Hi,
jetzt wird es eng für uns hier.
Wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird, dann ist es bald vorbei mit dem Verkauf von Kaffeeebohnenxtrakt: Fragwürdiger Verbraucherschutz
Man lese beispielsweise:
Eine solche Zulassung für Espresso, sprich Kaffeebohnenextrakt, bekommen wir nie. Mal ganz abgesehen von den bedenklichen Inhaltsstoffen von Kaffee: spätestens wenn ein Psychiater hier im Kaffee-Netz mitliest, dann ist es vorbei mit der UnbedenklichkeitAm 25.7.2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nach dem ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer solchen vorherigen Zulassung bedürfe, wie das bei einem Lebensmittelzusatzstoff (nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erster Halbsatz des LFGB) der Fall gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei dieser Entscheidung lediglich konsequent die europäische Lebensmittelbasis-Verordnung umgesetzt.
Das BMELV will sich damit aber nicht abfinden. Es möchte weitere nahrungsergänzungsmittelfreundliche Urteile dieser Art vermeiden und angeblich „im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“ dafür sorgen, „dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen“.
Also werden die ganzen Cafes und Espressobars wohl bald schliessen müssen. Muss wohl einen Anwalt fragen, ob man sich den Espresso zuhause noch selbst extrahieren darf, oder ob schon die Beschaffung des Rohmaterials und das Vorhalten einer Extraktionsvorrichtung kriminell ist.
Also geniesst die letzten Tage mit Kaffee in der Öffentlichkeit und überlegt euch wie man am besten nach Italien auswandert (bzw. USA für die 3rd wave-Jünger).
Grüsse
Paul


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