Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen

Diskutiere Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Wie ist denn "semi-automatisch" definiert? Edit: Was gefunden (Quelle) bei Espressomaschinen dass der Druck zur Erzeugung des Kaffees durch eine...

  1. lumi

    lumi Mitglied

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    Wie ist denn "semi-automatisch" definiert?

    Edit: Was gefunden (Quelle)
    • bei Espressomaschinen dass der Druck zur Erzeugung des Kaffees durch eine Pumpe erzeugt wird, die manuell durch einen Benutzer an- und abgeschaltet wird. Der Schutz vor Überdruck und Überhitzung erfolgt automatisch.
    Hmmm ...
     
  2. #22 DerWegIstDasZiel, 22.12.2014
    DerWegIstDasZiel

    DerWegIstDasZiel Mitglied

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    Die Meinung von Topten.eu mag ja interessant sein, da das aber keine irgendwie geartete offizielle Stelle ist sich auch nicht mehr als interessant.

    Die Öko-Richtlinie ist relativ eindeutig: höchstens 30 Min nach letztem Bezug müssen auch Siebträger in den Standby gehen. Die Ausrede, die Maschine hat gar keine Standbyfunktion ist absurd, weil die Richtlinie ja gerade eine solche vorschreibt!

    Florian
     
  3. Mart

    Mart Mitglied

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    Dann müssen die Hersteller ihre besseren Maschinen wohl als "gewerbliche" deklarieren, damit die Regelung nicht greift.
     
  4. #24 lumi, 22.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2014
    lumi

    lumi Mitglied

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    Wenn die Espressomaschine dabei ihre Aufheiztemperatur hielte, wäre das ja kein Problem. Oder man macht zwischendurch einen Leerbezug.

    Schlussendlich darf eine solche Regelung ja eigentlich nicht die Funktionsweise einer Espressomaschine außer Betrieb setzen. Einen Backofen, der nach 1/2 Stunde in den Standby geht, gibt es ja auch nicht – oder doch?
     
  5. #25 DerWegIstDasZiel, 22.12.2014
    DerWegIstDasZiel

    DerWegIstDasZiel Mitglied

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    Ein solcher Backofen wäre aber wünschenswert! Leider ist es im Moment noch technisch extrem aufwändig, festzustellen, wann bei einem Backofen "1 Stunde nach dem letzten Gebrauch" ist: Dafür müsste man ja überprüfen können, ob sich etwas zu backendes im Ofen befindet. Deswegen gibt es hierfür keine entsprechende Richtlinie.

    Die Espressomaschine muss ja nicht nach 30 Minuten, sondern 30 Minuten nach dem letzten Bezug ausgehen. Entsprechend könntest Du mit so einem Backofen auch Stundenlang Brot backen - nur nachdem das Brot fertig gebacken und draussen ist, müsste er nach einer bestimmten Zeit ausgehen.

    Florian
     
  6. patty

    patty Mitglied

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    Das stimmt natürlich. Allerdings kann man die Meinung von Topten.eu schon als eine fachlich versierte Stellungnahme betrachten. Zudem sitzen viele Gruppen, die an topten.eu teilnehmen, auch in den Gremien, die der EU die Studien liefern, die später als Grundlage der Gesetzgebung dienen.

    Genau das wurde ja hier ohne stichhaltige Argumente bestritten. Ich sehe die Eindeutigkeit allerdings auch nicht anders, als du.
     
  7. lumi

    lumi Mitglied

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    Den Backofen an lassen, obwohl das Backgut draußen ist, macht wohl kaum jemand.
    Es könnte auch schwierig werden mit dem Vorheizen, welche diverse Rezepte benötigen. Nicht nur für den Backstein für Brot ist das wichtig, auch Produkte mit Eischnee würden ohne Vorheizen einfach zusammenfallen und wären nur durch komplizierte workarounds oder irgendwelche Zwischenback-Teiglinge realisierbar. Sparsamer klingt das nicht.
     
