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08.02.2010, 19:37
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Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Hallo,
wir haben uns entschlossen in einen Altbau zu ziehen. Die Wohnung wurde 35 Jahre von meiner Frau ihren Großeltern bewohnt. Im selben Haus (3 Stöckig) wohnen auch die Vermieter. Beide sind knapp 90 Jahre alt.
Wir haben, da die Wohnung in einem miserablen Zustand war, 8000 € zum Renovieren bekommen von dem VM bekommen.
Wir haben aus der Wohnung mit offenen Treppenhaus einen Maisonette Wohnung gemacht. D.h. wir bewohnen jetzt den 2 und 3 Stock des Einfamilien bzw. jetzt Zweifamielenhauses. Dazu haben wir die Tür um knapp einen Meter nach vorne versetzt.
Der Vermieter stimmte auch dem zu.
Das Haus ist 1932 gebaut worden und die Heizungsanlage (Gas) ist von 1968. Bilder kann ich bei Bedarf nachreichen.
Es wurde seit 35 Jahren nichts mehr am Haus verändert.
Wir haben nur 3 x am Tag warmes Wasser. In der Zeit von 6Uhr bis 8:30 Uhr, von 13 -14:30 Uhr und von 17:30 bis 19Uhr.
Ausserdem werden manche Räume nur knapp 17-18 Grad warm, obwohl die Heizung den ganzen Tag lief.
Wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen, da dieser in einem Jahr schon zum 3 x die Betriebskosten erhöht hat. Anfangs waren es 210€ für 130 qm2, jetzt sind wir bei 270 €.
Und jetzt kommt der Hammer, zwischen Weihnachten und Neujahr hat er uns eine Mieterhöhung ins Treppenhaus gelegt. Mit dieser hat alles angefangen. Wir zahlen doch nicht noch mehr und haben nicht den Komfort den wir haben möchten bzw. bekommen könnten.
nach dem Mietpreisspiegel liegen wir recht günstig. Da wir aber 130 qm2 haben zählen ab 120 qm2 andere Preise. Ich habe ihn, nach einem Besuch beim Mieterschutzverein darauf hingewiesen, dass wir diese Mieterhöhung auch keinen Fall zahlen werden, da wir nur 3x am Tag Warmes Wasser haben und die Räume auch nicht ausreichend Warm werden. Bei unserem Sohn im Zimmer sind in dieser Zeit knapp 13-14 Grad morgens gemessen worden. Das kann doch nicht sein.
Er geht überhaupt nicht drauf ein. Er hat uns sogar gedroht, eine Firma übernehme ab jetzt die Nebenkostenabrechnung. Was auch garnicht schlecht wäre, da diese die NKabrechnung richtig machen würden. Er hat uns den Ausbaubeitrag und 2% Betreibskosten Ausfallwagnis auf die NK gescrieben. Laut M-SchutzV darf er das nicht.
Leute wir sind am verzweifeln. Wir wissen nicht was wir machen sollen. Mein Sohn, 3 Jahre at, kann doch nicht schon wieder umziehen. Das bringt soviel mitsich. Kindergartenwechslen usw.
Laut einigen Heizungsbauern darf der VM die Wohnung garnicht mehr vermieten, da die Heizung von 1968 ist. Ausserdem gibt es keine Thermostate an keiner Heizung. Auch die Abbrechung stellt mich vor den Ruin. Er berechnet 5/3 da wir 3 Personen sind. D.h im BSp. wenn wir garnicht heizen würden, müssen wir trotzdem dem Verbauch von den beiden mitzahlen. Es gibt auch keine Wärmeableser oder Ähnliches an keiner Heizung.
Ist das überhaupt die Wahrheit was uns der MschutzV gesagt hat. Die meinen, er müssen keine Ableser bzw. keine Thermostate anbringen.
Auch haben wir nur eine Wasseruhr.
!!! Es ist ein Zweifamilienhaus, in dem der VM mit drinnen wohnt.!!!
Hab ihr vielleicht noch ein paar Tips für uns. Wir sind echt am Ende.
Wir haben uns gestern abend nochmal mit ihm hingesetzt und über die MErhöhung gesprochen. Von dieser haben wir ihn abgebracht. Aber trotzdem zahlen wir 650€ Kaltmiete und 270 € NK für Wohnräume die nichtmal 20 Grad warm werden und für 3 x warmwasser am Tag.
Das ist doch so nicht gerecht oder ?
