eigenverbrauch beim rösten

Diskutiere eigenverbrauch beim rösten im Bohnen und Kaffee Forum im Bereich Rund um die Bohne; Es scheint aber auch von amt zu amt Diskrepanzen zu geben. Ruft doch einfach beim zuständigen amt an und erkundigt euch. Bei mir wars sehr nett.

  1. flix

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    Es scheint aber auch von amt zu amt Diskrepanzen zu geben. Ruft doch einfach beim zuständigen amt an und erkundigt euch. Bei mir wars sehr nett.
     
  2. flix

    flix Mitglied

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    Im büro kann ja dann jeder den kaffee brühen sprich: kein Eigenbedarf ;-)
     
  3. 'Ingo

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    Aha:eek::rolleyes:...das kannst du in meinem Büro ja mal versuchen, dann wird aus FLIX aber RatzFatz der FlickFlack aus dem Fenster :p;)
     
  4. flix

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    Hehe ich hab aber meinen eigenen kaffee dabei und brauch deinen gar nicht.:p
     
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  5. #25 Kaspar Hauser, 03.09.2014
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    Oh Mann:
    Wenn euer Vermieter plötzlich bei ner Kündigung wegen Eigenbedarfs das genauso weiträumig auslegt, wie ihr das beim Kaffee gerne sehen würdet,
    dann möchte ich euer Geschrei mal hören ...
     
  6. #26 silverhour, 03.09.2014
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    Ich verstehe die Diskussion auch nicht so recht, den eigentlich ist alles sehr eindeutig beschrieben und läßt einen überschaubaren Interpretationsspielraum übrig:
    "in Umlauf bringen" = "an Dritte abgeben"
    "Eigenbedarf" = "Was ich selber (inkl. der im Haushalt Lebenden) trinke"
     
  7. #27 Koffeinpop, 03.09.2014
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    5. in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird.​

    Der Gesetzeswortlaut ist in der Tat eindeutig. Freunden Kaffee schenken ist kein Eigenverbrauch. Es geht um den Verbrauch des Haushalts, in dem der Kaffee geröstet wird.

    Alles andere sind Fallgruppen des "komm ich damit noch durch?".

    Bei den in Rede stehenden Werten, würde ich in jedem Fall die Steuer abführen. Selbst wenn es ein eindeutiger Fall von "damit komm ich noch durch" ist.
     
  8. #28 Bonsai-Brummi, 03.09.2014
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    Und selbst das lässt noch Spielraum für Interpretationen: Was ist mit Kaffee, der zwar im Haushalt, aber von Besuchern konsumiert wird - und was mit dem Eigenverbrauch der dem Haushalt zugehörigen Personen außerhalb der eigenen vier Wände: Büro, Auto, Picknick, Ferienhaus, ...? Und dann gab's doch auch noch die mündlich erteilte Auskunft, es sei alles steuerfrei, womit kein Gewinn erzielt wird...:rolleyes:

    IMHO könnte sich der überschaubare Aufwand lohnen, bei der oben genannten Stelle eine verbindliche Auskunft einzuholen [​IMG]
     
  9. #29 silverhour, 03.09.2014
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    Juristen sind Wortklauber.....

    "in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird."

    Rein grammatikalisch geht es darum, WO der Kaffee geröstet wurde - nämlich daheim irgendwo privat und nicht in einer kommerziellen Rösterei. Der Ort des Konsums wird nicht erwähnt, wäre somit also egal - daher würde nichts dagegen sprechen, den Kaffee fernab der Heims zu trinken, etwa im Schrebergarten, beim Camping oder im Büro (solange die Kollegen nix abkriegen!). Zur Definiton von "Eigenverbrauch" finde ich leider nur USt-Themen, aber nicht wer dazu gehört. Nach meinem Verständnis würde ich aber von einer gemeinsam wirtschaftenden Haushaltsgemeinschaft als "Eigenverbraucher" ausgehen.

    Grüße, Olli
     
  10. 'Ingo

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    Ich habe mit meiner Frau strickte Gütertrennung seit wir verheiratet sind, bedeutet das, dass ich den Kaffee für sie jetzt versteuern muss?

    Bin ich verpflichtet an meinem KVA eine Verbotstafel mit Bezug auf die Zollbestimmungen auszuhängen?
    Mit dem Diebstahl gegen meinen Willen, hatte ich bisher kein Problem...