  8. #28 face, 22.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2014
    face

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    Bleibt noch die Frage, was Standby bei Espressomaschinen heißt... Es kann ja wohl keiner erwarten dass eine E61 alle 30min den Kessel runterfährt, während die ja gleichzeitig ewig lange braucht um wieder aufzuheizen!
     
  9. #29 Stephan Stoske, 22.12.2014
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    Wenn die Heizung per Thermostat immer nur kurz anspringt um das Wasser auf
    Temperatur zu halten, dann ist das bereits eine "Standby-Schaltung". So wie bei
    jedem Heisswasserbereiter auch.
     
  10. patty

    patty Mitglied

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    Lest ihr auch, was ich gepostet habe?

    (Anhang II Nr. 2 VO Nr. 1275/2008)
     
  11. #31 Stephan Stoske, 22.12.2014
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    Keiner dieser Punkte betrifft den klassischen Siebträger. Im Aus-Zustand hat er gar keinen
    Verbrauch, ebenso wenig im Leistungszustand nur einer Reaktivierungsfunktion. Und einen
    Zustand "in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion
    in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird" auch nicht.
    Auf den typischen Vollautomaten, ebenso wie Ommas ollen Rotzer trifft das sehr wohl zu,
    und da ergibt das auch einen Sinn.
     
  12. face

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    Doch, das müsste auch Siebträger betreffen. Was ein Bereitschaftszustand ist, ist oben in dem Dokument ganz genau definiert - da darf eine Maschine nur die Reaktivierungsfunktion haben und sonst nix können. Dabei aber nur 0,5W verbrauchen.

    Wollen wir hoffen dass die Hersteller die Funktion so einbauen, dass sie abschaltbar ist ;) Ich mein, könnte ja auch sein dass irgendjemand mal unsere Maschinen gewerblich braucht...
     
  13. #33 Stephan Stoske, 22.12.2014
    Stephan Stoske

    Stephan Stoske Mitglied

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    Ob es das "müsste" wird sich zeigen und ist als Diskussionsgrundlage nicht
    ausreichend. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da am Ende deutlich sachlicher
    differenziert wird, als man am Anfang noch annahm oder fürchtete.
     
  14. patty

    patty Mitglied

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    In meinem ersten Post habe ich den Auszug gepostet, der festlegt, dass eine Haushaltskaffeemaschine nach einer definierten Zeit nach einem Bezug automatisch in den Zustand "Aus", "Bereitschaft" oder "anders" schalten muss, bei dem die Verbrauchswerte aus meinem letzten Post eingehalten werden müssen. Ob sie es bisher kann oder nicht, ist egal. Um sie ab dem 1.1.2015 in der EU in Verkehr zu bringen, muss sie es können.
     
  15. #35 Stephan Stoske, 22.12.2014
    Stephan Stoske

    Stephan Stoske Mitglied

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    Und welches Szenario befürchtest du dadurch? Glaubst du ernsthaft man könnte
    dann keine Siebträger mehr kaufen, sie würden dann verboten oder die Hersteller
    würden dann was einbauen, was die Funktion oder Akzeptanz verhindert?
    Ich frage mich die ganze Zeit, und oft bei solchen EU-Diskussionen, worin denn
    der Sinn besteht, möglichst dramatische und unsinnige Szenarien aufzustellen
    und die unbedingt auch noch belegen zu wollen? Ich für meinen Teil warte einfach
    ab und erwarte in Bezug auf Siebträger gar nichts.
     
    bic zip und Elbe gefällt das.
  16. lumi

    lumi Mitglied

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    Ich habe mal das verlinkte ecotopten-Dokument angeschaut. Unter semi automatic portafilter coffee machines wird unterschieden zwischen verschiedenen Verbrauchskategorien (46 kWh bis 140kWh pro Jahr). Als Durchschnitts-Preis werden 200 Euronen angegeben, Lebensdauer: durchschnittlich 7 Jahre.

    Auch sonst scheint sich der Artikel auf mehr technische Alternativen zu beziehen als in hier genutzten Maschen vorhanden ist (Tassenheizung, Tassenbleuchtung, One-Touch-Funktion, Spülfunktion, Aufrechterhaltung der Wassertemperatur bei 85°C bis 90°C, z.B.für eine Reinungs-Spülfunktion, etc.)

