Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Yann ist offline Neuer Benutzer
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    05.09.2010
    Ort
    Regensburg
    Beiträge
    17

    Standard Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz

    In diesem Forum, ich weiß nicht mehr wo, habe ich neulich gelesen, daß ein Teilnehmer empfiehlt, eine Maschine (Siebträger) über den Versandhandel zu beschaffen, diese ausgiebig zu testen und im Falle des Nichtgefallens diese an den Händler wieder zurückzuschicken. Der Schreiber mag zwar juristisch recht haben, aber wenn ich dabei an den armen Händler denke, wird mir regelrecht schlecht. Was macht dieser mit einer offensichtlich benutzen Maschine, die er ja eigentlich nicht mehr als neu verkaufen kann, oder doch?

    Verkäufer oder nächster Kunde - einer von den beiden ist hier dann der Dumme. Nur unser Schlaumeier, der 14 Tage für 0 Euro eine teure Maschine malträtiert hat, wäscht seine Hände in Unschuld. Ich kenne dieses Vorgehen aus einigen Kameraforen, wo gewisse Leute damit angeben, jeweils die neueste digitale Spiegelreflex "getestet" zu haben.

    Kopfschüttelnd
    Hans
    Izzo Vivi PID MC245, Demoka M203, Kaffees von Mirella

    Don't follow me - I'm lost, too!

  2. #2
    MarkusD ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.07.2010
    Ort
    Hibb de Bach (FF/M)
    Beiträge
    1.036

    Standard AW: Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz

    Und was lieber Yann, möchtest Du uns damit sagen? Wenn Du hier aufmerksam mitliest, dann wirst Du sicherlich festgestellt haben, dass dies mit Sicherheit nicht die Grundhaltung dieses Forums ist, sondern genau das Gegenteil. Hier wird eher ein sehr vertrauensvoller Umgang zwischen Kunden und Händlern postuliert und gepflegt.

    Sollte sich hier tatsächlich jemand mit dem von Dir zurecht kritisierten Verhalten gebrüstet haben, so wird er garantiert innerhalb weniger Momente den Marsch geblasen bekommen haben.

    Bester Gruß

    Markus

    P.S: Dennoch hat das Fernabsatzgesetz natürlich seine Richtigkeit - schwarze Schafe, die es zu ihren Gunsten versuchen auszunutzen gibt es natürlich auch.
    Jede Drüppen hölpt...

    Rocket Espresso Cellini Evoluzione, La Pavoni Prof., Mazzer mini electronic B, Quickmill Apollo 060

  3. #3
    timmeteq ist offline Benutzer
    Registriert seit
    16.10.2010
    Beiträge
    45

    Standard AW: Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz

    Der Händler hat allerdings auch das Recht, eine entsprechende Anpassung des auszuzahlenden Rückbetrags vorzunehmen, soweit die Maschine nur noch mit Minderung des Originalpreises weiterverkauft werden kann.

    Ich finde es völlig in Ordnung. Zudem kalkuliert jeder Händler so eine Retourquote mit in die Preisgestaltung.

  4. #4
    matze_gö ist offline Benutzer
    Registriert seit
    01.04.2008
    Beiträge
    63

    Standard AW: Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz

    Der Gesetzgeber kennt das Problem --->§ 357 III S.1 BGB Von S.2 kann in diesem Fall ja dann nicht mehr gesprochen werden...

    Grü§e
    Matze
    Isomac Tea, Ascaso i-1, Gene

  5. #5
    imprezza.de ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Lindau (B)
    Beiträge
    1.833

    Standard AW: Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz

    Also erstma wenn ein Gerät einmal ausgeliefert wurde und dann wieder zurückkommt, isses nich mehr neu - dann is es ein Rückläufer, denn es für ein paar (verkraftbare) Euro weniger gibt. (Für die die drauf spekulieren - die gehen bei uns fast ausschließlich in den lokalen Markt...)

    Sobald ein Kratzer drauf is muss aber auch der Kunde aktzeptieren, dass er einen Teil des Nachlaßes bzw. Rabatt tragen muss. 95% derjenigen sind aber auch ehrliche Kunden, die dann zugeben das ihre Testphase nie so geplant war, bzw. auch spuren hinterlassen haben und sie einfach gemerkt haben, dass Siebträger nix für Sie sind - dann ist das ganze kein Problem und fair für jeden (wir reden über 20-100€ bei Geräten von 300-1400€)

    Ich kann auch nur sagen, dass es ziemlich unfair ist, einfach mal ne ausgedehnte Testphase, ohne wirkliches Kaufinteresse zu machen - Auch wenn die Händler immer die sind die das Geld wollen, sind es nämlich auch Menschen die für ihr Geld arbeiten, und is ganz blöd wenn man dabei dann Geld verliert, kann man glaub ich nachvollziehen.

    Naja, aber alles in allem die letzte Zeit eigentlich immer weniger ein Thema. Widerspruch ist eher selten - und wenn man dann eine Begründung bekommt (muss ja keiner sagen, aber nachfragen darf ich ) ist sie meist plausibel.

    Und um eines zu betonen, timmeteq hat absolut recht - wurde sich das Thema mit den Widersprüchen drastisch verschärfen, wirds wieder teurer.
    Die Zeit der großen Margen ist in unserer Branche vorbei - kleine Margen bedeutet auch wenig spielraum, reich wird man im Handel auch nich mehr.

    p.s. Nur zur sicherheit, denke die meisten wissens & sollte hier klar sein, ich = Händler.
    Gruß
    Angelo

    ECS imprezza.de Lindau

    ACHTUNG: ICH BIN HÄNDLER!
    Und Trotzdem: VIVA!


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