Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe.
So auch oben dargestellt. Bei Verkäufen wird oft von Garantie gesprochen - gemeint ist die ges. Gewährleistung
...
Bei gesetzlicher Gewährleistung ist das etwas anderes, die wird jeder Eigentümer geltend machen können.
Worauf stützt Du Deine Aussage?
Im übrigen ist gerade auf den Rechnungen von Elektrogeschäften wie dem Mediamarkt nach meiner Erinnerung der Käufer nicht zu erkennen, so dass das von Dir beschriebene Problem doch eher ein theoretisches sein sollte.
So konstruiert ist es nun auch wieder nicht. Wenn ich mit Karte zahle ist auch meine Name irgendwo nachvollziehbar.
Mir geht es aber ums Prinzip nicht darum, wie ich einen Verkäufer täuschen kann
Grüße
B.
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