Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen

Diskutiere Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; "Dreißig Minuten nach Aktivierung des heizelements" ist der wichtige Satz. Keine siebträger espressomaschine ist so lange untätig. Es wird aber...

  1. #41 nielsen, 22.12.2014
    nielsen

    nielsen Mitglied

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    Es wird aber nicht so ganz klar, ob mit "Aktivierung" eine automatische Aktivierung gemeint ist, also geschaltet durch PID, Thermostat oder Pressostat, oder ob die Vorschrift sich auf das manuelle Einschalten durch den Benutzer bezieht. Nach meinem Eindruck ist eher letzteres gemeint.

    Wörtlich heißt es dort ja:

    "— für Haushaltskaffeemaschinen mit Ausnahme von Filterkaffeemaschinen gilt eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von höchstens 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements, von höchstens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion und von höchstens 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs, außer wenn ein Alarm ausgelöst wurde, der ein Eingreifen des Nutzers erfordert, um Schäden oder einen Unfall zu verhindern."

    Die Verordnung zählt m. E. mit Ausnahme des Selbstreinigungsvorganges, der ja häufig auch automatisch abläuft, verschiedene Vorgänge auf, bei denen der Nutzer die Maschine oder Teile der Maschine einschaltet (Brühen, Gerät einschalten und aufheizen, Tassenheizung einschalten).
     
  2. NiTo

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    , die mehr als 3 Jahre alt ist (erschienen im September 2011).

    Interessant wäre es, von den hier vertretenen Händlern (@e=mr, @imprezza.de, @nobbi-4711, @Espressonisten Potsdam, etc.) mal zu hören/lesen, was sie zum Thema wissen.
     
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  3. #43 domimü, 22.12.2014
    domimü

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    So, ihr seid schuld. Im Januar kaufe ich mir eine Gebrauchte. :D
     
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  4. #44 dharbott, 22.12.2014
    dharbott

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    Reden wir Probleme herbei die es nicht gibt? Ich verstehe die virtuelle Panikmache nicht......
    Schauen wir doch einfach was passiert. Der Mensch wächst mit seinen Herausforderungen,
    und wenn es der Schmuggel von Siebträgermaschinen ist....... Verteilung dann über die Wiederstandsbewegung Kaffee-Netz....
     
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  5. db76

    db76 Mitglied

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    Wozu Schmuggel? Die Xenia muss einfach so modular gebaut sein, dass man einfach das 30-Minuten Standby Modul rausziehen kann. :D
     
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  6. lumi

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    Das hier:
    ist ein (übersetztes) Zitat aus Punkt 2.2.4
     
  7. patty

    patty Mitglied

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    Und darauf bezieht sich ja mein letzter Satz: "Und der Mittelwert des Kaufpreises sagt nichts über die Verteilung aus, genau so, wie der Mittelwert der Lebensdauer." Kommt nämlich auf 9 verkaufte Maschinen für 100 € aus dem Elektromarkt eine "richtige" Maschine für 1100 €, kommst du trotzdem auf einen arithmetischen Mittelwert von 200 €.
     
  8. lumi

    lumi Mitglied

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    Die Kandidaten für eine Statistik jeweils nur vom unteren und vom oberen Ende zu nehmen, klingt aber weniger sinnvoll als eine stufenweise Verteilung.
     
  9. #49 DerWegIstDasZiel, 22.12.2014
    DerWegIstDasZiel

    DerWegIstDasZiel Mitglied

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    Doch, genau das "erwartet" die Richtlinie!

    Florian
     
  10. face

    face Mitglied

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    Wenn du gerade eine Espressomaschine konstruierst ist das schon ein Problem und nicht uninteressant, was die jetzt genau meinen...

    Da ist natürlich was dran, dass man einfach sagen kann dass unsere Maschinen für den gewerblichen Gebrauch gedacht sind. Weiß aber nicht wie die das dann aufziehen müssen damit da keiner meckert - die Bestimmungen dazu kenne ich nicht (wenn da jemand schlau ist schreibt er dann vor dass eine Maschine nur gewerblich ist, wenn man sie als Firma kauft...). Oder halt dass die Hersteller sagen "Ja, wir bauen jetzt so eine Standby-Funktion ein, die kann man aber auch abschalten. Könnte ja sein, dass irgendjemand die Maschine nachher mal professionell nutzen will."

