Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 38
  1. #1
    schmilsen ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    14.10.2005
    Ort
    Pfalz
    Beiträge
    152

    Standard Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    folgendes...

    Wie verhält es sich mit Beratungsfehlern bei Handwerkerleistungen, im speziellen Wand- und Bodenfliesen?

    Unser Wunsch war in den Bädern und im Flur schöne moderne Fliesen zu haben. Um die moderne Optik zu bekommen wollten wir explizit die Fugenbreite so eng wie nur möglich, das war immer wieder Thema bei der Beratung und auch nochmals per Mail so ausgedrückt.

    Nun sind die Fliesen verlegt und verfugt und wir sind sehr enttäuscht - weit und breit keine schön engen Fugen, im Schnitt 5 mm - also im Grunde eine Standardfuge. Wir haben uns erkundigt und enge Fugen sollten eigentlich 2 mm haben, maximalst aber 3 im sichtbaren Bereich.

    Zum Teil waren die Fliesen schon angebracht als das Haus kam (Fertighaus über Fa. Schwörer) und da kamen mir die auch schon breit vor... das dem Bauleiter mitgeteilt aber da nur beschwichtigend "warten sie ab bis verfugt ist, dann sieht es super aus" - von wegen, sieht es nicht. Das gleiche bei den Bodenfliesen, wurden vor Ort verlegt und wir haben explizit von den Fliesenlegern 2 mm gefordert, wurde sich nicht daran gehalten.

    So, nun unser Problem - uns wäre am liebsten die reissen alles wieder raus und machen das neu. Der Fehler bei Beratung wird natürlich abgestritten, es wären die falschen Fliesen für enge Fugen und immer wieder das Zauberwort "Toleranzbereich".
    Es mag ja sein das die Fliesen nicht geeignet sind dafür aber wenn wir explizit enge Fugen wollen, wieso verkauft man uns genau diese Fliesen??? Dort liegt unserer Meinung nach das Hauptproblem. Hätte uns Laien das mal jemand gesagt hätten wir ja andere Fliesen aussuchen können aber kein Wort bei der Beratung davon. Stattdessen sucht man die Schuld bei uns - wir hätten ja explizit 2 mm schreiben können. Lachhaft sich so rauszureden finde ich - so eng wie nur möglich ist ja eine Aussage und man könnte ja auch mal rückfragen was wir uns darunter vorstellen. Das wurde aber nicht gemacht und so wurde einfach ausgeführt, nicht wunschgemäß eben.

    Was meint ihr hätten wir für eine Chance wenn es hart und hart und zu einem Gerichtsstreit käme??

    Der Aufwand, alles raus und wieder neu wäre natürlich enorm, das ist klar aber im Grunde sollte derjenige das Problem aus der Welt schaffen der es ausgelöst hat.
    *** Bezzera BZ99 inox *** Quamar M80E ***

  2. #2
    pefro ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.12.2005
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    2.067

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Zitat Zitat von schmilsen Beitrag anzeigen
    Der Aufwand, alles raus und wieder neu wäre natürlich enorm, das ist klar aber im Grunde sollte derjenige das Problem aus der Welt schaffen der es ausgelöst hat.
    Mal ernsthaft: Du bist erwachsen, baust ein Haus und holst einen Rechtsrat in nem Kaffee Forum ein? Fällt Dir was auf?

    Wende Dich doch mit der Frage, wenns schon Internet sein muss und nur um eine Vorabinfo geht, wenigstens an eines der zahlreichen "frag-einen-Anwalt" Foren, die paar Euro sollte Dir das wert sein.

    Ansonsten lese ich zwischen den Zeilen (richtig?) dass die 2mm Fugenbreite nirgends schriftlich fixiert sind? Dann kannst Du Dir m.E. sogar den obigen Schritt sparen.

    Gruß
    Peter

  3. #3
    ALWA ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    21.10.2009
    Beiträge
    1.077

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Eine Absprache wie "so eng wie nur möglich" ist nicht nur eine sehr ungenaue, sondern auch weit auslegbare. Solche Dinge sollte man exakt entweder schriftlich festlegen (bei einem Unternehmen wie einen Fertighauslieferanten auf alle Fälle) oder mit einem Handwerker, den man gut kennt, mündlich vereinbaren. Ich denke, den Gerichtsgang kannst Du Dir sparen. Man kann sich jedoch auch eine Rechtsberatung gönnen, die halt etwas kostet. Einen Tip: falls das der einzige Mangel an Deinem Neubau ist, freu Dich.

    Edit: Pefro war schneller..
    Faema Family mit Family Mühle, La San Marco Practical 95E, ECM Michelangelo, WMF 1000 Wandmaschine, Rossi RR45, Mazzer SJ, Poccinos usw...Renovierung La San Marco Practical, Renovierung ECM Michelangelo (Verkauft), 2te. Renovierung ECM Michelangelo

  4. #4
    exbonner ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.05.2010
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    902

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Rechtsberatung (auch wenn unverbindlich genannt), kann für die Forenbetreiber schnell problematisch werden. Von daher: ab zum Anwalt, falls es der Streitwert nötig macht.
    VBM Domobar Nero
    Mazzer Super Jolly: Fausto Monaco

    Warten auf: Mini Grimac La Uno

    Ein Leben ohne Espresso ist möglich aber sinnlos.

