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  1. #1
    HoizBuam ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.08.2008
    Ort
    Puchheim
    Beiträge
    13

    Standard Garantie-Anspruch bei Zerlegen???

    Liebes Forum,

    denkt Ihr dass man irgendwelche Garantieansprüche behält, wenn man seine z.B. ganz neue Maschine mit normalerweise 2-3 Jahren Garantie selbst auseinanderbaut bzw. das Gehäuse entfernt oder den Brühdruck selbst durch Rausschrauben des Expansionsventils reduziert??? oder verliert man jegliche Ansprüche wenn man auch nur eine Schraube rausdreht???

    wie habt Ihr denn das behandelt, bzw. was Euch dabei gedacht als Ihr die Maschinen zerlegt habt???
    liebste Grüße

  2. #2
    marco.fantozzi ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    02.03.2008
    Beiträge
    566

    Standard AW: Garantie-Anspruch bei Zerlegen???

    Jein,
    musst beim Händler nachfragen.
    Juristisch verkauft er dir erst mal das Gerät komplett, heißt du darfst es nicht öffnen ohne die Garantie zu verlieren. Im Endefekt veränderst du aber mit dem Umstellen keine wesentlichen Komponenten, aber die Beweislast wird umgedreht, heißt du musst nachweißen, dass was auch immer du getan hast, du wusstest was du da machst - verlass dich mal nicht darauf.

    Gerade bei Espressomaschinen sollte aber der seriöse Händler dir dann aber Einzelteilgarantie versprechen, heißt die Komponenten im Einzelnen stehen unter Garantie....
    Denke aber das der Händler dir im Zweifel die Garantie nicht mehr gewähren wird...

    Auf der anderen Seite, was der Händler nicht weiß macht ihn nicht heiß. Und dank der Gesetzgebung muss er dir erst mal nachweißen, dass du das Gerät geöffnet hast, und das dadurch der Schaden entstanden ist. Beides eher unmöglich nachzuweißen, wenn du beim schrauben keine Kratzer reinmachst.
    - Noch Evolutione, warte auf die R58 & Maccap M4d & Mazzer Mini A at Home
    - Giotto Premium Plus & Maccap M2d Mühle bei meinem Schätzchen
    - Isomac Giada vernicato (in rosa!) & Isomac Gran Maccinino at Sister
    - Parrottacaffé Gran Crema & Amabile, Barista Typo 700, ab und an Zusicaff miscela Super Bar oder Sortenreine aus der Bohne in Dornbirn (A), sonst aber ständig am probieren.

  3. #3
    Zuccero ist offline Benutzer
    Registriert seit
    24.06.2008
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    Koblenz
    Beiträge
    67

    Standard AW: Garantie-Anspruch bei Zerlegen???

    ..in der Regel entfällt der Garantieanspruch unwiederbringlich, wenn man in das Gerät oder einzelne Komponenten eingreift und Veränderungen vornimmt. Etwas anderes kann sich aber aus den Garantiebedingungen ergeben, die man auf jeden Fall mal vorher lesen bzw. beim Garantiegeber anfordern sollte.
    ________________
    B.F.C. Unico Splendor (bd-redu); Mazzer Mini E/A;
    full-metal-tamping-block

  4. #4
    Arni ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.10.2007
    Beiträge
    6.291

    Standard AW: Garantie-Anspruch bei Zerlegen???

    Man muss unterscheiden zwischen Garantie, die der Hersteller auf die ganze Maschine oder Einzelteile gewährt. Die Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt und muss auch nicht gewährt werden. Bei einer Einzelteilgarantie ist es meist unerheblich, ob du das Teil vorher ausgebaut hast. Die genauen Bedingungen stehen in der Garantieurkunde.
    Etwas anderes ist die Gewährleistung, die der Händler 2 Jahre lang gewähren muss. Sie gilt immer für die ganze Maschine und in der Regel ist es so, dass er die Gewährleistung ablehnen wird, wenn erkennbar bereits in das Gerät eingegriffen worden ist.

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