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  1. #1
    RolfG. ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard schlechte bewertung öffentlich machen?

    wenn man aus eigener erfahrung mit einem kaffee(maschinen, zubehör etc)lieferanten schlechte erfahrungen gemacht hat, darf man das nicht öffentlich kund tun?
    wie gesagt, es geht um eigene erfahrung..nicht ums hören sagen
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  2. #2
    Bubikopf ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ein schon mehrfach diskutiertes, zweischneidiges Schwert.
    Gruss Roger

  3. #3
    Kaffeekocher ist offline Neuer Benutzer
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    Standard natuerlich ...

    Hallo Rolf,

    du nimmst sicher Bezug auf meinen Beitrag.
    Warum sollte man nicht nach anderen Betroffenen suchen duerfen?
    Es ist ein Teil des Geschaeftsrisikos sich auch mit negativer Werbung konfrontiert zu sehen, wenn es Anlass dazu gab.

    Nach deiner Ansicht duerften weder positive noch negative Bewertungen vorgenommen werden, denn beides sind nur persoenliche Erfahrungen.

    Da ich, in meinem Fall, viel Geld verloren habe & nun zusehen muss, einen Fachkundigen im Vertragsrecht ausfindig zu machen, ist es legitim zu schauen, ob ich nicht der/die einzige Betroffene bin.


    Gruss
    Kaffeekocher



    Nachtrag.

    Odere verstehe ich deinen Beitrag falsch?
    Hat jemand per pN gemeint, dass dies nicht statthaft ist?
    Verwirrung.

  4. #4
    RolfG. ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    meine frage bezog sich auch auf deinen beitrag, weil du da schreibst:

    o-ton kaffeekocher
    Um das Forum zu schuetzen & um ihm nicht die Moeglichkeit zu bieten sich wegen [angeblich] uebler Nachrede zu regen, meldet euch bitte per pN!
    o-ton ende

    deswegen meine frage ob man es nicht öffentlich diskutieren darf.
    ich bin der meinung das sollte möglich sein.
    Ich habe aus berlin gehört, das dort die gastronomie in einem bezirk öffentlich bewertet (sauberkeit etc.) wird.
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  5. #5
    Kaffeekocher ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Hallo Rolf,

    nun ja, im Moment habe ich keinen Bock mich auch noch mit einer Verleumdungklage konfrontiert zu sehen, denn die ist ja schnell hervorgezaubert, aber den Rechtsweg werde ich beschreiten [muessen].

    Und Foren wurden schon des Oefteren Ziel von Verfuegungen ect. & das muss nicht sein. Sobald der Fall abgeschlossen ist, kann ich auch den Ablauf aus meiner Sicht schildern, denn dann besteht keine Gefahr fuer rechtlichen Aerger.


    Mit bestem Gruss
    Kaffeekocher

  6. #6
    RolfG. ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Kaffeekocher, es mag für ein laufendes verfahren nicht gut sein, aber die frage wäre eben, darf man später negatives schreiben, ohne angst vor dem nächsten winkeladvokaten zu haben...
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  7. #7
    bohnenschorsch ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ich merke es mir Pi mal Daumen so:

    Eine Meinung ist unproblematisch, eine Tatsachenbehauptung kann immer ins Auge gehen.

    Beispiel:

    "Ich werde bei X nichts mehr kaufen, denn sein Geschäftsgebaren gruselt mich." Ist eine Meinung.

    "Ich habe bei X eine Maschine bezahlt und warte seit 6 Wochen auf Lieferung". Ist eine Tatsachenbehauptung, kann (egal ob beweisbar oder nicht) richtig böse Geld kosten. NIE Tasachenbehauptungen aufstellen, auch wenn man eindeutige Belege hat.

    Darüber hinaus sollte man natürlich die Forenregeln beachten, also niemanden beleidigen o. ä.
    Damit das gleich klar ist: Dein Espresso ist besser als meiner !

  8. #8
    Netzer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Ich habe mir beim Doctor unter der Rubrik "ECM Ersatzteile" ein 18g-Sieb gekauft und musste feststellen, dass das Sieb nicht in meine Mechanika passt. Ich habe das dem Verkäufer heute gemailt und bin gespannt, wie er reagieren wird. Das Ding zurückschicken macht bei einem Kaufpreis von 5,30 EUR keinen Sinn, wenn ich die Versandkosten tragen muss.
    Warum sollte ich das hier nicht schreiben dürfen? Noch dazu, wo es sich leicht nachweisen lässt. In den allermeisten Fällen lassen sich solche Fehler oder Mängel nachweisen. Also brauche ich keine Angst vor dem Straftatbestand der üblen Nachrede haben.
    Sollte ich je eine Strafanzeige von einem (einschlägigen) Versandhändler wegen übler Nachrede erhalten, nur weil ich eine Tatsache geäußert habe, würde ich dies sofort hier posten. Das wäre dann ja wohl in jedem Falle "erweislich wahr", wie es in § 186 StGB heisst, und für diesen Händler dann ein Armutszeugnis.
    Bewertungen von Versandhändlern sind inzwischen doch gang und gäbe.
    ECM Mechanika II; Demoka 203;

  9. #9
    KaffiSchopp ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    Zitat Zitat von Netzer Beitrag anzeigen
    Das Ding zurückschicken macht bei einem Kaufpreis von 5,30 EUR keinen Sinn, wenn ich die Versandkosten tragen muss.
    Darf ich fragen, welche Reaktion Du seitens des Händlers erwartest? Das frage ich völlig wertfrei...

    Johannes
    Meine Maschinen: CBC Royal Giove PID, Spinel Pinocchio, Olympia Express Cremina
    Meine Mühlen: Macap M4D, Mahlkönig Vario 2, ECM Casa, Mahlkönig Guatemala, Stawert VTA 6, Hario Skerton
    Mein Handfilter: Aeropress und Hario V60,
    Mein Kaffee: MokaEfti Sublime aus dem Tessin (CH)
    Meine Pferdepflegerin: S.

  10. #10
    RolfG. ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: schlechte bewertung öffentlich machen?

    würde mich auch interessieren, was du erwartest.
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