eigenverbrauch beim rösten

Diskutiere eigenverbrauch beim rösten im Bohnen und Kaffee Forum im Bereich Rund um die Bohne; wie streng ist der eigenverbrauch geregelt? kann ich zb. gegen erstattung des rohbohnenpreises für 2-3 freunde mitrösten? wie steht es mit dem...

  1. #1 arcimboldo, 28.08.2014
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    wie streng ist der eigenverbrauch geregelt? kann ich zb. gegen erstattung des rohbohnenpreises für 2-3 freunde mitrösten? wie steht es mit dem verschenken selbst gerösteter bohnen (eher theoretisch die frage ....)
    lg
     
  2. j*rg

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  3. #3 silverhour, 28.08.2014
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    Schau Dir doch dazu mal dies an http://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/ , speziell Abschnitt 5 §20. Da heißt es

    Meines Erachtens als Nichtjurist und Nichtzöllner läßt Punkt 5 nur einen sehr kleinen Interpretationsraum übrig: Steuerfrei ist, was man selber (samt zusammenlebender Sippschaft) daheim konsumiert. Da ist sicherlich die gelegentliche Bewirtung von Besuchern in der heimischen Küche mit drin, auch ein halbes Pfund zum Geburtstag verschenkt mag vielleicht noch als "Eigenverbrauch" durchgehen. Sobald der Kaffee aber strukturiert und regelmäßig "an Dritte" außerhalb des heimischen Haushalts abgegeben wird, würde ich von "in Umlauf bringen" = Steuerpflicht ausgehen. Spätestens wenn im Gegenzug kleine Münzen den Besitzer wechseln ist sicherlich jeder Toleranzbereich weit überschritten.
    Just my 2 Cents.

    Grüße, Olli
     
  4. #4 arcimboldo, 28.08.2014
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    und wie würde man das dann einrichten wenn man zb. die hälfte der heimischen röstung an einen freund zum selbstkostenpreis weitergibt? wo würde man dann seine steuern entrichten, muss man da nicht schon ein gewerbe anmelden oä? nur aus reiner neugier.
     
  5. #5 arcimboldo, 28.08.2014
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    gerade beim zoll angerufen. eigenverbrauch erlaubt nicht mal das verschenken, auch nicht die weitergabe zum selbstkostenpreis. andererseits wurde dann auch gesagt man dürfe keinen gewinn erzielen. naja, ist wohl sehr eng der begriff eigenverbrauch.
     
  6. #6 arcimboldo, 28.08.2014
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    hoffe meine posts widersprechen keinen forenregeln bzgl. rechtsberatung etc. wollte nur sagen dass der zoll leider keine eindeutige auskunft erteilt. ein anderer zollmitarbeiter hat mir gerade bestätigt (auf die frage hin wo ggf. eine kaffesteuer zu entrichten sei) verschenken oder verkauf zum selbstkostenpreis im bekanntenkreis sei ok. in beiden fällen wird ja kein gewinn erziehlt.
     
  7. #7 silverhour, 28.08.2014
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    Eine Rechtsberatung wirst Du hier auch garantiert nicht bekommen. :D

    Gesetze und Verordnungen definieren immer den "Normalfall X". Die Praxis bewegst sich immer mehr oder weniger nah am Normalfall X, trifft ihn aber selten exakt. Daher muß jede Regel und speziell die Grenzfälle interpretiert werden, was so oder so gemacht passieren kann. Die Beispiele der beiden Zöllner zeigen dies eigentlich sehr gut. Persönlich würde ich die Regeln ehr wie Zöllner 1 interpretieren: Im Kaffeesteuergesetz ist das "In Umlauf bringen" als Treiber für die Kaffeebesteuerung genannt, aber nicht nicht die Gewinnabsicht. Daß keine Gewinne erzielt werden sollen wäre da m.E. nebensächlich.

    Meines Wissens (lasse mich aber gerne korrigieren, falls ich mich irre) wird die Kaffeesteuer an den Zoll abgeführt.

    Grüße, Olli
     
  8. #8 mcblubb, 28.08.2014
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    Und die Gesetze werden dann vor Gericht ausgelegt.

    Ich denke, dass kein Zollbeamter bei ein paar kg Rohbohnen mit Mannschaftsstärke ausrückt und Haushalte überprüft.
    Wenn das Rösten keinen Nachbarn so stört, dass er Anzeige erstattet, wenn die Mengen nciht so groß sind, dass man bei der Buchprüfung beim Rohkaffeeverkäufer aufmerksam wird, wird vermutlich erstmal nichts passieren.

    Wenn der böse Nachbar eine Anzeige erstattet, wird man dieser Nachgehen (Thema Geruch/Lärmelästigung).
    Dann wird man sich rechtfertigen müssen und eine gute Geschichte gehört her.

    Ich denke mal mit einem Haushaltsröster und Gebindegrößen unter 5 kg, kann man u.U. einen RIchter vom Eigenverbrauch überzeugen. Wenn ein Probat mit Lüfter und Chargengröße von 10 kg werkelt, wird es schwieriger.

    Die Rechtslage ist m.E. eigentlich klar, wie sie angewandt wird ist halt von Fall zu Fall offen...
     
