Unwirksamkeit Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag Erfahrungen?

Diskutiere Unwirksamkeit Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag Erfahrungen? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo KN'ler, gibt es hier jemanden der seinen Darlehensvertrag auf Fehler in der Widerrufsbelehrung hin hat prüfen lassen , dieser für Unwirksam...

  1. #1 cafesolo, 11.03.2015
    cafesolo

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    Hallo KN'ler,

    gibt es hier jemanden der seinen Darlehensvertrag auf Fehler in der Widerrufsbelehrung hin hat prüfen lassen , dieser für Unwirksam erklärt wurde und dann den Darlehens-/Kreditvertrag bei seiner Bank widerrufen hat ? Wie sind Eure Erfahrungen ?

    Gruß Uwe
     
  2. #2 pastajunkie, 11.03.2015
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    pastajunkie Mitglied

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    Uiuiui,
    Das hört sich ja nicht gut an! Selbst habe ich damit keine Erfahrung, aber ich glaube der Verbraucherschutz wäre zumindest mal einen Anruf wert. Die können dir da bestimmt weiterhelfen!
    Ansonsten einen Rechtsanwalt fragen?!
    Viel Erfolg!

    Gruß Peter
     
  3. patty

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    Doch, eigentlich hört es sich gut an, zumindest für den Darlehnsnehmer. Denn nur der Darlehnsnehmer kann bei einer ungültigen Widerrufsbelehrung ggf. den Vertrag widerrufen, mit den sich daraus ergebenden Folgen.
     
  4. #4 Barista, 11.03.2015
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    Freiwillig lassen sich die Banken normalerweise auf nichts ein, d.h. man braucht einen langen Atem und (!!!) eine sofort verfügbare Folgefinanzierung. Pauschale Antworten gibt es nicht. Man muss jede Widerrufsbelehrung prüfen.
     
  5. #5 Sebastiano, 11.03.2015
    Zuletzt bearbeitet: 11.03.2015
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    Hallo @cafesolo,
    Ich könnte mir vorstellen, dass Du vor dem Einschalten eines Anwaltes oder/und einer eventuell streitigen Auseinandersetzung mit einer Bank in folgendem Forum nützliche Informationen/Ratschläge erhalten könntest:

    Forum Recht
    Bank- u. Bürgschaftsrecht

    Ich habe dort gute Erfahrungen mit kompetenten Ratgebern gemacht.
    Gruß, Sebastiano
     
  6. #6 meepmeep, 11.03.2015
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    Hallo Uwe,

    ich stand vor einer ähnlichen Situation und habe vor kurzem die Widerrufsbelehrung zu meiner Haus-Anschlussfinanzierung durch die Verbraucherzentrale HH prüfen lassen, da ich aus dem Vertrag noch ausgestiegen wäre, wenn die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehung festgestellt worden wäre. Die Prüfung hat 70 Euro gekostet, das Ergebnis kam nach ca. 4 Monaten. Leider konnte die VZHH keinen Formfehler finden, so dass der Vertrag nun für beide Seiten bindend ist. Hätte ein Formfehler vorgelegen, hätte ich meinen Widerrufsanspruch mit Hilfe eines Fachanwaltes durchgesetzt.

    Wenn Du Detailfragen hast, sprich mich gerne an. Ich bin beruflich im Verbraucherkreditgeschäft zuhause.

    Gruß,
    Henning
     
  7. #7 cafesolo, 11.03.2015
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    Erstmal danke für die ersten Antworten.

    @Henning: Der Darlehensvertrag wurde bereits von der Verbraucherzentrale HH geprüft u. kam gestern zurück. Nach deren Auffassung ist er nicht nur unwirksam weil er nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht sondern ist auch noch an zwei stellen fehlerhaft.

    Jetzt ist die Frage wie es weiter geht. "Barista" hat es schon geschrieben. Die Banken lassen sich wohl nicht einfach darauf ein. Andererseits scheuen sie evtl. auch eine rechtl. Auseinandersetzung weil sie den Prozess wahrscheinlich eh verlieren. Die Folgefinanzierung sollte natürlich schon gesichert sein. doch seit letztem Jahr verweigern immer mehr Banken Kreditnehmern die durch den Widerruf ihres Darlehensvertrages wechseln wollen den Kredit. Die IngDiba hat dies wohl schon in ihre Geschäftsbedingungen aufgenommen. Ein Unding wie ich finde.

    @Sebastiano: Danke für den Tipp.

    Gruß Uwe
     
  8. #8 meepmeep, 11.03.2015
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    Hallo Uwe,

    dann würde ich es zunächst außergerichtlich versuchen. Das heißt (vorausgesetzt, die Folgefinanzierung bei einer anderen Bank ist in trockenen Tüchern): Du erklärst der Bank den Widerruf des Vertrages mit Hinweis auf die von der VZHH monierten Punkte und die damit verbundene Entbindung von der gesetzlichen Widerrufsfrist. Folgender Passus sollte sinngemäß im Deinem Widerrufsschreiben enthalten sein: "Vorsorglich weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich im Falle einer Zurückweisung meiner Widerrufserklärung durch Ihr Unternehmen ohne weitere Ankündigung meinen auf Bankrecht spezialisierten Fachanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen werde."

    Je nach Reaktion führt dann der nächste Weg zum Fachanwalt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
     
  9. #9 Sebastiano, 23.03.2015
    Zuletzt bearbeitet: 23.03.2015
    Sebastiano

    Sebastiano Mitglied

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    Ach ja, ich hätte hier noch einen anregenden Nachtrag zum Umgang mit klangvollen Vertragskonditionen:


    Marx Brothers – The Sanity Clause

    Bei einigen Vertragsformeln kann man ja in der Tat ins Grübeln geraten, ob das ernst, eine strafbare Handlung oder eher gesteigerte Satire ist…;)

    Gruß, Sebastiano
    .
     
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