Die Röstgenehmigung gibt es beim Hauptzollamt.
www.zoll.de
Das Amt für Verbraucherschutz und Lebenmittelüberwachung schaut nach Einhaltung der Hygienevorschriften.
Dann braucht man eine Gesundheitsbelehrung beim Gesundheitsamt.
Bei der Gewerbeanmeldung (Gewerbeamt) erfährt man dann, was man für Getränke verkaufen darf.
Eine Konzession für Alkoholfreie Heißgetränke braucht man nicht.
Für Alk braucht man eine Schankgenehmigung.
Das wars eigendlich, wenn ich nichts vergessen hab.
Erst, wenn sich jemand von dem Röstgeruch belästigt fühlt, kommt das Ordnungsamt.
Dort kann man aber auch vorab abklähren, ob das Projekt an dem Standort Sinn macht, bevor soviel Geld investiert wurde.
Wenn es nur ein 1 KG Röster ist, kann man mit einem normalen Dunstabzug der viel Luft aus der Umgebung mitzieht, auskommen. Wenn sich jemand aber beschwert, muss man den Geruch völlig verhindern.
Eine Rösterei aus Hamburg röstet deshalb zum Beispiel nicht, wenn der Wind aus Süd West kommt, weil sich ein Nachbar beschwert hat (Ein 25 Kg Röster an einem hohen Abzug in einem Wohngebiet ohne Filtersystem).
Ich denke ein 1kg Röster an einem normalen Rauchabzug fällt nicht auf.
Grüße aus Köln
Ralph
PS: Mache gerade Ähnliches als Marktstand auf mit einem 1Kg Trommelröster in einem 4,00m² Marktwagen. Werde wohl anfang April fertig und kann dann endlich starte

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