  9. #9 arcimboldo, 28.08.2014
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    ok
     
  10. #10 Bonsai-Brummi, 28.08.2014
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    Ich würde schriftlich anfragen, schon um eine ebenfalls schriftliche, mithin im Streitfall verwertbare Antwort zu erhalten:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Postfach 10 07 61
    01077 Dresden

    ... oder per Mail: [email protected]
     
  11. #11 Kaspar Hauser, 28.08.2014
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    Warum sollte der Begriff "Eigenverbrauch" mehr als den Eigenverbrauch umfassen?
     
  12. #12 Bonsai-Brummi, 28.08.2014
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    Auszuschließen ist es nicht - immerhin hat @arcimboldo auf zwei Nachfragen zwei diesbezüglich widersprüchliche Auskünfte erhalten, noch dazu mündlich und also nicht nachvollziehbar. Eben deswegen würd ich dort nachfragen, wo jemand von Amts wegen genau für solche Anfragen von Bürgern zuständig ist und mir die gewünschte Auskunft schriftlich gibt :)
     
  13. #13 nobbi-4711, 29.08.2014
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    Da würde ich mich nicht täuschen, je nach Hauptzollamt und dortiger Arbeitslage kann man da sehr biestig werden, was Kaffeesteuer angeht. Was das Verhältnis Beamter-Untertan angeht, lebt man da teilweise noch sehr weit zurück im 20. Jh. Ich wäre durchaus etwas vorsichtig mit denen.

    Greetings \\//

    Marcus
     
  14. #14 mcblubb, 29.08.2014
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    Bin seit 25 Jahren mit einer Zöllnerin verheiratet.... Bin vorsichtig ;-)

    Ansonsten bauen die permanent Leute ab und bekommen neue Aufgabenbereiche. Man lebt also schon weit im 21. Jahrhundert.

    Anyway Du hast mit Deiner Mahnung vorsichtig zu sein absolut recht.

    De facto steht im Gesetzestext: "Eigenverbrauch". Was meint wohl der Gesetzgeber in erster Linie damit? Zum Selbstkostenpreis weitergene sicher wohl nicht.

    Als "Ex-Selbströster" habe ich das auch ganz klar so gehandhabt: Ein paar Tüten Rohbohnen gekauft, durch den I-Roast gejagt und konsumiert. Bei den vieleicht 20 kg im Jahr, die ich da maximal durchgejagt habe, wird mir wohl kaum einer nachweisen können, dass ich davon 40 kg verkauft habe.

    Ich denke es ist halt die Frage, was als "Eigenbedarf" vom Beamten noch akzeptiert wird.

    Wir trinken zu zweit viel Kaffee und brauchen etwa 1 Pfund bro Woche. D.h. ca. 30-35 kg Kaffee im Jahr. Irgendwo in dem Bereich wird wohl ein Zöllner noch nicht zucken. Wenn jemand im zweier Haushalt auf einmal 100 oder 200 kg braucht, wir sicher jemand skeptisch. Die Grenze wird wohl fließend sein.

    Ansonsten: Der TE soll doch einfach die paar Kilos, die er zum SK weitergibt einfach zum versteuern anmelden. Im schlimmsten Fall zahlt er 2,19€ pro kg.... Für die paar € würde ich keinen Ärger mit der Finanzbehörde haben wollen...

    Gruß

    Gerd
     
  15. #15 nobbi-4711, 29.08.2014
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    Ich wollte auch nicht alle Zöllner/innen über einen Kamm scheren, habs aber auch schon genauso erlebt wie beschrieben, incl der Frage, warum ich nur auf 2 Stellen hinterm Komma Röstbuch führe, das wäre bitte grammgenau (also 3 Stellen) zu machen...dass meine Bodenwaage das nicht hergibt, war kein Argument ;)

    Greetings \\//

    Marcus
     
  16. #16 mcblubb, 29.08.2014
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    ...


    Naja, das ist ja auch der "nicht-technische Dienst". Da kommst Du mit technsichen Fakten nicht weiter. Mein Tip: schreib halt als 3. Stelle immer was hin und achte drauf, dass am Ende alles stimmt...

    Letztlich führen die Leute das aus, was in der Politik im wesentlichen von Juristen (23%) und Lehrern (11%) "verbrochen" wird...
     
  17. #17 arcimboldo, 29.08.2014
    arcimboldo

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    wollte ja gerade erfragen wie ich diese steuer entrichte. da hieß es dann bei diesen geringfügigen mengen und weitergabe zum selbskostenpreis sei das nicht nötig. wie entrichtet ihr diese steuer wenn ihr keinen laden habt und das profesionell betreibt?
     
  18. flix

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    Meine info vom zoll hier ist, dass sobald der kaffee die Wohnung verlässt es kein Eigenbedarf mehr ist. Wenn du es ganz korrekt machen willst und so mache ich es, fülle beim zoll im internet das entsprechende Formular aus und überweise die 2,19 Euro /kg.
     
  19. 'Ingo

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    Da wäre ja jeder Heimröster betroffen der seinen Kaffee im Büro aufbrüht, das glaube ich nicht.
    Oder muss ich meine Stullen auch noch anmelden? :D
     
  20. flix

    flix Mitglied

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    Tja wenn die steuerpflichtig sind dann schon ;-)
     
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eigenverbrauch beim rösten

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