Gruß
Gogi
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Iberital Challenge MC2 & Gaggia CC 2009, Brüdruckreduziert 9 bar, Silvia Dampflanze 2009
[ Selbstbau-PID im Bearbeitung ]
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08.02.2010, 19:52
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Der MschutzV sollte es eigentlich wissen. Die kennen sich eigentlich immer am besten aus. Ist ja ihr tägliches Brot.
Gunnar
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08.02.2010, 20:01
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
So hart und aufwendig es klingt: Anwalt. Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht.
Allein schon wegen der Heizung und dem Warmwasser.
Wenn es hart auf hart kommt Mietkürzung bis er eine neue Heizung einbauen lässt.
Und sonst... ja es gibt noch die Möglichkeit 3, bei der Du nichts machen musst aber nicht weißt wann.
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08.02.2010, 20:03
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Hallo,
Mieterschutzbund und Verbraucherzentrale sind in solchen Fragen m.E. die richtigen Ansprechpartner.
Unter gewissen Umständen kann es bei baulichen Mängeln bzw. Nutzungsmängeln Sinn machen, deren Beseitigung zu forden und damit zu drohen, teile der Miete (auf einem Sperrkonto) zurück zu halten.
grundsätzlich müssen NK als Vorschschuss in angemessener Höhe erhoben werden.
Eine Abrechnung hat nach Abschluss des Kalenderjahres zu erfolgen.
Wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden die Nk anteilig an der gesamtwohnfläche des Hauses auf die Parteien umgelegt.
Entscheidend kommt es also hier wohl bei euch auf das an was dazu eurer Mietvertrag sagt.
was die Richtigkeit der NK angeht: Welche Kosten als als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen regelt die Betriebskostenverordnung.
Die diese BK müssen dann als Nebenkosten im Mietvertrag ausgewiesen sein...
Grundsätzlich würde ich denken, wenn nichts mehr geht, würde ich mir einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen und für euren Einzelfall klären ob und in welcher Höhe es Sinn macht Mietzins und Nebenkosten ein zu behalten...
Ob man aber in einer solchen Umgebung und Atmosphäre wirklich noch unter einem Dach leben kann, vermag ich nicht zu sagen.
Ich persönlich würde einen Umzug immer vorziehen. Die Zeit und Nerven, die man sich vor Gericht streitet oder in Nachbarschaftskriegen "zerfleischt" kann man auch angenehemer verbrigen...
Viel Erfolg euch....
LG
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08.02.2010, 20:18
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Hallo,
also der MSchutzverein hat uns schriftlich eine 25% Kürzung der Miete geraten.
Mir geht es eigentlich mehr darum, da die VM schon knapp 90 Jahre alt sind, müssen Thermostate angebracht werden oder nicht.
Da unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus ist und der bzw. die VM mit drin wohnen gelten wohl andere Regelungen.
D.h wenn wir die Miete kürzen, könnte er uns kündigen.
Nach §573a muß er nicht mal Gründe angeben. Wie das allerdings vor Gericht ist kann man nicht sagen, da die Heizungsanlage, die Fenster und das 3x Warmwasser am Tag einfach so nicht erlaubt sind.
Legionellengefahr besteht natürlich auch noch, da das Wasser während die Warmzeiten auf nur 33 Grad erhitzt wird.
Gruß
Gogi
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08.02.2010, 20:24
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Wie immer bei solchen Streitigkeiten gibt es zwei Seiten.
Als ihr in das Haus gezogen seid, waren euch doch die Umstände bekannt, oder? Alter des Gebäudes, Renovierungszustand, Alter der Heizung, Einfachverglasung (?). Dass ein so altes Haus schlecht isoliert ist und entsprechen hohe Heizkosten zu erwarten sind, war auch von vornherein klar. Dass aus einem Uraltbau mithilfe einer, wenn auch aufwändigen und teuren, Schönheits-Modernisierung kein Neubau wird, sollte auch logisch sein. Im Nachhinein sich zu beschweren ist einfach.
Andererseits sind da erhebliche Mängel. Es gibt Mindesttemperaturen, die erreicht werden müssen. Warmwasser sollte auch rund um die Uhr gehen. Vielleicht dreht der Vermieter die Heizung auf euer Klagen hin entsprechend auf, und dann wird die nächste Heizkostenabrechnung doppelt so hoch. Wollt ihr das?
Die Betriebskostenabrechnung kann entweder komplett nach Wohnfläche, oder aber teilweise nach Wohnfläche, und die verbauchsabhängigen NK (Müll, Wasser, Abwasser) nach Personenzahl umgelegt werden, und da gilt, was im Mietvertrag steht (auch der war euch vorher bekannt). Unzulässig ist eine Änderung des Abrechnungsschlüssels ohne gegenseitiges Einvernehmen. Es gibt keine Pflicht für den Vermieter, Wasseruhren oder Heizkostenzähler für jede Wohnung anzubringen.
