Röstlocation gesucht

Diskutiere Röstlocation gesucht im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo liebe Leute, ich habe einen Toper Cafemino Gas und hatte bis vor kurzem eine Garage zum Rösten zur Verfügung. Nun habe ich diese Möglichkeit...

  1. #1 ulivossen, 20.03.2015
    ulivossen

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    Hallo liebe Leute,
    ich habe einen Toper Cafemino Gas und hatte bis vor kurzem eine Garage zum Rösten zur Verfügung. Nun habe ich diese Möglichkeit leider nicht mehr und der Röster steht zur Zeit bei mir im Keller. Ich würde das Hobby aber gerne wieder aufnehmen und meinen Kaffee (Eigenbedarf) wieder selber rösten.
    Hat von Euch evtl. jemand eine Location (Garage, Raum o.Ä.), die ich gegen Gebühr nutzen könnte? Ich komme aus Essen Kettwig und würde mich über Antworten/Angebote oder Anregungen und Ideen sehr freuen.
    Gruß Uli
     
  2. #2 manno02, 20.03.2015
    manno02

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    Hier ich, ich ich, ich, ich, ich!
    aber leider in Aachen
    mist:confused:
     
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  3. jutta

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    Leute das hatten wir doch zigmal!

    Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
    § 20 Steuerbefreiungen

    (1) Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er
    ......
    5. in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird.


    Gruß Karlheinz
     
  4. #4 manno02, 20.03.2015
    manno02

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    Und? Darf er nicht in meiner Garage rösten? Ich bin total privee..
     
  5. #5 ulivossen, 22.03.2015
    ulivossen

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    ??? s.o.: Hobby, Eigenbedarf...
     
  6. #6 gunnar0815, 22.03.2015
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    Du darfst so weit ich es verstanden hab in deinem Privathaushalt für dich und die dort noch wohnen rösten.
    Aslo eigentlich noch nicht mal für deine Ausgezogenens Kind.
    Ob jetzt jemand anderes in deinem Privathaushalt für sich röstem darf ist glaube ich noch nicht richtig geklärt.
    Ich denke man sollte das hier aber erst gar nicht diskutieren.

    Gunnar
     
  7. pipe

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    Mangels einschlägiger Gerichtsverhandlungen gibt es zu dem Thema noch kaum Rechtssprechung.

    In diesem Fall müsste geklärt werden ob sich das "Eigen" aus "Eigenverbrauch" auch auf den "eigenen" Privathaushalt bezieht.
    Das sieht für mich nicht unbedingt zwingend danach aus (man könnte es auch so lesen: in irgendeinem Privathaushalt geröstet und dann selber - wo auch immer -verbraucht); aber vor Gericht und auf hoher See...

    Es gibt 2 Möglichkeiten:
    - es drauf ankommen lassen, bzw. auf "Wo kein Kläger - da kein Richter" spekulieren.
    - eine email an den Zoll schreiben und nachfragen. Wenn die "nein" sagen: Pech gehabt und Finger weg; wenn sie "ja" sagen, handelt man nachweislich nach bestem Wissen und in gutem Glauben.

    Aber ich bin kein Anwalt und kann natürlich auch total daneben liegen.
     
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  8. iXware

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    die 3. Möglichkeit wäre doch ein Haus zu bauen/kaufen und darin dann zu rösten... die Zinsen sind so günstig wie nie..
     
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  9. #9 Aeropress, 20.05.2015
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    Ich würde ja das so verstehen wenn ich eine Garage miete, dann ist die auch Teil MEINES Privathaushaltes und nicht dessen des Vermieters. Und dem mal ab und zu was zu schenken dürfte auch schwer den Rahmen des Gesetzes sprengen.
     
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  10. iXware

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  11. #11 silverhour, 21.05.2015
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    Ich verstehe ehrlich gesagt das Abgleiten der Diskussion nicht ganz...

    Der Privathaushalt ist in der üblichen Definition keine räumliche Angabe, sondern als Wirtschaftseinheit ein Zusammenschluß von Personen. Ob diese Gruppe von Menschen dann in der heimischen Küche, im angemieteten Schrebergarten der Oma oder beim Kumpel manno02 im Keller röstet, ist da erst einmal außen vor. Auch ist zum Eigentumsverhältnis der Röstmaschine nichts gesagt....

    "Zum Eigenverbrauch" - das ist eigentlich auch unmißverständlich: Die Leute, die der Gemeinschaft des röstenden Privathaushalts angehören, trinken den Kaffee selber! Ein Abgeben an Andere, also Dritte, ist ein in Umlaufbringen und damit kein Eigenverbrauch, auch wenn es "privat" passiert.

    Kurzum: Wo und bei wem der Röster steht ist (fast*) egal, jedoch darf jeder nur seinen eigenen Kaffee rösten und kaffeesteuerfrei trinken. Die Bohnen untereinander vermischen oder gar tauschen ist nicht drin.

    Grüße, Olli


    p.s.: @iXware , Danke für den Link. Traurig, aber nachvollziehbar, daß Gebäude nur in der ihnen zugedachten Funktionen genutzt werden dürfen.
    p.p.s.: *fast egal, denn bei der privaten Nutzung einer an sich und primär kommerziell eingesetzten Röstmaschine bin ich mir nicht sicher....
     
  12. iXware

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    also beim Bier brauen für den eigenbedarf ist es zB so, daß man für den Eigenbedarf 200L im Jahr brauen darf. Der Brauvorgang muß aber im eigenen Haushalt (Haus/Wohnung/Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück) durchgeführt werden. Wird das Bier auf einem Fremden Grundstück gebraut, dann ist das gebraute Bier steuerpflichtig...
    Warum sollte das beim Kaffee rösten also anders sein?
     
  13. #13 silverhour, 21.05.2015
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    Weil Bier kein Kaffee ist .... ;)

    Hast Du eine Quelle zu der Versteuerung von Bier? Handelt es sich dabei um eine Geetzesformulierung oder "nur" um eine allgemeingültige Interpretation der Gesetze?
     
  14. sumac

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    manchmal bin ich schon erstaunt über die deutsche gründlichkeit.
    hier oben röste ich in meinem haus, in der garage oder manchmal auch vor dem haus auf meinem grundstück und bisher hab ich noch kein SE gesetz gebrochen, na ja, hier gibt es ja auch keine kaffeesteuer.;)
    egal wie, in DE habe ich auch geröstet, in der wohnung bzw. auf dem hof und es war gut.
    kannst du für dich nicht im keller rösten, mit den notwendigen abluftinstallationen?
     
  15. iXware

    iXware Mitglied

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  16. #16 silverhour, 21.05.2015
    silverhour

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    @iXware , Danke, sehr interessant. Entsprechend ist die Gesetzgebung für die Alksteuer bei Bier deutlich detaillierter und konkreter formuliert als es für die Kaffeesteuer der Fall ist.
     
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