Nebengewerbe Kaffeerösterei

Diskutiere Nebengewerbe Kaffeerösterei im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Klar, offiziell ist das alles richtig. Ihr zeigt euch auch an, wenn ihr auf der Landstraße zu schnell fahrt oder? Das soll kein Aufruf zum...

  1. #21 Tharis, 08.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2014
    Tharis

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    Klar, offiziell ist das alles richtig.
    Ihr zeigt euch auch an, wenn ihr auf der Landstraße zu schnell fahrt oder?

    Das soll kein Aufruf zum schwarz arbeiten werden.
    Aber ich sehe hier nicht den Sinn und Zweck für 3KG Kaffee die ich für den privaten Zweck röste solche Dinge zu tun. Stell ich in de Firma ne Kaffeemaschien hin und sammel für die Kostendeckung, handel ich auch gewerblich ... Und wer von euch hat dafür ein Gewerbe angemeldet?
     
  2. #22 excalibur, 08.08.2014
    excalibur

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    Ganz Ruhig.. ob das ganze Sinn macht oder nicht steht nicht zur Debatte. Wahrscheinlich macht es vom Aufwand/Nutzen her keinen Sinn, ja. Ich möchte es aber tun.

    Ich möchte mehr Erfahrung sammeln und ich möchte das zum Spaß machen. Dass ich bei einer vollwertigen Fulltime-Kalkulation damit niemals hinkomme weiß ich - aber das ist auch nicht das Ziel. Zumindest noch nicht. Meine Brötchen verdiene ich anderweitig.

    Habe nun auch weitere Informationen vom Hauptzollamt erhalten, werde diese durcharbeiten und dann auch was zu schreiben.. es geht erst mal um die Vorrecherche! Bitte keine Grundsatzdiskussionen ob das Sinn macht oder nicht.. wie gesagt, kalkulatorisch macht's sicherlich keinen Sinn.
     
  3. Tharis

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    Ich sagte eigentlich im Kontext, das du deutlich einfacher und günstiger an dein Ziel kommst, wenn du kein "röstergewerbe" sondern ein anderes anmeldest.
    Und solange du nicht Palettenweise Rohbohnen einschiffen lässt wird dich auch der Zoll nicht fragen wo du das Zeug hin schaffst.

    Handelst man nicht gewerblich hast du dann auch keine genannten Emissionen oder sonstige (von denen du dich frei kaufen könntest) Grenzen.
     
  4. Jetza

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    Hi,

    1. Wenn dir das dein Steuerberater so erklärt hat, dann solltest du ihn wechseln. Frag mal deinen Steuerberater was ein Gewerbe mit der Rechtsform zu tun hat - nichts. Definition von Gewerbe kann man sich ergoogeln. Du kannst Gewerbetreibender als Einzelunternehmer sein - oder wenn du dich mit mehreren zusammen tust als GbR (automatisch ohne schriftlichen Vertrag oder irgendeiner Anmeldung) wenn die GbR ein größeres Handelsvolumen annimmt wirst du automatisch eine OHG im rechtlichen Sinne, die man zwingend in das Handelsregister eintragen muss, daneben gäbe es dann noch die KG, GmbH und noch etliche andere.

    2. Für was brauchst du einen Businessplan? für die Bank oder für die Arbeitsargentur um ein Existenzgründerdarlehen mitzunehmen?

    3. Die "komischen" Fragen nach dem höhen Eigenbedarf stellt das Finanzamt, oder die Zollbehörde (keine Ahnung wer genau zuständig ist) , doch nur wenn jemand ständig über den Eigenbedarf röstetet und gerösteten Kaffee gelegentlich aber dann mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne Rechnung verkauft.... - dann werden solche Fragen aber auch berechtigterweise gestellt.
    Vielleicht solltest du dich einfach beim Finanzamt erkundigen wo die Höchstgrenze liegt für Eigenbedarf für dich und deine Bekannten und dich an diese Grenzen halten.

    4. Du möchtest vermutlich auch gerne ein Gewerbe Eröffnungen um ggfs. vorsteuerabzugsberechtigt zu sein und die Verluste aus deinem "Gewerbe" mit einem Hauptberuf zu verrechnen, das kann schon gehen... aber nur eine gewisse Zeit, wenn das FA merkt, dass diesbezüglich keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, dann wird das ganze nicht mehr als Gewerbe deklariert sondern als "Liebhaberei" dann musst du ggfs. die zuvor genossenen/bezogenen steuerlichen Vorteile zurückzahlen....

    Evtl hab ich bestimmte Dinge falsch eingeschätzt, aber wenn ich schon höre "um keine komische Fragen bezüglich des "Eigenverbrauchs" zu bekommen" - dann kann ich mir gut vorstellen, dass du gut evtl etwas im "graubereich" tätig bist und nun Angst hast vom FA paar auf den Deckel zu kriegen ;)
     
  5. #25 excalibur, 24.08.2014
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    Hallo Zusammen,
    nein, das ganze ist nicht eingeschlafen und ich habe auch noch keine allzu große Stolperfalle gefunden.. wir haben nur erfreulicherweise schon ein Haus gefunden, das wir kaufen möchten und haben daher gerade ein paar andere Dinge zu erledigen. Darum macht es auch keinen Sinn das Thema Gewerbe jetzt hier in der Mietwohnung zu beginnen, sondern ich möchte warten bis wir im neuen Haus sind - was vermutlich Ende des Jahres sein wird. Dann eben auch in einem eigenen Raum mit eigener nebenangeschlossener Küche etc....
    Das heißt mit dem Thema hier gehts dann wohl im Januar/Februar weiter..
     
