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  1. #1
    Valentino ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Nachforderung Stromanbieter

    Da sich das KN ja in der Regel als allwissend herausgestellt hat, hätt' ich da jetzt auch mal 'ne Frage:

    Rechtzeitig zu Weihnachten bekam ich Post eines Stromanbieters, der mich und meine Espressomaschine vor einigen Jahren mal mit Strom versorgt hat. Schon damals sind die mir mit zunächst günstigen Preisen, aber vor allem mit einer chaotischen Abrechnung und einem defacto nicht vorhandenen Service aufgefallen. Das war auch der Grund, warum ich zum 30.06.08 gekündigt hatte. Nach einigem Hin- und Her (angeblich war die Kündigung nicht eingegangen , dann waren zunächst Schlußrechnungen dabei, nach denen mein Stromzähler hätte rückwärts laufen müssen ) sind wir dann gütlich auseinander gegangen.

    Jetzt bekomme ich auf einmal zwei "Korrekturrechnungen" für die Zeiträume 06/2007-05/2008 und 06/2008 mit deftigen Nachforderungen.

    Ich frage mich (und Euch), ob das überhaupt zulässig ist? Daß es (mal wieder) Bände über deren Abrechnungssystem spricht, steht auf einem anderen Blatt...
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  2. #2
    StefanW ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Es gibt natürlich Vejährungsfristen (sind mir nicht geläufig). Aber wie wird eine Nachforderung auf damals schon nicht korrekte Abrechnungen begründet?
    Die Nachweispflicht für die aktuelle Forderung liegt für mich klar beim Stromanbieter. Dazu ist er vermutlich nicht wirklich in der Lage.
    Grüße
    Stefan


  3. #3
    RolfG. ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    hast du noch die AGB's des anbieters?
    wenn ja, was sagen die zu nachforderungen?
    Hier werden sie geholfen: http://www.kaffeewiki.de

  4. #4
    StefanW ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Hab gerade noch mal im www gesucht. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Damit dürfte sich eine Forderung von 2008 erledigt haben.
    Grüße
    Stefan


  5. #5
    Valentino ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Ein Glück, daß ich den Quatsch von damals noch nicht entsorgt habe...
    Also, die AGB sagen zum Thema Nachforderungen nichts. Mir deucht, daß es da allgemein gültige Zeiträume gibt, nach denen nichts mehr gefordert werden darf - die kenn' ich nur nicht.

    Ich hab ohnehin den Eindruck, daß die versuchen, die letzten Kröten zusammenzukratzen, bevor sie untergehen - scheint ein ähnlich erfolgreiches Unternehmensmodell wie TelDaFax (gegen die ich auch noch erhebliche Forderungen habe ) zu sein...
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  6. #6
    Valentino ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Zitat Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
    Hab gerade noch mal im www gesucht. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Damit dürfte sich eine Forderung von 2008 erledigt haben.
    Hmm, wie wird das genau gerechnet? Denn die Forderung ist mir ja (sicher nicht ganz zufällig..) noch 2011 zugegangen, allerdings nicht per Einschreiben
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  7. #7
    Ranger Kevin ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Zitat Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
    Hmm, wie wird das genau gerechnet? Denn die Forderung ist mir ja (sicher nicht ganz zufällig..) noch 2011 zugegangen, allerdings nicht per Einschreiben
    Also wenn ich das aus der Ausbildung richtig im Kopf habe beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Ist sie also 2008 entstanden beginnt sie ab dem 01.01.2009.

    (Alle Angaben ohne Gewähr!)
    mfg der Kevin

    Equipment:"Custom" Gaggia CC" | Mahlkönig Vario 2.0 | Backup: Handfilter + Sözen Handmühle
    Wissenswertes:
    Greift Kaffeefettlöser wirklich Aluminium an? Wir haben es getestet... | Reinigungsanleitung Gaggia CC (PDF)

  8. #8
    Valentino ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Zitat Zitat von Ranger Kevin Beitrag anzeigen
    Also wenn ich das aus der Ausbildung richtig im Kopf habe beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Ist sie also 2008 entstanden beginnt sie ab dem 01.01.2009.

    (Alle Angaben ohne Gewähr!)
    Merci! Damit wäre das quasi in allerletzter Minute noch rechtzeitig
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  9. #9
    silverhour ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
    Hmm, wie wird das genau gerechnet? Denn die Forderung ist mir ja (sicher nicht ganz zufällig..) noch 2011 zugegangen, allerdings nicht per Einschreiben
    Mit solchen doch ehr konkreten Fragen bist Du bei der Verbraucherzentrale o.ä. sicher besser aufgehoben. Die können Dir dann auch "verbindliche" Beratung zukommen lassen.
    Gerade bei Versorgern wie Stromanbietern könnte es irgendwelche speziellen Regelungen geben ...

    Grüße, Olli

  10. #10
    strauch ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nachforderung Stromanbieter

    Zitat Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
    Hmm, wie wird das genau gerechnet? Denn die Forderung ist mir ja (sicher nicht ganz zufällig..) noch 2011 zugegangen, allerdings nicht per Einschreiben
    Naja dann sollte hier sowas nicht stehen. deftige Nachzahlungen..... hast du damals nicht nachgerechnet ob das stimmen kann? Ich würde auch mald ie Verbraucherzentrale Fragen, oder wenn du eh das Gefühl hast das der bald Pleite geht garnicht reagieren.

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