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  1. #1
    Buamandi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig???

    Diese Fragestellung ist bei mir aufgekommen, als Jo (Kaffeeklatsch1956) in einem Thread seinen Akaneks Röster vorgestellt hat. (Leider gibt es den Thread und auch das Profil von Jo nicht mehr). In diesem Thread habe ich Joe´s Hinweis mit den Rollen "so" verstanden bzw. so gedeutet. Vielleicht erinnert sich auch noch jemand anderes an den Thread...

    Es geht mir nicht darum, mich der Abnahme vom Schornsteinfeger zu entziehen (nebengewerbliche Nutzung). Der war schon hier und das weitere Vorgehen ist soweit klar. Mir geht es lediglich darum, ob ein "paar kleine Rollen" bei kleinen Röstern (Cafemino oder ähnliches) einen großen Unterschied machen können???
    Maschine: FuturmatAriete, Astoria AL Sonia
    Mühle: Wega 6.4, Bizerba Ditting KF902
    Röster: Toper Cafemino

    Restauration: Astoria AEP 1 Sonia
    http://www.kaffee-netz.de/reparatur-...a-aep-1-a.html

  2. #2
    Stefan ist offline Moderator
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Die Antwort darauf ist ein klares nein, da dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich bewertet wird. Es gibt keine bundesweit allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich.

  3. #3
    Smart ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Ich erinnere mich auch daran und war wirklich erstaunt....das so etwas möglich.
    Geändert von Smart (14.11.2011 um 12:23 Uhr)
    Torrefattore + AvirNaki + Olympia Maximatic + WMF1000Pro
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    5kg Röster @ home

  4. #4
    zeppelin ist offline Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    der cafemino ist auf rollen,da wird ein tischen mitgeliefert.
    ich würde da kaum eine bewilligung einholen..ich röstete mit meinem cafemino das ganze jahr in mitten von zürich..interessierte keine sau..
    die maschine ist ja ce abgenommen..oder hat dein gasgrill etwa eine bewiligung gebraucht?

  5. #5
    Stefan ist offline Moderator
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Es geht hier doch weniger um Mobilität als um die Tatsache dass du ein Gerät betreibst, welches Abgasemissionen erzeugt. In dem Fall interessiert sich dann nicht nur der Schornsteinfeger dafür, sondern auch das Bauamt und die Gewerbeaufsicht. Wenn du deinen Röster auf Rollen in einem laut Bebauungspan reinen Wohngebiet betreibst, wird es ganz sicher Probleme geben die mit den Rollen rein gar nichts zu tun haben.

  6. #6
    gunnar0815 ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Interessant. Ein Gasherd oder Gasofen gibt auch Abgasemissionen ab.
    Dafür braucht man aber keine Genehmigung oder? Für ein Gasgrill wohl auch nicht.
    Gibt es ja auch als Grillofen für indirektes Grillen.
    Das Gerät ist ja wie ein Röster nur ohne Trommel drin.
    Gunnar
    Carimali UNO E+ Preinfusions über Magnetventil + Mühlen= Elektra Nino + Mazzer Stark
    Büro: Nuova Simonelli MAC, Mühle Isomac Macinacaffe Stufenlos
    Röster:Genecafe CBR101+ Dimmer(Showtec Single MKII)
    Links:Sammlung technischer Daten aller Mühlen - Bezug aufteilen sollte jeder mal machen
    Preinfusion für Tank Maschinen
    Rossi RR 45 auf 80 Mahlkranz umbauen

  7. #7
    Torre ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Wahrscheinlich hat Stefan recht, Rollen oder nicht, ist nicht entscheidend. Es kommt mehr darauf an, was Du mit dem Ding machst.

    Wohngebiet oder nicht, ist an und für sich auch egal, solange Du keine Beschwerden aus der Nachbarschaft hast. Und der Schornsteinfeger hat nur ein Problem, wenn er befürchten kann (darf), dass das Gerät seinem Schornstein etwas antun. Z.B. zu geringe Abgastemperatur, Zusammensetzung des Abgases, Abgasdruck etc. was auch immer ihm einfällt.

    Einige entledigen sich der Abluft auch über eine "Leitung" (z.B. Aluflexrohr) nach aussen und brauchen keinen Schornsteinfeger oder sonst jemand, solange sie unter der genehmigungspflichtigen Menge bleiben.

    Problem ist dann nur der Nachbar.

  8. #8
    gunnar0815 ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Zitat Zitat von Torre Beitrag anzeigen
    Einige entledigen sich der Abluft auch über eine "Leitung" (z.B. Aluflexrohr) nach aussen und brauchen keinen Schornsteinfeger oder sonst jemand, solange sie unter der genehmigungspflichtigen Menge bleiben.
    Ist die genehmigungspflichtigen Menge irgendwo definiert?
    Gunnar
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  9. #9
    Augschburger ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Zumindest für Gasherde (Kochstellen): TRGI-Ergänzung Gas-Haushalts-Kochgeräte: DVGW
    Viele Grüße,
    Hans-Jörg

  10. #10
    jutta ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Gas Röster + Rollen = "mobile Feuerstelle" und somit nicht genehmigungspflichtig?

    Zitat Zitat von gunnar0815 Beitrag anzeigen
    Ist die genehmigungspflichtigen Menge irgendwo definiert?
    Gunnar
    Ja und nein. Nach der 4. BImSchV ergeben sich die Genehmigungsauflagen für genehmigungspflichtige Anlagen 4. BImSchV - Einzelnorm Kaffee Röster finden sich unter Ziffer 7.29. Danach beginnt es bei 500 kg/tägl. (Spalte 2).

    Das betriift natürlich nur die Frage der vorab Genehmigung. Die Benutzung des Schornsteins ist mit dem Schornsteinfeger abzusprechen und wenn dann Klagen durch die Nachbarschaft kommen, ist weiteres Nachdenken gefragt.

    Gruß

    Karlheinz
    COFFEE STAR
    Origins & Blends

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