Punkt 1 und 2 kannst du getrost ignorieren, das fällt in den Bereich "kurioser Rechtsirrtum"
Jeder kennt den Mythos:
"Wenn ich ein Elektrogerät aufschraube, verliere ich meine Reparaturansprüche!"
Doch das ist ein Irrtum!
Richtig ist:
Verkäufer behaupten oft das Gegenteil, doch auch wenn ich selbst an Elektroartikeln herumschraube bleiben Gewährleistungsansprüche erhalten!
(Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §440 und §437)
MfG
Frank
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