AW: Auflagen und Tipps zur Eröffnung eines Cafés
Die Auflagen sind meistens bei dem Gewerbeaufsichtsamt/Bauaufsichtsamt/Ordnungsamt ersichtlich und hängen stark von der geplanten Art und dem Umfang ab.
-Was soll ausgeschenkt werden? (Alkohol in jedweder Form benötigt zusätzlich eine Konzession!)
-mit Küche?(bauliche Anforderungen, Gesundheitsnachweis)
-Steh- oder Sitzplätze (-->sanitäre Einrichtung erforderlich)
-Anzahl der Sitzplätze/Größe der Räumlichkeiten
-persönliche Qualifikation
-polizeiliches Führungszeugnis
-Infektionsschutzgesetz
-Brandschutzbestimmungen (Feuerwehr/Brandschutzbeauftragter)
-Lüftungsanlagen
-örtliche Bestimmungen (Bundesland/Gemeinde)
-Betriebsrat (ab 5 Angestellten)
-Betriebsräumr
-bei Kindern (unter Umständen pädagogisches Wissen erforderlich)
-diverse Versicherungen
-steuerrechtliche Betrachtungen
-ihr dürft keine Steuerschulden haben (nicht mal 10,-Euro)
Das sind alles so mal durchgewürfelte Stichworte, die ihr ergoogeln sollte.
Ich will es euch nicht ausreden, aber informiert euch bei den Ämtern sammelt eventuell erst mal Erfahrung mit einem Franchise-System um einen Einblick zu bekommen.
Die Details die ihr angebt sind recht vage, da kann niemand was genaueres sagen.
Gruss
Dirk
Edit: Fangt am besten erst mal hier an-->http://www.existenzgruenderinnen.de/...0665/index.php
Geändert von Dupk (26.01.2010 um 22:25 Uhr)
Grund: Link hinzu gefügt
Espressomaschine: ES90
Kaffeemühle: CM80 (Mahlgrad 16)
Kaffeevollautomat: Jura ENA7, rot
FrenchPress von Bodum
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