso wie durch den zu vermutenden Stromverbrauch der Maschine; wenn's ganz unglücklich läuft, schließt der AG einen Vertrag mit einem Automatenaufsteller - und verbietet jegliche eigene Kochtätigkeit im Betrieb; selbst erlebt...

    Am WE werd' ich mal meinen Familien-Arbeitsrechtler drauf ansprechen - melde mich wieder

    lg
    c.s.

  6. #6
    Röstaroma ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Na ja, Kaffeemaschinen stehen ja wohl in vielen Büros und haben wohl noch nicht zur Entlassung geführt. Was allerdings schon zu bedenken ist, ist dass eine Espressomaschine, die du nur für dich betreibst auch Strom verbraucht. Vor Kurzem ist ja ein Arbeitgeber damit gescheitert einen Mitarbeiter zu kündigen, der sein Handy am Arbeitsplatz geladen hat. Kosten waren so rund 0,1 cent pro Ladung. Eine Espressomaschine braucht da schon mehr. Dennoch ist das eine Frage, die mich auch bewegt. Der Kaffee aus der Saeco ist bestenfalls mittelmäßig und ich würde auch gerne eine ordentliche Maschine in mein Büro stellen.

    Grüße

    Norbert

  7. #7
    silverhour ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Eine trollige Frage.

    Als Nichtjusrist sage ich mal: Kommt auf den konkreten Fall an und die Regelungen bzw. Vereinbarungen am Arbeitsplatz an.

    * Kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Espressozubereitung untersagen?
    Aber ganz bestimmt! Unter dem Schlagwort "Hygiene" läßt sich so einiges über Betriebsvereinbarungen regeln, wenn auch ehr ganz allgemein für Speise und Getränke.

    * Kann er, rückwirkend, darin Verletzungen des Betriebsrechts, der Arbeitszeitvereinbarungen, der Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz erkennen und mit Abmahnung drohen und agieren?
    Rückwirkend in Bezug auf neue interne Regelungen dürfte kniffelig werden - das Zuwiderhandeln gegen Regeln, die zur Tatzeit noch nicht bestanden, ist nicht logisch. Rückwirkend auf Regeln, die schon bestanden, düfte es etwas anderes sein (Eigentlich ist fast jede Sanktion rückwirkend - die Strafe gibt es nach der Tat).

    * Kann er, sogar, fristlos kündigen, aufgrund Bruch des 'Vertrauensverhältnisses'? (Ich denke, er arbeitet, dabei brüht er Kaffee...!!!!)
    Wenn der AN statt am Arbeitsplatz 6h/Tag in der Kaffeeküche steht, dann bestimmt. Gegen ein Käffchen in der Pause wird der AG sicher nix sagen.


    Bei einem gesunden Betriebsklima wird der Espresso sicher nicht eskalieren, sowas wird normalerweise bei einem Käffchen geklärt.
    Wenn jemand abgeschossen werden soll, dann wird sich früher oder später ein Grund finden.

    just my 2 cents.
    Olli

  8. #8
    willich ist offline Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Ich denk auch, dass es erstmal am Klima liegt.
    Die ganzen Kündigungen wg. Kleinzeugs waren IMHO einfach eine gute Gelegenheit, lästige Arbeiter loszuwerden. In so einem Betrieb würd ich eh nicht arbeiten wollen

    Der Stromverbrauch einer Espressomaschine sollte unterm Strich nicht höher sein, als bei üblichen Kaffeemaschinen. Sie braucht vielleicht momentan mehr, allerdings läuft sie nicht so lange. 1000 Watt sind bei einer normalen Maschine üblich und bis der Kaffee weg ist, kann schon mal eine Stunde vergehen. Da sind 1500 Watt für ein paar Minuten eher weniger Stromverbrauch.

    Schlussendlich wird´s wohl auf einen Automaten rauslaufen...
    Gaggia New Baby class, Zassenhaus Santiago und viel Hausbrandt

  9. #9
    KlausMic ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Zitat Zitat von Bonsai-Brummi Beitrag anzeigen
    wenn's ganz unglücklich läuft, schließt der AG einen Vertrag mit einem Automatenaufsteller - und verbietet jegliche eigene Kochtätigkeit im Betrieb; selbst erlebt...
    Unsere Kantine hat eine eigene Lavazza-Bar, wo man sich jederzeit für kleines Geld einen (halbwegs trinkbaren) Espresso zapfen lassen kann. Da machen dann auch die Nichtraucher ihre "Raucherpausen". ABER: das Betreiben eigener Elektrogeräte im Büro ist aus verschiedenen Gründen grundsätzlich untersagt.
    Also: Espresso trinken und dabei Zeit verplempern ja. Ist Teil des Betriebsklimas. Espresso im Büro selbst zubereiten nein.

    Viele Grüße

    Klaus
    Bezzera BZ09 & Gastroback Mühle advanced pro, Gaggia Evolution & Graef CM80, FE-AR La Peppina, diverse Handmühlen, µC-Elektrogrill-Röster

  10. #10
    Baristozopp ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kündigungsgrund: Espressi am Arbeitsplatz?

    Zitat Zitat von Jasper Beitrag anzeigen
    ...Jetzt aber möchte ich mit einer - Handmühle, akustischer Diskretion wegen - technologisch und geschmacklich aufrüsten, kurzum: Guten Espresso brühen wie daheim...
    Ich dachte, Du trinkst nur noch schlimmsten Instant-Kaffee! Hab ich da was verpasst?


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