AW: Garantie-Anspruch bei Zerlegen???
Jein,
musst beim Händler nachfragen.
Juristisch verkauft er dir erst mal das Gerät komplett, heißt du darfst es nicht öffnen ohne die Garantie zu verlieren. Im Endefekt veränderst du aber mit dem Umstellen keine wesentlichen Komponenten, aber die Beweislast wird umgedreht, heißt du musst nachweißen, dass was auch immer du getan hast, du wusstest was du da machst - verlass dich mal nicht darauf.
Gerade bei Espressomaschinen sollte aber der seriöse Händler dir dann aber Einzelteilgarantie versprechen, heißt die Komponenten im Einzelnen stehen unter Garantie....
Denke aber das der Händler dir im Zweifel die Garantie nicht mehr gewähren wird...
Auf der anderen Seite, was der Händler nicht weiß macht ihn nicht heiß. Und dank der Gesetzgebung muss er dir erst mal nachweißen, dass du das Gerät geöffnet hast, und das dadurch der Schaden entstanden ist. Beides eher unmöglich nachzuweißen, wenn du beim schrauben keine Kratzer reinmachst.
- Noch Evolutione, warte auf die R58 & Maccap M4d & Mazzer Mini A at Home
- Giotto Premium Plus & Maccap M2d Mühle bei meinem Schätzchen
- Isomac Giada vernicato (in rosa!) & Isomac Gran Maccinino at Sister
- Parrottacaffé Gran Crema & Amabile, Barista Typo 700, ab und an Zusicaff miscela Super Bar oder Sortenreine aus der Bohne in Dornbirn (A), sonst aber ständig am probieren.
Lesezeichen