  6. #26 phischmi, 24.08.2014
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    Wir sind gespannt :)

    Und Glückwunsch zum neuen Haus!
     
  7. #27 Frankhh, 26.08.2014
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    den GEWERBEMÜLL sollte man auch net vergessen, der kommt dann automatisch dazu bei der Gewerbeanmeldung. Bei uns ist der fast doppelt so teuer als Haushaltsmüll
    bei gleicher Tonnenanzahl und Größe.
    Der Steuerberater wurde ja auch angesprochen so 500 € mindestens sollten eingeplant werde.
    Pingos Kalkulation kann mal im groben übernommen werden.
    Wirtschaftlich lässt sich ein 2 KG nicht betreiben, am Anfang macht das Spaß für Onlineshop
    ist der zu klein, generell sollte erstmal Rösterfahrung gesammelt werden bevor der Kaffee er auf die Menschen
    losgelassen wird. Rückstellproben sind da anzulegen und und und.
    Produkthaftung sollte man auch einplanen. Rechtschutz für Gewerbe gibt es nicht, muss alles aus priv. Kasse gezahlt werden.
    Bei dem einen gets einfacher bei dem anderen eben schwerer.
    aber dennoch Rösten ist eine tolle Sache :)
    lg
    Frank
     
  8. Nobsi

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    Absatz,,,, heisst Verkauf und ist damit nicht unentgeltlich.
    Die Kaffeesteuer ist damit fällig.

    Für weitere verbrauchsteuerrechtliche Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Norbert
     
  9. #29 Kaffeesack, 24.02.2015
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    Na, qualmt die Hütte schon? :)
     
  10. #30 Holsterhausen, 24.02.2015
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    Ich bin auch neugierig was daraus geworden ist :)
     
  11. #31 meepmeep, 24.02.2015
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    Das ist prinzipiell richtig. Wobei das Finanzamt Anlaufverluste anerkennen muss. Ich hab das mit der freiberuflichen Tätigkeit meiner Frau auch schon durch. Die hat in den ersten 2 Jahren auch Verluste geschrieben, die dann das zu versteuernde Gesamteinkommen entsprechend minderten. Liegt wohl auch im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten, wie lange der da mitspielt.
     
  12. #32 excalibur, 24.02.2015
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    Nein, die Hütte qualmt leider noch nicht. Konnten deutlich später einziehen als geplant. Aber ich habe letzten Freitag schon bei IKEA Großeinkauf in Form von Regalen getätigt und Holz für Arbeitsplatten ist auch schon bestellt,.. Plan ist unverändert..:)
     
  13. #33 silverhour, 20.07.2015
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    Und? Ist aus dem Plan mittlerweile Realität geworden?
     
  14. #34 excalibur, 25.07.2015
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    Raum ist soweit eingerichtet dass ich anfangen könnte. Huky500 ist über nen Rohrlüfter nach außen fest installiert, Arbeitsplatten und Regale sind alles fertig. Muß zugeben, dass ich in den letzten Wochen mehr Lust hatte im Garten zu wurschteln als mich um Papier zu kümmern. Aaaaaber:

    Gewerbe ist angemeldet (vor ner Woche..).

    Zolllager ist beantragt und warte auf Bearbeitung/Info seitens Hauptzollamt. Standardformulare und Lageplanskizzen sind eingereicht.. mal schauen was da noch kommt.

    Finanzamtunterlagen mach ich jetzt morgen fertig nach dem ich das mit meinem Steuerberater alles durchgegangen bin und werde ich einfach mal proaktiv senden in der Hoffnung, dass ich dadurch schneller bearbeitet werde.
     
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  15. #35 silverhour, 25.07.2015
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    na, das ist doch schon einmal ein Blick nach vorne :D
     
  16. #36 cityroast, 02.08.2015
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    Super, damit kannst du wohl bald mit Stolz den Titel Deutschlands kleinste Rösterei tragen! Danke für die Schilderung deiner Erfahrung, bin gespannt wie es weitergeht.
     
  17. Smart

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    Mit dem Titel wäre ich vorsichtig......
     
  18. jabu

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    Einer der kleinsten Röstereien... [emoji41]
     
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  19. #39 The Rolling Stone, 03.08.2015
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    Haftpflichtversicherung nicht vergessen - und wenn einer was will, dann prüft deren Rechtabteilung schon ob das gerechtfertigt ist. Insofern eine "um-die-Ecke" Rechtschutzversicherung ;)
     
  20. #40 excalibur, 21.10.2015
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    Mal ein paar News hier.. mittlerweile habe ich auch eine Reaktion des Zolls erhalten. Nach zwei Monaten hatte ich mal nachgefragt und nur ein "Aufgrund der aktuellen Bearbeitungsmenge können wir nicht genau sagen, wann wir ihren Antrag bearbeiten" erhalten.... unbefriedigend. Derweil habe ich mich bei verschiedenen Rohkaffeeimporteuren erkundigt und erste Proben zugesandt bekommen.
    Letzte Woche kam dann vom Zoll endlich die Info, dass das Zolllager genehmigt sei. Total unproblematisch.
    D.h. ich habe nun auch die Proben alle probegeröstet und verkostet und die ersten Kaffeesäcke sind bestellt.... d.h. die erste Feuerprobe gibts dann wohl auf dem lokalen Adventsmarkt! :)
     
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