Rechtliche Frage: Wann bekommt ein Makler eine Provision?

Diskutiere Rechtliche Frage: Wann bekommt ein Makler eine Provision? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Genau, wer die Musik bestellt, der bezahlt auch... seit 01.07.2015 Das gilt so eindeutig nur für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.

  1. Arni

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    Das gilt so eindeutig nur für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.
     
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  2. NiTo

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    Nein, das gilt nur bei Mietwohnungen, nicht bei Kauf/Verkauf.
     
  3. Yace

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    Die Geschichte kommt mir ziemlich unwahrscheinlich vor. Damit hätten Vermieter und Makler einen Vertrag zuungunsten eines Dritten abgeschlossen. Das ist im deutschen Zivilrecht als Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie beinahe unmöglich. Vermutlich fehlen hier irgendwelche Details, wie eine Vereinbarung im Mietvertrag oder Ähnliches. Im Grunde genommen müsste der Makler einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter haben, der ja durch Eigenvermietung den Vertrag verletzt hat. Hast du zufällig eine genauere Angabe zum Urteil? Würde ich mir gerne mal ansehen.

    Im Prinzip richtig, im beschriebenen Fall ist der Kaufvertrag allerdings schon abgeschlossen. Da dürfte es schwierig werden, noch eine Kaution reinzurechnen.

    Und vermutlich bleibt ein kleiner psychologischer Vorteil, wenn der Käufer nur den Preis ohne Erwerbsnebenkosten im Blick hat. Wobei die Grunderwerbssteuer sogar geringer ausfallen müsste, wenn der Makler nicht in den Kaufpreis eingerechnet wird.

    Gruß
    Peter
     
  4. #24 S.Bresseau, 27.08.2015
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    nicht nur, auch die Notarkosten. Ein Notariat ist eine legale Gelddruckmaschine :)
     
  5. #25 Barista, 27.08.2015
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    Mein juristisches Baugfühl sagt auch, dass die Maklerprovision mit dem Vorkaufsrecht kollidieren würde.
    Falls Rechtsschutz besteht, würde ich es daher auf jeden Fall darauf ankommen lassen und die Provision nicht bezahlen.
     
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  6. #26 Barista, 27.08.2015
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  7. Javel

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    Geh bitte zum Anwalt. Der Thread ist ja hahnebüchen hier %-)

    Rechtsberatung im Kaffeeforum.. darauf nen kleinen Schwarzen ;)
     
  8. #28 S.Bresseau, 28.08.2015
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    Herzlichsten Dank, aber der Tipp ist ja nun schon ein paarmal gegeben worden :cool:
    Ich hab's schon lang weitergegeben, bin nicht selbst betroffen. Wie gesagt, es gab schon ein paarmal interessante juristische Fragestellungen anderer user, mit für mich erstmal brauchbaren Antworten. Dass keine 100% verlässliche Beratung dabei rauskommt ist klar.

    Das Abschweifen, Am-Problem-Vorbeireden und Auch-Was-Dazu-Sagen-Wollen ist hier im Forum normal, egal zu welchem Thema :)
     
  9. Javel

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    Ja, deswegen mag ich das Kaffeenetz auch.. heute wieder richtig guten Humor angetroffen und abgelacht.
    Wenn aber mit Begriffen wie "Rechtsberatung" hantiert wird, sieht es anders aus. Das hat auch was mit Haftungsfragen zu tun. Gern .. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung#Deutschland
     
  10. #30 S.Bresseau, 28.08.2015
    S.Bresseau

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    Titel geändert.
     
  11. #31 summertime, 28.08.2015
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    Hi,
    ist nicht inzwischen das Gesetzt draussen dass das Bestellerprinzip gilt?
    Freue mich auf eure Rückmeldung?
     
  12. #32 domimü, 28.08.2015
    domimü

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    So allgemein gilt das halt nicht und war es nie in der Diskussion. Für welche Maklerverträge willst du es denn?
     
  13. NiTo

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    Das "Bestellerprinzip" gilt nur beim (Ver)mieten, nicht bei (Ver)käufen (siehe Posts #21 & #22).
     
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