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Geändert von volkan (02.02.2012 um 23:09 Uhr)
500 Euro Verlust, weil der Lieferant 4 Monate zu spät liefert? Unglaublich.
Wo wurde das Gerät denn gekauft?
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Geändert von volkan (02.02.2012 um 23:10 Uhr)
Und auf deren Webseite zur DC Mini steht "Garantierte Lieferung innerhalb von 2 Tagen". Somit ist der Lieferant eindeutig im Verzug, was Dir den Rücktritt vom Kauf ermöglichen sollte. Ich würde an deiner Stelle die 490€ Verlust nicht kampflos hinnehmen. Wichtig ist einfach, dass die Maschine noch nicht benutzt worden ist - was ja hier fer Fall ist, indem sie originalverpackt ist.
Ein weiterer Aspekt: Der Vertrag ist unter dem Hinweis auf die garantierte Lieferfrist zustandegekommen. Stell' Dir vor, Du hättest Dein Lokal noch, und es wäre Dir ein Verlust aus der verzögerten Lieferung entstanden.
490€ sind zuwenig, um einen Anwalt einzuschalten. Aber ich würde es mit einem freundlich, aber bestimmt formulierten Brief versuchen.
nK
• Izzo Alex Duetto #0028 · Baby Gaggia 1986
• Rancilio Rocky D · 3 x Gaggia MDF
• Gene CBR-101 · Hearthware Precision
• 70er Jahre: Turmix TX10 & Turmix 808
• 80er/90er Jahre: Baby Gaggia / diverse Classic / diverse MDF
• 2007 Gaggia Titanium, ECM Technika-III
Dann sollte das zumindest juristisch ein eindeutiger Fall sein (voraussgesetzt, dass stand dort auch zum Zeitpunkt der Bestellung). Gibt das Kleingedruckte des Vertrage etwas zur Lieferzeit her?
Ich würde auch da auch nicht einfach die Flinte ins Korn werfen....
Also: Wacker ran!
Gruß,
M
tea / demoka
INKOMPETENZKOMPENSATIONSKOMPETENZ!
Wieso ?
Als Gewerbetreibender hat man die bereits bezahlte Rechnung der Vorsteueranmeldung zugeführt und 365,63 € vom Finanzamt retour erhalten.
Der Verkauf hier dürfte - ohne Handelsrechnung - von privat erfolgen, so daß keine Mwst anfällt.
Also bleiben 135,- € Differenz als Lehrgeld für einen Profi, der per Vorkasse etwas bestellt, was er nach langer Lieferzeit nicht mehr benötigt.
*hmmmmm*
Ich kenn Schlimmeres !
Hallo,
ich wollte mich ja zurück halten.
Aber die umsatzsteuerliche Würdigung von Sympatico ist schlicht und ergreifend:
Falsch!
Selbstverständlich ist der Vorgang in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig.
Nur so nebenbei da ja eigentlich nicht das Thema...
würdet ihr die Vorsteuer usw Geschichte bitte an anderer Stelle klären!
HIER gehts um den VErkauf einer DC - wer FRagen dazu hat mag sie stellen,
alle anderen sich bitte zurückhalten.
Gruß Tara - "Bz99, K30Vario, Vario home"
steht die Maschine denn noch zum Verkauf
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