AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?
Hallo Holger,
das ist prinzipiell beides richtig.
Kinder, insbesondere unter 7, haften nicht zivilrechtlich (und auch nicht strafrechtlich
). Ergo sind sie normalerweise auch nicht mitversichert. Man muss einen Zusatz bei der Privathaftpflicht abschließen, um die Kinder mit reinzunehmen. Man bleibt dann als geschädigter auf seinem Schaden sitzen. Es ist sogar fraglich, ob die Eltern haften. Das tun die,wenn überhaupt, nämlich nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, und das weiß mal nach.
Weiterhin ist auch richtig das nur der Zeitwert ersetzt wird, wenn etwas nicht reparabel ist, und die reparatur wird, glaube ich, auch nur bis zum Zeitwert übernommen. Das ist dann der wirtschaftliche Totalschaden bei Autos,. wenn der Restwert weniger als die Reparaturkosten beträgt.
Grüße
lukaslokomo
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