    Booah...mir laufen echt die Augen [​IMG]
     
  11. #31 silverhour, 03.09.2014
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    Die Diebstahlssteuer wird erst beim nächsten Krieg eingeführt. Und bleibt dann für mindestens 150 Jahre bestehen. Du kannst Dir Deinen Kaffee also noch steuerfrei mopsen lassen - nutze die Zeit!

    :D
     
  12. #32 Koffeinpop, 04.09.2014
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    Ich halte das alles nach wie vor für sehr eindeutig.
    Von Besuchern konsumierter Kaffee zählt zum sozialadäquaten Verbrauch des Haushalts.

    Das entspricht nicht dem Gesetzeswortlaut und dürfte eher die interne Verwaltungspraxis des Zolls darstellen. Als Abgrenzungskriterium für die Praxis sicher tauglich, für die Rechtslage als solche aber unerheblich.

    Der gesetzliche Ehegüterstand der Zugewinngemeinschaft (also das was gilt, wenn nichts abweichendes notariell vereinbart wurde) ist genau genommen auch Gütertrennung (mit einem Ausgleichsverfahren am Ende). Sozial- und steuerrechtlich spielt das keine Rolle (mit Ausnahme des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts, falls hier jemand Wert auf Feinheiten legt ;))
     
  13. 'Ingo

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    Mich interessiert das, danke für die Details.
    ...und ehe hier jemand sich fragt der mich kennt, ob ich sie noch alle habe - .....ich teile mit meiner Süßen seit dem ersten Tag nicht nur den Kaffee und Verträge gibt es nicht. ;)
     
  14. #34 cafesolo, 04.09.2014
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    Klar Ingo, wenn mehr als 250gr. auf eine Scheibe gehen :).

    Gruß Uwe
     
  15. #35 amigo, 05.09.2014
    Zuletzt bearbeitet: 05.09.2014
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    Hallo Gemeinde,

    ich habe mal vor ca. 25 Jahren mit einem Freund zusammen 500 Flaschen Wein aus Portugal nach Deutschland eingeführt. Die Wahrscheinlichkeit auf Grund nahezu nicht vorhandener Grenzkontrollen Probleme zu bekommen, war zu der Zeit recht gering, aber wir hatten irgendwie gehört, daß es keine Probleme gäbe, solange wir "Eigenverbrauch" irgendwie glaubhaft darstellen könnten (was für einen bekennenden Alkoholiker kein Thema ist;))
    Was mich nun mal interessieren würde: Wie hoch wird der Eigenverbrauch bei Kaffee von den zuständigen Behörden veranschlagt, gibt es da irgendwelche Erfahrungen von Boardmitgliedern?
    Ich habe, seit ich selber röste (Mitte Juni) inzwischen 34 kg Rohkaffee bei verschiedenen Quellen bezogen, es reicht noch für ne Weile bis zu den nächsten Bestellungen, aber ihr wißt ja wie das ist, man möchte mal ab und zu was Neues probieren etc.:)
    Muß ich mir da Gedanken machen?
    Hat da jemand schon Erfahrungen mit irgendwelchen peinlichen Nachfragen gemacht, oder ist die Diskussion hier nur rein theoretisch?
    Gruß
    amigo
     
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  16. cup29

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    Moin zusammen,
    Ihr werten Heimröster und Eigenverbraucher ,

    das hier tauchte im Netz bei der Frage zum Eigenverbrauch 'Kaffee' auf (haben sicher auch schoneinige von Euch gesehen).
    Damit müsste jetzt noch der Begriff "Eigenverbrauch" vollumfänglich definiert werden, oder?

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...l;jsessionid=84B52AE16814EC8CEE8C16109F57B6E6

    Etwas weiter hinter in der Liste stand dieser link zum Thema Kaffeesteuer:
    http://www.focus.de/finanzen/steuern/verbrauchsteuern/kaffeesteuer_aid_27305.html

    Ich meine, dass in #3 auch schon sehr aussagekräftig geantwortet wurde.

    Schönen Tag,
    Stephen
     
  17. flix

    flix Mitglied

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  18. #38 amigo, 09.09.2014
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2014
    amigo

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    Ich zitiere mich mal selbst....
    Niemand?
    Viel Lärm um nichts, oder?

    Gruß
    amigo
     
  19. #39 nobbi-4711, 09.09.2014
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    Hättste mal gefragt, ob Du diese mündliche Auskunft auch schriftlich haben kannst, dann hättste sehr schnell was anderes zu hören bekommen ;)

    Greetings \\//

    Marcus
     
Thema:

eigenverbrauch beim rösten

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