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Geändert von apple (14.09.2009 um 05:01 Uhr)
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AW: Besten Espresso im bochum Hauptbahnhof
Den unpassend formulierten und sicherlich nicht haltbaren Vorwurf habe ich entfernt!
Holger
edit: nach §3 (4) UWG (http://de.wikipedia.org/wiki/Schleic...in_Deutschland) ist Schleichwerbung unzulässig, wenn ich mal in Bochum bin werd ich arg an mir halten müssen um der Versuchung zu wiederstehen, den "jungs und Mädels" ihr Schleichwerbung um die Ohren zu hauen.
Hier kann ich mich auch kaum noch halten : Schonmal bei Wikipedia nachgesehen was "Verleumdung" bedeutet ?
Ich denke weitere Beiträge in der Art kann man sich sparen, wenn die Eigenwerbung zu "plump" ist reicht eine Meldung an die Mods.
Holger
Geändert von Holger Schmitz (18.06.2009 um 23:14 Uhr)
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