Hallo werte Gemeinde,
habe mir in nem Online-Shop etwas bestellt und wie gewünscht per Vorkasse bezahlt.
Ware kam an und entsprach nicht meinen Erwartungen. Habe dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und die Sendung (Warenwert >100 Euro) Retoure geschickt. Retourenaufkleber wurde mir vom Online-Shop zur Verfügung gestellt.
Sendungsnummer von DHL ist vorhanden und das Paket ging auf halbem Wege in irgendeinem Paketzenrum verloren, also hat dieses nie wieder verlassen.
Da das Paket nun verschollen ist weigert man sich mir mein Geld zurück zu zahlen bis die Ware wieder bei denen eingetroffen ist. Der Verkäufer meint, es ist mein Risiko bei Rücksendung.
Ich und das BGB sehen das jedoch ein wenig anders: §357 Abs. 2 S. 2.
Was meinen die Rechtsexperten?
Danke und Gruß
Markus


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