AW: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Zitat von
StefanW
Mal abgesehen von den Unannehmlichkeiten, finde ich die o.g. Forderungen sinnvoll.
Die "Unannehmlichkeiten" sind doch überschaubar 
Chip und Versicherung sind ohnehin nicht verkehrt; und die Sachkunde muß nur nachweisen, wer sich erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes Ende Mai 2011 entschieden hat, erstmals (oder aber nach längerer Unterbechung wieder) Hundehalter werden zu wollen - wer's da schon gewesen ist, gilt ja automatisch als sachkundig...
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