Inkasso - unberechtigte Zahlungsaufforderung

Diskutiere Inkasso - unberechtigte Zahlungsaufforderung im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo zusammen, gestern erhielt ich Post von Gothia, einem Inkassounternehmen, mit einer Zahlungsaufforderung für eine Bestellung, die ich mit...

  1. #1 zaphodB, 28.08.2012
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    Hallo zusammen,

    gestern erhielt ich Post von Gothia, einem Inkassounternehmen, mit einer Zahlungsaufforderung
    für eine Bestellung, die ich mit Sicherheit nicht getätigt habe. Bis gestern kannte ich die Firma (Flora Prima), bei der ich angeblich eine Bestellung aufgab nicht einmal. Eine ordentliche Rechnung habe ich
    vor der Zahlungsaufforderung auch nie erhalten - weder per Post noch per Email.
    Aus meiner Sicht gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
    1. Es liegt eine Verwechslung vor,
    2. Jemand hat unter meinem Namen und der Angabe einer Fake-Email-Adresse Blumen bestellt.

    Per Email habe ich der Zahlungsaufforderung direkt widersprochen (es handelt sich ja noch nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid).

    Gibt es sonst noch was zu tun, oder einfach auf die Reaktion von Gothia warten?
    Im Brief wird direkt mal mit einem Schufa-Eintrag gedroht...kann das Inkassounternehmen,
    einen solchen Eintrag ohne Weiteres vornehmen? Ich hätte gedacht, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Anerkennung der offenen Rechnung von meiner Seite hierfür wenigstens notwendig sei.

    Über Tipps würde ich mich freuen. Zum Anwalt muss ich ja hoffentlich nicht gleich rennen...

    Danke & Grüße,
    Zaphod
     
  2. #2 Largomops, 28.08.2012
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    Strafanzeige wegen Betrug?
     
  3. #3 betateilchen, 28.08.2012
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  4. #4 zaphodB, 28.08.2012
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  5. #5 betateilchen, 28.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.08.2012
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    komisch... zweimal klingeln, dann hatte ich die Firma am Telefon :mrgreen:

     
  6. #6 zaphodB, 28.08.2012
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    Ertappt ;-)
    Ich habe es bislang erst gestern von zu Hause versuchen können (war dann aber schon außerhalb der Geschäftszeiten).
     
  7. #7 betateilchen, 28.08.2012
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  8. #8 zaphodB, 28.08.2012
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    Sodele. In der Mittagspause mal dort angerufen.
    Es handelt sich definitiv um eine andere Person, die vermutlich nicht
    mehr an der Rechnungsadresse wohnt. Zur Klärung will das Inkassounternehmen nun,
    dass ich denen eine Kopie meines Personalausweises zu schicke und schriftlich (per Email geht auch)
    widerspreche.
    Den Widerspruch habe ich ja schon gestern Abend rausgeschickt; ob ich aber die Kopie meines
    Persos tatsächlich noch schicken soll? Da bin ich eher skeptisch...viel mehr braucht man ja nicht
    für einen Identitätsdiebstahl.
     
  9. #9 ElPresso, 28.08.2012
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    Ich würde per Mail und dann nochmal sicherheitshalber per Einschreiben widersprechen und den Ausweis nicht hinschicken.
     
  10. #10 betateilchen, 28.08.2012
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    betateilchen Gast

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    Wie Du erlebt hast, geht das Ganze offensichtlich auch ohne Personalausweiskopie schon recht einfach - also wenn es dem Unternehmen (und Dir!) hilft, die Angelegenheit möglichst schnell zu bereinigen, spricht doch nichts gegen eine Ausweiskopie, auf der ohnehin nichts geheimnisvolles geschrieben steht. Zumal das Unternehmen selbst ja offenbar daran interessiert ist, den Fall möglichst schnell zu klären.
     
  11. #11 imprezza, 28.08.2012
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    AW: Inkasso - unberechtigte Zahlungsaufforderung

    naja....
    ich würd das mit dem Perso lassen. Auch wenn allein mit der Kopie niemand wirklich was anfangen kann.

    Aber schlicht und einfach, ist das hier ein Problem des liefernden Unternehmens und des Inkassos, nicht deins....
    Es passiert, dass man Kundennummern Vertauscht, Mahnt, was schon bezahlt ist, oder ähnliches. Nachdem man je nach Gewerbe, schon eine ganze Menge Kunden bedienen muss, und dementsprechend Bürokratie zu erledigen hat, alles gar kein Thema.

    Aber wenn eine Mahnung, Zahlungsaufforderung (oder sogar eine Meldung ans Inkasso) irrtümlich geschieht, dann entschuldigt man sich ganz brav bei dem betroffenen und lässt Ihn dann in Ruhe.
    Eine Meldung an die Schufa, ohne rechtliche Grundlage (unbestrittener Mahnbescheid, oder eingestellte reale Forderungen etc.) ist überigens auch illegal. Und könnte dem beantragenden Unternehmen sehr teuer kommen.

    Theoretisch musst du vor dem Mahnbescheid gar nichts machen. Es gehört aber zum guten Ton bescheid zu sagen, wenn dich da eben der Inkassoanschrieb erreicht hat, gleich bescheid zu geben das da was nicht stimmt (erspart auch ärger). Mehr können die aber doch nicht ernsthaft erwarten - ist ja schon die Frage allein warum die nun eine Ausweißkopie von dir Fordern, die ist nämlich auch absolut nicht nötig.
    Einschreiben etc. alles nicht nötig, ein Anschrieb von einem Inkassounternehmen hat eigentlcih erstmal überhaupt keine rechtliche Bedeutung. Ist sogar kritisch einen "dritten" einzuschalten, wenn noch nicht explizit gemahnt wurde. (und sehr kritisch wenn du da noch nie bestellt hast)
    Die haben dich irrtümlich angeschrieben. Du hast die Situtation freundlicherweise klargestellt. (Wie gesagt musst du eigentlich nicht mal). Affee tot, klappe zu. Wenn die nun weitermachen ist das alles auf ihr Risiko - und wenn die tatsächlich bis zum gerichtlichen Mahbescheid gehen (so blöd sind die aber nicht, wenns profis sind) dann musst du aber dringenst handeln bzw. Einspruch erheben. Vorher alles locker...
     
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