    Mir scheint das eine andere Maschinenkategorie zu betreffen als die Siebträgermaschinen, um die es in diesem Forum geht?
     
  17. db76

    db76 Mitglied

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    Ich vermute auch stark, dass die Hersteller einfach alles oberhalb der 200 bis 300 Euro Klasse als (Semi-)Professionell einordnen und damit nichtmehr in die Haushaltskaffeemaschinen Kategorie fallen oder ist das irgendwo genauer festgelegt?
    Hab mich ehrlich gesagt noch nicht sonderlich mit dem Thema beschäftigt und sehe das eher wie Stephan: Abwarten und Espresso trinken denn vermutlich wird gar nichts passieren.
     
  18. patty

    patty Mitglied

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    @lumi: Nein, du liest das Dokument falsch. Punkt 2.2.4 beschreibt Siebträgermaschinen, 2.2.5 beschreibt Features, die allgemein bei Kaffeemaschinen oft zu finden sind. Ist auch ein bisschen ungünstig aufgebaut, das Bild zu Punkt 2.2.4 ist durch einen Seitenumbruch von dem Textteil getrennt. Und der Mittelwert des Kaufpreises sagt nichts über die Verteilung aus, genau so, wie der Mittelwert der Lebensdauer.

    @Stephan Stoske: Ist natürlich dein gutes Recht, dich nicht mit gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen, die dich nicht betreffen. Andere User könnte das durchaus betreffen, z.B. User, die sich nächstes Jahr eine neue Maschine anschaffen wollen. Da ist es schon interessant, wie die Hersteller das lösen. Bauen sie eine automatische Abschaltung ein, werden die Maschinen dadurch teurer, verkaufen sie die Geräte nicht mehr als Haushaltskaffeemaschinen sondern als Gastromaschinen oder fällt ihnen eine andere Möglichkeit ein, mit der gesetzlichen Neuregelung umzugehen? Und einige Hersteller haben ja auch schon reagiert, siehe z.B. Gaggia.

    Zur Einordnung: Eine Izzo Alex z.B. ist laut Betriebsanleitung eine Haushalts-Espressomaschine.
     
  19. #39 Stephan Stoske, 22.12.2014
    Stephan Stoske

    Stephan Stoske Mitglied

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    > Da ist es schon interessant, wie die Hersteller das lösen. Bauen sie eine automatische Abschaltung ein,
    > werden die Maschinen dadurch teurer, verkaufen sie die Geräte nicht mehr als Haushaltskaffeemaschinen
    > sondern als Gastromaschinen oder fällt ihnen eine andere Möglichkeit ein, mit der gesetzlichen Neuregelung
    umzugehen?

    Ja, und genau das würde ich dann erst mal abwarten wollen, bevor ich irgendwas
    be- oder verurteilen kann. Da steckt noch so viel Konjunktiv drin und da stehen noch
    so viele Prozesse vor, dass es mir unsinnig erscheint sich jetzt schon über div. Szenarien
    aufzuregen, vor allem wenn sie ausschliesslich schlecht und negativ angenommen werden.
    Das dabei genauso gut was rumkommen könnte, was völlig akzeptabel und sinnvoll ist,
    will offenbar keiner auch nur andenken. Das alleine provoziert in mir schon Skepsis.
     
  20. patty

    patty Mitglied

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    An sich hat sich hier niemand darüber aufgeregt, oder gar angenommen, dass keine Siebträgermaschinen mehr verkauft werden dürfen.

    Die Frage war allein, wie gehen Händler und Hersteller damit um, dass ab dem 1.1.2015 in Verkehr gebrachte Haushaltskaffeemaschinen die oben beschriebenen Anforderungen erfüllen müssen. Und da sollte zumindest der ein oder andere Händler und Hersteller 10 Tage bevor die Regelung wirksam wird, eine Idee haben, wie er damit umgeht.
     
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