Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    domimü ist offline Erfahrener Benutzer
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    807

    Standard Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Hallo an alle
    Rechtsfragen sind hier ja in Mode gekommen, jetzt hab ich auch mal was.

    Ein Händler, der mir nach Widerruf des Kaufvertrags den Kaufpreis nicht zurückerstattet hat, hat auch auf den Mahnbescheid nicht reagiert, er glaubte vielmehr, sich durch Umzug verstecken zu können. Ich habe seine neue Adresse rausgefunden und den Vollstreckungsbescheid zustellen lassen. Da er nicht angetroffen wurde, war die Vollstreckung selbst aber erfolglos. Den Termin für den Offenbarungseid hat er verstreichen lassen. Nun habe ich gegen ihn einen Haftbefehl erwirkt, die Mutter des Schuldners hat daraufhin "einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen der Firma *** beauftragt , die dafür Sorge tragen werden dass die Kundengelder zurücküberwiesen werden. Diese Maßnahme wird aber erst nach der Freigabe der Geschäftskonten durch die Staatsanwaltschaft *** möglich sein."

    Wie lang kann ich mit der Vollstreckung warten, ohne dass der Haftbefehl ungültig wird?
    Warten auf Tampernachwuchs

  2. #2
    der_Tobi ist offline Benutzer
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    82

    Standard AW: Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Ich bin juristischer Laie und übernehme keine Verantwortung für irgendwas was ich sage und andere daraus machen, das nur vorab.
    Der Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung wird durch die Abgabe derselben oder durch eine Klage dagegen aufgehoben. Ansonsten haben Haftbefehle kein "Haltbarkeitsdatum" und müssen von einem Richter aufgehoben werden.
    Gruß T
    Gaggia Classic & Isomac Macinino & Zassenhaus Heidelberg. Ex: DeLonghi EC190.

  3. #3
    silverhour ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    2.497

    Standard AW: Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Ich denke, daß ein Forum (und ganz speziell der OT Bereich) der denkbar unpassenste Ort ist, um eine aussagekräftige Antwort auf recht konkrete Rechtsfragen zu bekommen.
    Und selbstredend ist natürlich wichtig, was genau im Haftbefehl steht - wegen was soll verhaftet werden? Betrug? Veruntreuung? Ablegen einer eidesstattlichen Erklärung? Oder etwas anderes?

    Ich vermute mal, daß Du durch das ganze hin und her in Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher stehst und evtl. einen Linksamwald eingeschaltet hast? Ich würde einfach einen der beiden letzteren Fragen, die können Dir sicher besser, zuverlässiger und vor allem auch verbindlich eine Antwort geben!

  4. #4
    domimü ist offline Erfahrener Benutzer
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    06.02.2011
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    807

    Standard AW: Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Zitat Zitat von silverhour Beitrag anzeigen
    Ich denke, daß ein Forum (und ganz speziell der OT Bereich) der denkbar unpassenste Ort ist, um eine aussagekräftige Antwort auf recht konkrete Rechtsfragen zu bekommen.
    Und selbstredend ist natürlich wichtig, was genau im Haftbefehl steht - wegen was soll verhaftet werden? Betrug? Veruntreuung? Ablegen einer eidesstattlichen Erklärung? Oder etwas anderes?

    Ich vermute mal, daß Du durch das ganze hin und her in Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher stehst und evtl. einen Linksamwald eingeschaltet hast? Ich würde einfach einen der beiden letzteren Fragen, die können Dir sicher besser, zuverlässiger und vor allem auch verbindlich eine Antwort geben!
    Weil die Forderung unter 200 EUR lag, findet man wohl keinen Anwalt, der sich da reinknien würde... ansonsten hast du natürlich recht, dass man in diesem Forum mit Rechtsfragen vorsichtig sein sollte - ich hab mich da von anderen Freds anstecken lassen, wo es z.B. um Telefonieren am Steuer ging.

    Der Vollständigkeit halber: der Haftbefehl - da ich ihn beantragen konnte - ist nur zur Erzwingung dieses Offenbarungseids, weshalb die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann ich nicht definitiv sagen. Das Problem für den Gerichtsvollzieher war bisher, dass der Herr nicht anzutreffen war, und man einen Abwesenden halt schlecht verhaften kann. Werd wohl am Montag den GVZ anrufen, das ist ja doch über 400 km weg von mir.
    Warten auf Tampernachwuchs

  5. #5
    carkoch ist offline Erfahrener Benutzer
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    1.243

    Standard AW: Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Was nützt Dir so ein blöder Haftbefehl...

    Ich wollte und will in solchen Fällen schlicht mein Geld, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich hab noch diverse Schuldtitel gegen Leute die wohl grössere Probleme haben in der Schublade.

    Wenn jemand das FA und auch einen "Clan" um vielleicht 60 mill geprellt hat und mit Kindern im Gepäck im Wohnwagen in nördliche Gefilde flüchtet, weiß ich das die ganz andere "Probleme" haben...

    Ich konnte einen Teil meiner bereits gebrauchter / benutzter Ware beim ex Vermieter sicherstellen, mit denen (Schuldnern) die jetzt noch in Skandinaviven unterwegs sind möchte ich echt nicht tauschen...

    Car.
    - Bezzera Strega & Porlex, Quick Mill Omre und diverse alte noch unrestaurierte Mühlen
    - WEGA 1-gr. E61 /380 V / Gas Gastro-Projekt

  6. #6
    der_Tobi ist offline Benutzer
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    82

    Standard AW: Wie lang hält ein Haftbefehl?

    Zitat Zitat von carkoch Beitrag anzeigen
    Was nützt Dir so ein blöder Haftbefehl...

    Ich wollte und will in solchen Fällen schlicht mein Geld, nicht mehr und nicht weniger.
    Der Haftbefehl wird in 99% aller Fälle nicht vollstreckt, weil der damit Bedrohte beim Eintreffen des Gerichtsvollziehers den geforderten Offenbarungseid leistet. Dann muss bezahlt oder ein beeidetes Vermögensverzeichnis vorgelegt werden, sprich, alles was noch irgendwie pfändbar ist, wird gepfändet. Weil der Schuldner in der Regel nicht auf der Straße lebt, wird dabei etwas herumkommen. Außerdem ist die Kreditwürdigkeit (Schufa& Co) auf absehbare Zeit versaut.
    Ergebnis: ein sehr aufwendiger Weg, an sein Geld zu kommen (daher auch der letzte Weg), aber meist doch erfolgversprechend.
    Gaggia Classic & Isomac Macinino & Zassenhaus Heidelberg. Ex: DeLonghi EC190.

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