  5. #5
    Barista ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    09.12.2001
    Ort
    Heidelberg
    Beiträge
    3.766

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Wenn im Vertag nur ungenau von "engen" Fugen die Rede ist, wird auch ein Richter nicht wissen, was unter "eng" zu verstehen ist und im Zweifelsfall einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen. Das kostet schon mal nicht wenig.
    Der Streitwert wäre bei den Kosten der Mängelbeseitigung (komplette neu Verfließung) anzusetzen, was wohl auch mehrere tausend Euro wären.
    Die Rechtsschutzversicherung trägt das höchstwahrscheinlich nicht, da das sogenannte Bauherrenrisiko betroffen ist, d.h. Ihr müsstete das Risiko selbst tragen.
    Unter den Umständen würde ich mich mit den Fugenbreiten anfreunden und das so akzeptieren. In einem Jahr lacht Ihr über dieses Problem.

  6. #6
    schmilsen ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    14.10.2005
    Ort
    Pfalz
    Beiträge
    152

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    ok, ich höre schon den tenor raus... danke soweit für die schnelleinschätzung...

    der "anpfiff" von pefro ist allerdings reichlich unangebracht, das sympathische an diesem forum ist und war immer das man sich zu allem rat holen kann und auch "unsinnigste" dinge die nicht dem thema kaffee angehören diskutiert werden...
    *** Bezzera BZ99 inox *** Quamar M80E ***

  7. #7
    zeitig ist offline Benutzer
    Registriert seit
    01.12.2010
    Ort
    Kaltenkirchen
    Beiträge
    82

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Zitat Zitat von schmilsen Beitrag anzeigen
    folgendes...


    Was meint ihr hätten wir für eine Chance wenn es hart und hart und zu einem Gerichtsstreit käme??
    Ehrlich? Vergiß es lieber. Bauprozesse ziehen sich meist lange hin und werden oftmals von Richtern geführt, die nicht wirklich in der Materie zu Hause sind. Im günstigsten Fall kommt es zum Vergleich und jeder trägt seine Kosten selber. Dann kannst Du froh sein, wenn Du finanziell gesehen +/- 0 aus der Sache rauskommst.

    Wir hatten beim Bau unseres Hauses auch ein paar solche Punkte. Wir haben uns dann mit dem Bauträger dahingehend geeinigt, dass die beanstandeten Punkte unverändert bleiben, er aber andere zusätzliche Sachen (z.B. gleichschließende Türzylinder für die Eingangs- und Hintertür etc.) für uns kostenneutral einbaut.
    Gruß, Ingo

    Bezzera BZ10 + Mahlkönig Vario 2

  8. #8
    Holger Schmitz ist offline Moderator
    Registriert seit
    22.03.2002
    Ort
    Mönchengladbach
    Beiträge
    7.245

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Na ja, das Thema ist ja nun weitestgehend geklärt, also Friede mit allen.

    In der Tat ist es besser das meiste vorher schriftlich zu fixieren, da besteht wenigstens ein Funke Chance dass es was zu regeln gibt.

    Grüße
    Holger

  9. #9
    pefro ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.12.2005
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    2.067

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Zitat Zitat von schmilsen Beitrag anzeigen
    der "anpfiff" von pefro ist allerdings reichlich unangebracht...
    Vielleicht meinst Du den "Anpfiff" auch nur rauszulesen - war meinerseits ganz sachlich gemeint

    Gruß
    Peter

  10. #10
    espresso-prego ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.09.2008
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    2.282

    Standard AW: Kleine unverbindliche Rechtsberatung erbeten...

    Ich denke auch dass die Antwort nur gerade heraus war.

    Zum Thema "Bauen" kann ich folgendes beitragen: Ich würde mit solchen Schönheitssachen ganz am Ende kommen zumal das Dinge gegessen ist. Wenn also nichts wirklich Übles passiert, würde ich mir die Nerven da sparen wo man im Moment nichts mehr machen kann.

    Am Ende würde ich das alles auf den Tisch legen und handeln. Geld, Nachbesserung, etc. Man verschiesst sonst sein Pulver an weniger wichtigen Dingen. Natürlich ist die Optik ganz wichtig und man möchte es so haben, wie man es angesagt hat. Aber bei unserem Bau sind wir ziemlich knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt (Fa. beinahe Pleite gegangen, Dachbinder im falschen Abstand, Windaussteifungen mit Sperrholz simuliert, etc) so dass die kleinen Dinge (Wände abweichend gesetzt) nicht ganz so wichtig waren.

    Wir haben die groben Sachen bemängelt und hatten für den Kleinkram keinen Nerven und keine Zeit mehr. Am Ende haben wir uns zusammengesetzt und man hat und ein finanzielles Angebot gemacht und einen Teil nachgebessert. Und am Ende war es gut.
    Espresso-Prego Hamburg
    Firma: La Marzocco La Linea & Rocket Espresso R58 & Bezzera Strega
    mit Compak K-3 Advanced & Mahlkönig K30
    Home: Rocket Espresso R58 mit Compak K-3 Advanced



Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Google Suche
Reklame

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36