    Steht dazu irgendwas drin, dass diese ominöse Standby-Funktion nicht abschaltbar sein darf? Hab nichts gesehen.
     
  11. lumi

    lumi Mitglied

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    Wer, der nicht zuhause in der Nähe seiner Maschine ist, wird diese so lange Zeit unbeobachtet angeschaltet lassen?
     
  12. #52 DerWegIstDasZiel, 22.12.2014
    DerWegIstDasZiel

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    Genau um diese Frage dreht sich das Papier von Eurotopten, das weiter oben verlinkt ist. Wahrscheinlich reicht es, wenn der Standby-Timer ab Werk auf 30 Minuten programmiert ist, ihn der Verbraucher aber auch länger einstellen kann.

    Als Vergleich fallen mir Kühlschränke ein, die ihre Energieklasse auch nur erreichen, wenn sie in relativ großem Abstand von der Wand aufgestellt sind. Die Hersteller lösen das über Abstandshalter, die aber leicht demontierbar sind (und deren Demontage sogar in der Anleitung erklärt wird).

    Florain
     
  13. patty

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    Nein, soweit ich das überblicke, ist das erlaubt. Zumindest kritisieren genau das auch einige Verbände (in Bezug auf Vollautomaten).

    Hier "outen" sich ein paar.
     
  14. #54 dharbott, 23.12.2014
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    Nein, E61 ist keine Haushaltsmaschine
     
  15. #55 dharbott, 23.12.2014
    dharbott

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    Frag doch einfach nach, Du wolltest neben der gewerblichen Version noch eine Prosumer Version machen, ob Du eine Standby Funktion für das Modell brauchst,
    weckst Du zumindestens keine schlafenden Hunde.....
     
  16. face

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    Und wo? Die Frage ist durchaus ernst gemeint.
     
  17. #57 XeniaEspresso, 23.12.2014
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    Beim Durchlesen der Verordnung fällt mir auf, dass es um Kaffeemaschinen geht. Ohne dass es explizit gesagt wird, passt die Definition auf die 19,90-Euro-Filtermaschinen und die Vollautomaten. Dass Siebträger per se ausgeschlossen sind, kann man nicht sicher herauslesen.

    Auch wenn es Wortklauberei ist, da steht überall 'Kaffee'. Nimmt man 'Kaffee' als Zubereitungsart, dann fallen unsere Maschinen nicht darunter. Es gibt eine schöne wissenschaftliche Abhandlung in der erläutert/bewiesen wird, dass Kaffee nicht Espresso ist. Aus der Erinnerung heisst es da: Kaffee ist eine Lösung und Espresso eine Emulsion.

    Ich vermute dass die Richtlinie gutes Potential für Abmahnanwälte bietet, da nun bestimmte Angaben auf den Webseiten der Hersteller stehen müssen.
     
  18. face

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    Zwischen Filter- und anderen Kaffeemaschinen wird meine ich noch unterschieden.

    *fainting* Ja, letzteres glaub ich auch. Durch die zwei Millionen EU-Richtlinien schaut aber ja eh keiner mehr ganz durch. Überhaupt, wie das alles geschrieben ist... Diese blöde Druckbehälterrichtlinie ist derart unübersichtlich, da muss man eigentlich Jura studiert haben.

    Das mit der Emulsion... ich fürchte im Zweifel würde der normale deutsche Richter einfach sagen "Das ist doch auch Kaffee". Die definieren bestimmt auch irgendwo mal, was Kaffee ist...
     
  19. #59 XeniaEspresso, 23.12.2014
    XeniaEspresso

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    Nur weil Eis und Pudding aus Milch gemacht wird, ist es nicht dasselbe. Wenn schon Wortklauberei dann richtig :) Aber du hast Recht: Man wird nicht differenzieren.
     
  20. face

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    Jo, ich weiß natürlich dass es nicht das selbe ist... Espresso wird aber trotzdem einfach ein kleiner Kaffee in den Augen der meisten sein. Und ich glaub nicht dass die EU da differenziert.
     
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Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen

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