Ich würde ausziehen. Ein Streit mit einem Vermieter, der im Haus wohnt, stört den Wohnfrieden nachhaltig. Und falls ein Richter das Haus trotz des Umbaus als Zweifamilienhaus ansieht, habt ihr eh keinen Mieterschutz und könnt gekündigt werden!
Falls ihr die Sache vor Gericht durchziehen wollt, vergesst den Mieterverein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich der nur bei glasklaren, zweifelsfreien Rechtslagen für den Mieter einsetzt und sonst die Hilfe verweigert. Besser einen Fachanwalt nehmen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo der Mieterverein behauptet hat, der Vermieter sei im Recht, und der Mieter ist auf eigene Faust vor Gericht gezogen und hat gewonnen.
In eurem Fall wird ein Sieg vor Gericht aber wohl kaum dazu führen, dass eure Probleme gelöst sind! Überlegt es euch gut, zumal man nie weiß, wie der Richter letztendlich entscheidet. Für eure Ansprüche wäre eine Neubauwohnung jedenfalls wesentlich besser geeignet.
Aber die ist ja teuer. Ach so, ihr wollt Neubau-Wohnqualität zum Altbau-Preis? Vergisst es, das gibt es nicht!
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08.02.2010, 20:25
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Kann man doch gar nicht aus dem Stehgreif un der ferne sagen....
Was ist das für eine Heizungsanlage???
Gasbeheizung via Therme pro Mietpartei??? -geht es dann nur um das Alter und die Sicherheit der Geräte???
Ölzentralheizung im Keller????
Nachtspeicher???
Wenn sich die Wohnung nicht über 14 Grad heizen lässt wird das m.E. wohl auch kaum nur an der heizung sondern generell am Zustand des Hauses liegen (alte Fester, schlechte Isolierung???)
Bleibt die Frage ob das eine 90 Jahre alter Vermieter noch machen kann bzw. will....
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08.02.2010, 20:34
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
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08.02.2010, 20:34
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Hallo Ihr,
dummerweise bin ich Vermieter, was nicht bedeutet, dass ich zu Omma und Oppa halte. Deine Frage zur Heizkostenabrechnung ohne Messgeräte: Solange seit 1968 nichts verändert wurde, könnte man die Berechnungsmethode als richtig bezeichnen. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage müsste das geändert werden.
Das mit der Mietkürzung ist ja gut und schön, nur artet das Natürlich in Stress aus, weil die Leute uralt (also störrisch und uneinsichtig) sind und noch dazu im selben Haus wohnen. Hier nützen doch alle Argumente nichts. Selbstverständlich ist das, was Du so schilderst nicht in Ordnung und ich könnte jetzt auf jede Einzelheit eingehen. Am Ende müsstet Ihr dennoch zum Anwalt, oder einfach kürzen und auf stur stellen.
Ich würde mich für einen Umzug entschließen. Wenn Ihr euch hierzu durchringen könnt und dann nochmal ein Gespräch suchen. Ihr habt ja auch Eigenleistung erbracht, evtl. Kaution bezahlt, am Ende wollen sie die auch nicht zurückgeben, sieht irgendwie nicht gut aus, zumindest unter menschlichen Aspekten.
Unmenschlich gesehen ist einfach: Miete kürzen, auf Mahnungen etc. lässig warten, am Ende Rechtsanwalt, Verfahren, gütliche Einigung vor Gericht und 'ne Menge Anwaltskosten für beide, incl. zusätzlicher Einigungsgebühr für die Rechtsanwälte. Diesen weg sollte man tatsächlich nur mit Rechtschutz einschlagen, denn die haben die Vermieter bestimmt nicht (viel zu teuer). Ich halte den Versuch einer Einigung zu Anfang für den richtigen Weg.
LG, Bauhaus
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08.02.2010, 20:38
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AW: Altbauwohnung und nur Streß mit VM
Bei uns würde man sagen: Schöne Fotos, gepflegte Maschinchen 
Oh jeh, wie sauber das alles ist. Da habt Ihr es tatsächlich mit zwei Pingeln zu tun, mein Beileid.  Wenn Du wirklich meinst, rechtsverbindliche Infos zu brauchen, sag bescheid, natürlich ist mein Wissen beschränkt. Für eine Einigungsverhanlung mit zwei Senioren sollte es aber reichen.
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